Vorbereitet durch das LSQ (Loi sur la Sécurité Quotidienne – französisches Sicherheitsgesetz), den Gesetzesentwurf über eine erweiterte Anwendung des Begriffs Terrorismus („Décision cadre sur le terrorisme") und das Projekt des europäischen Haftbefehls, ist der gesamte Sicherheitsapparat in die Offensive gegangen.
Dabei nimmt er alle Formen militanten politischen Engagements ins Visier (Kriminalisierung von Gewerkschaftsführern, Verbot von Batasuna sowie verschiedener kurdischer und türkischer Gruppen, Auslieferung von Paolo Persichetti) und – allgemeiner – alle potentiell subversiven Lebensformen (Ausgangssperre in den Vorstädten, brutales Eingreifen der Spezial-Einheit Brigades Anti-Criminalités , Drohung mit Gefängnis bei Nichtbezahlung von Geldstrafen, Kriminalisierung von Ravern usw.).
Das No-border-camp in Straßburg (siehe Archipel Nr. 97) hat diese brutal repressive Haltung zu spüren bekommen: Demonstrationsverbot von der Präfektur, wiederholte Verhaftungen, Fahrzeugdurchsuchungen, sieben Anklagen während des Camps, ein Schnellverfahren mit anschließender Untersuchungshaft für den Beschuldigten, bis zur Hauptverhandlung.
Seither sind wir in Straßburg ständigen Schikanen durch Polizei und Justiz ausgesetzt (Verweigerung von Besuchserlaubnis und Isolationshaft für den genannten Untersuchungshäftling, Belagerungszustand am Gericht, sobald es eine Verhandlung gibt).
Bisheriger Höhepunkt war der Vorwurf der Freiheitsberaubung gegen 17 Personen, nachdem sie das Besuchsrecht für den Gefangenen mit einer Besetzung durchsetzen wollten. Ergebnis: zwei Tage Polizeigewahrsam und anschließende Inhaftierung im Gefängnis von Straßburg-Elsau. Die 17 Angeklagten dieser Justizfarce wurden nach dem Schnellverfahren freigelassen, weil sich das Gericht für nicht zuständig erklärte, aber der Staatsanwalt legte Berufung ein, und eine zweite Verhandlung ist angesetzt. Diese neuen Anklagen, die über die Repression während des Camps hinausgehen, zeigen auch den Willen, die Praxis der Besetzungen an sich zu kriminalisieren, in Frankreich eine sehr verbreitete Aktionsform.
Als Antwort auf die Repression beginnt sich die Solidarität auf internationaler Ebene zu organisieren. Wir brauchen immer mehr finanzielle Mittel, weil auf alle Solidaritätsaktionen neue Anklagen folgen.
In den kommenden Wochen und Monaten sind europaweit verschiedene Solidaritäts- und Benefizveranstaltungen sowie Geldsammlung geplant. Alle Initiativen sind willkommen. Spenden (für Gerichts- und Anwaltskosten sowie Geldanweisungen für den Untersuchungshäftling) können auch direkt an das Sonderkonto der juristischen Gruppe des Camps geschickt werden.
Kontonummer und weitere Informationen gibt’s unter www.noborder.org,
oder schreibt an:
il-legalteam@lalune.org oder die Postadresse: Il-legalteam, c/o CAE 21ter, rue Voltaire, F-75011 Paris.