D O S S I E R L A N D W I R T S C H A F T: Kampf den OMI-Verträgen (2. Teil)

de Peter Gerber (EBF-Frankreich), 15 avr. 2003, publié à Archipel 104

Will man sich mit der Lage von unter OMI-Verträgen stehenden Arbeitern auseinandersetzen, müssen zuerst die Missstände beleuchtet werden, die aufgrund der illegalen - und von etlichen Landwirten angewandten - Methoden entstehen.

Zahlreiche Situationen entsprechen moderner Sklaverei; wegen der Praktiken, welche während der gesamten Dauer des Vertrags, aber auch schon vor seiner Unterzeichnung und nach Ablauf üblich sind.

Vor der Unterzeichnung

Eine Verhandlung vollzieht sich oft direkt zwischen dem Arbeitgeber und dem zukünftigen Angestellten, sei es durch einen in diesen Geschäften spezialisierten Vermittler, einem Mitglied der Familie oder gar der Gemeinde des zukünftigen Arbeiters. Während dieses Geschäftsabschlusses wird die zu zahlende Vertragssumme festgelegt. Diese enthält meist die Gebühr, welche der Arbeitgeber der Einwanderungsbehörde für die Durchführung des Vertrages zahlen muss und wird durch eine "Illegalensteuer" ergänzt, deren Höhe je nach Dauer und Art des Vertrages (Erstvertrag oder Verlängerung) sowie Käuflichkeit des Landwirtes variiert.

** Während

der Vertragsdauer:

** Nichtbeachtung der gesetzlichen Arbeitsbedingungen und Bestimmungen in der Landwirtschaft:

Ungeregelte Arbeitszeiten, keine wöchentlichen Ruhetage, nur die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns egal für welchen qualifizierten Arbeitsplatz, Zwang zu nichtdeklarierten, unter- oder nichtbezahlten Überstunden, fehlende ärztliche Betreuung, Ausleihung an einen anderen Arbeitgeber, weder Urlaub noch Feiertage, keine Altersprämien, keine Information über Risiken und Schutz (Handschuhe, Atemmasken) beim Umgang mit chemischen Produkten und Pestiziden usw.

Missachtung der Wohnbedingungen: Unzuträglichkeit, Überbelegung, fehlende Hygiene und Nichtbeachtung der medizinischen Richtlinien, kein Trinkwasser usw.

Nach Ablauf des Vertrages

Die eventuelle Rückkehr des Arbeiters im folgenden Jahr kann Gegenstand neuer Verhandlungen sein, wenn der Patron unzufrieden war oder ihm neue Möglichkeiten zur Verfügung stehen, wie beispielsweise durch die Einführung von Erstverträgen im Jahr 2001. Hunderte von Saisonarbeitern, die seit zahlreichen Jahren in Frankreich arbeiteten, wurden durch andere mit Erstverträgen ersetzt, denn Dienstalter bedeutet keinen Garantieanspruch. Zu alt, verbraucht und unrentabel für die einen, zu fordernd oder nicht folgsam genug für die anderen...

Etliche finden sich ohne Papiere wieder, da der Vertrag ihnen ein mögliches Wiederkommen glauben machte. Diese Verletzungen zu denunzieren und ihre Verurteilung durch die französische Justiz einzufordern ist natürlich wichtig. Doch zugleich gilt es zu begreifen, dass diese Verletzungen durch die rechtliche Grundlage der OMI-Verträge geradezu begünstigt werden und Diskriminierungen so gewissermaßen vorprogrammiert sind.

** Kräfteverhältnis und Straflosigkeit:

Grundlage des Systems

** Die Arbeitsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Angestellten ist für letzteren dermaßen ungünstig, dass sich das Arbeitsgericht niemals der oben genannten Rechtswidrigkeiten widmen wird. Tatsächlich sieht das System der Anstellung von OMI-Arbeitern vor, dass der Arbeitgeber der Behörde die gewünschte Person, die er anstellen oder wiederanstellen möchte, nennen kann. Er ist der einzige, der bestimmt, ob er den Vertrag eines Angestellten erneuert oder einen von dessen Verwandten einstellt und kann somit Druck auf diejenigen ausüben, die ihre Rechte geltend machen wollen. Die Institutionen verschärfen noch dieses Kräfteverhältnis wie beispielsweise die Krankenversicherung der Landwirtschaft, die willkürlich die Akten von Arbeitsunfällen bearbeitet und vorzeitig schließt. Dieser Druck von Seiten des Arbeitgebers erklärt auch, warum die Arbeiter nicht in vollem Umfang ihre Rechte der Krankenversicherung in Anspruch nehmen (Krankheiten und Unfälle sind nicht "empfehlenswert").

Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, nach Ablauf des Vertrages in sein Land zurückzukehren, begünstigt ebenfalls die Straflosigkeit der Landwirte. Da weder das Recht auf Aufenthalt noch Arbeit anerkannt werden, auch nicht beim Einreichen einer Klage, getraut sich der sich illegal in Frankreich aufhaltende Arbeiter natürlich nicht, Gerechtigkeit einzufordern und es ist schwer vorstellbar, dass jemand von seinem Heimatland aus in angemessener Weise seine Rechte verteidigen kann.

Die Strafanzeige von sieben Marokkanern und die Ausweisung des achten

Das während 30 Jahren so gut funktionierende System gerät aus dem Takt. Es sind vor allem junge Marokkaner, die zum Arbeiten nach Europa kommen und sich weigern, irgendwelche Bedingungen zu akzeptieren. Sie wollen nicht als Arbeitsmaschinen betrachtet werden, der menschlichen Würde beraubt und auch nicht ohne Frauen und Kinder leben. Die Verschärfung des Einwanderungsgesetzes macht es heute praktisch unmöglich, je nach Arbeitsmöglichkeit abzureisen und wiederzukommen. Diese Art von Reisen - damals ohne größere administrative Schikanen gang und gäbe – sind heute viel zu teuer und gefährlich geworden.

So haben zum ersten Mal seit langer Zeit im Frühjahr 2002 sieben Marokkaner mit OMI-Vertrag, die mit Gewehrschüssen von ihrem falschen Arbeitgeber gejagt worden waren (ihr offizieller Arbeitgeber hatte sie an einen Freund "ausgeliehen", der bei den Behörden wegen Nichteinhaltung bestimmter Regeln in Ungnade gefallen war), Strafanzeige bei der Gendarmerie in St. Martin de Crau erstattet. Drei von diesen Marokkanern, als Anführer bekannt, waren gezwungen worden, mit der Hacke Bewässerungsgräben auszuheben, um sie so zum Aufgeben und Vertragsbruch zu bringen. Schließlich wurde der Arbeitgeber, der die Marokkaner mit dem Gewehr verjagt hatte, vom Arbeitsgericht verurteilt, ihnen den gesamten ausstehenden Lohn nachzuzahlen. Die Strafklage ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt.

An einer Pressekonferenz am 3. Juli 2002 in Marseille machte das Kollektiv zur Verteidigung der ausländischen Arbeiter in der Landwirtschaft auf das Schicksal des jungen Marokkaners El Gahmri aufmerksam, der auf seine Ausweisung nach Marokko wartet. Er wurde mit einer gefälschten Aufenthaltserlaubnis verhaftet. Mit einem OMI-Vertrag nach Frankreich gekommen, leistete er während acht Monaten harte Arbeit auf einer Gemüseplantage. Am Ende des Vertrages weigerte sich der Patron, ihm den Rest seines Lohnes zu zahlen, indem er erklärte, dass für den ersten OMI-Vertrag der Arbeiter etwa 50.000 Francs zu zahlen habe. Dies entspräche genau der geschuldeteten Summe. Die Familie in Marokko brauchte dringend Geld. Er besorgte sich also eine gefälschte Aufenthaltserlaubnis in der Hoffnung, Schwarzarbeit zu finden. Ausgewiesen, betraute er das Kollektiv damit, die Strafanzeigen beim Arbeits- und Strafgericht zu verfolgen.

Eine aufgebrachte Versammlung in Arles und eine viel arbeitsfreudigere in Marseille

Für diese erste öffentliche, in der Presse breit angekündigte Debatte zu den OMI-Verträgen, war der Saal im Haus der Vereinigungen voll besetzt. Etwa 20 Bauern der FDSEA (Landwirtschaftliche Gewerkschaft des Departements) waren anwesend, um ihren Standpunkt zu verteidigen. Und dieser "unmögliche Dialog" (La Provence vom 07.02.2003) machte die ideologische Starrheit von etlichen dieser Leute deutlich, die Mühe hatten, ihren latenten Rassismus zu verbergen. Ahmet Saou, seit 20 Jahren ein Angestellter mit OMI-Vertrag, sagte: Seit er an einem Bandscheibenvorfall leidet, kann er kein Geld mehr an seine Frau und die acht Kinder schicken. Obwohl er wie jeder Lohnempfänger seinen Beitrag entrichtete, hat er mit Ablauf seines Vertrages keinen Anspruch auf Krankengeld (dies gilt für alle mit OMI-Vertrag). Kommentar eines Bauern im Hintergrund des Saales: "Dann fahr doch nach Hause!"

Diese Bauern befürworten eine produktivistische Landwirtschaft, die dabei ist, zahlreiche kleine und mittelgroße Bauerhöfe im Departement Bouches du Rhône zu vernichten. Indem die Bauern OMI-Verträge zu möglichst geringen Kosten einfordern, legen sie sich selbst den Strick um den Hals. Sie senken die Löhne ihrer Arbeiter und verringern somit den Wert ihrer eigenen Arbeit. In einer hochintensivierten und globalisierten Landwirtschaft, in der einzig und allein der Profit zählt, werden andere Länder und Regionen viel interessanter. Zudem haben französische, spanische und niederländische Investoren längst begriffen, dass sich hochmoderne Produktionseinheiten im Gemüseanbau und der Baumzucht vor allem im Maghreb lohnen. Angesichts der dortigen Armut und dem Graben zwischen Nord und Süd sind ein soziales Netz, allgemeine Arbeitsbestimmungen und dergleichen nahezu unbekannt. Das zweite Treffen in Marseille im Empfangszentrum für Ausländer verlief in einer viel ausgewogeneren Atmosphäre. Freunde aus Grenoble und Paris sowie ein Schweizer Gewerkschafter waren gekommen, um diese wichtige Thematik mit uns zu teilen. Für die kommenden Monate wurde ein Programm ausgearbeitet: Die Idee eines "sozialen Labels", das in der Schweiz bereits weit vorangeschritten ist, wurde als einer der Schwerpunkte festgelegt. Dieses "soziale Label" will die grundsätzliche Regeln in der landwirtschaftlichen Produktion festlegen unter voller Berücksichtigung korrekter sozialer Bedingungen für Arbeiter und Arbeiterinnen in diesem Sektor. Es geht darum, eine humane Landwirtschaft zu fördern und den Missständen, der Ausbeutung und Unterdrückung, dem die Arbeiter auf dem Lande ausgesetzt sind, ein Ende zu bereiten.

Mit der Unterstützung von Anwälten gilt es, die OMI-Verträge selbst einer strengen Kontrolle zu unterziehen. Es handelt sich um einen festgeschriebenen Vertrag, der - ohne die vielen Überstunden zu zählen - acht Monate dauern kann. Genau genommen ist es vielmehr ein abgewandelter CDI (Vertrag auf unbestimmte Dauer), wie die Confédération Paysanne aus Marseille (Bauerngewerkschaft) kritisch bemerkt. Sie schlägt vor, "...diese misslichen OMI-Verträge in CDI umzuwandeln: Die aktuelle Situation in der Landwirtschaft ist kompliziert, zuweilen gar dramatisch. Die einzige Stelle, an der man noch einsparen könnte, sind die Kosten bei den Arbeitskräften. Der Druck wirkt sich aufs schwächste Glied aus, nämlich auf den Lohn in der Landwirtschaft. Der Status von OMI-Verträgen macht Missbräuche sehr leicht und müsste durch einen Arbeitsvertrag ersetzt werden, der mehr den legalen Rahmen respektiert. Dies beinhaltet zugleich, die schamlose Ausbeutung in anderen Ländern zu denunzieren und den Import unethisch hergestellter Produkte abzulehnen, um unlautere Konkurrenz auszuschalten, die unsere Landwirtschaft noch mehr schwächen würde. Die Confédération Paysanne fordert vom Polizeipräfekten diesen wenigen Arbeitern, die den Mut hatten, Strafanzeige zu erstatten, ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, damit sie den Prozess verfolgen können."

  1. Amt für Internationale Migration; siehe Archipel Nr. 103

  2. Dieses "Memorandum" kann bestellt werden bei: CODETRAS BP 87, 13303 Marseille, Cedex 3; E-Mail: codetras@espace.asso.fr