DOSSIER LANDWIRTSCHAFT: Ackern für Deutschland*

17 juin 2003, publié à Archipel 106

Die Arbeitsgemeinschaft deutscher Junggärtner e.V. empfiehlt "Arbeiten im Ausland": "Wer träumt nicht davon, einmal im Leben irgendwo, am besten am anderen Ende der Welt, seinen persönlichen und beruflichen Horizont zu erweitern? Während eines Auslandsaufenthaltes, bei dem man längere Zeit in einem fremden Land lebt und arbeitet, lernt man die Menschen, deren Kultur, Denkweise und Mentalität kennen".1 und bietet ihrer Klientel Informationen zu Arbeitsaufenthalten in Neuseeland, Großbritannien, USA, Australien, Kanada, Frankreich und der Schweiz an. Für Menschen aus Osteuropa ist der Weg in die Arbeitsmigration dagegen oft nicht ganz so weit. Vor allem PolInnen arbeiten temporär im Nachbarland BRD.

Die Zentrale Arbeitsvermittlung (ZAV) - eine Einrichtung der Bundesanstalt für Arbeit mit Sitz in Bonn - ist für Saisonkräfte aus Mittel- und Osteuropa zuständig. Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen gibt es bis zu drei Monaten in der Land- und Forstwirtschaft, der Obst- und Gemüseverarbeitung, im Hotel- und Gaststättengewerbe oder in der Schaustellerbranche bis zu neun Monaten pro Jahr 2. 2001 wurden rund 287.000 osteuropäische SaisonarbeiterInnen insgesamt vermittelt. Pro Saisonkraft wird eine Gebühr von 60 Euro bei BäuerInnen, WirtInnen und Schaustellerbetrieben abkassiert, und so fließen mehr als 17 Millionen Euro in die Kassen der Bundesanstalt für Arbeit. Der größte Arbeitsbereich der ZAV ist und bleibt die landwirtschaftliche Saisonarbeit mit ca. 240.000 Vermittlungen jährlich. Insbesondere im Wahlkampf 2002 wurde immer wieder das Thema Arbeitsmarktpolitik im Zusammenhang mit Zuwanderung diskutiert. Zum schlechten Stil gehörten dabei häufig falsche Zahlen. Am 10. Juli schwadronierte zum Beispiel Karl-Josef Laumann, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales von CDU/CSU, auf Phoenix-TV im Beitrag "Rezepte gegen die Arbeitslosigkeit" von "400.000 landwirtschaftlichen Saisonarbeitern". Laumann und sein Kollege Friedrich Merz (CDU) gaben bereits im April 2001 in einer Pressemitteilung bekannt, worum es ihnen geht: Sie wollen saisonale Niedrigstlohnjobs zuerst für Deutsche: "Im Jahr 2000 wurden fast 1,1 Mio. Arbeitserlaubnisse für ausländische Arbeitnehmer erteilt, von denen die Mehrzahl deshalb erteilt wurde, weil sich kein deutscher Arbeitnehmer für die jeweilige Beschäftigung fand... Angesichts der Zahlen ist klar, dass grundsätzlich jedem (inländischen) Hilfeempfänger ein Arbeitsangebot gemacht werden kann. Wer dann ein solches Angebot ausschlägt, bedarf offensichtlich nicht der Hilfe"3. Nach Laumann und Merz liegen somit Hunderttausende von Erwerbslosen in der sozialen Hängematte anstatt im saisonalen Niedriglohnsektor zu arbeiten.

* Ende April 2003 gab es ein Treffen zur legalen und illegalen Saisonarbeit auf den Feldern der BRD auf Hof Ulenkrug in Mecklenburg-Vorpommern. Aus Polen, Österreich, der BRD, Frankreich und der Schweiz kamen rund 30 TeilnehmerInnen, um ihre Kenntnisse über diesen Bereich der industrialisierten konventionellen oder biologischen Landwirtschaft auszutauschen. Mit dem Artikel von Petra Ehrenfort aus Berlin (Erstdruck in konkret, 2/2003) setzen wir die Artikelserie des Archipel zu dem Thema fort.

Saisonarbeit für Deutsche wird – als sogenannter Anreiz für Bezieher von Arbeitslosenhilfe - mit 13 Euro pro Arbeitstag von der Bundesanstalt für Arbeit subventioniert, während sich OsteuropäerInnen bei tariflichen Stundenlöhnen von ca. 5 Euro brutto abrackern müssen.

SaisonarbeiterInnen aus Polen, Rumänien, Tschechien, Slowenien, Bulgarien, Kroatien, Ungarn und der Slowakei ernten Weintrauben, Äpfel, Spargel, Erdbeeren, Gurken oder was die Felder sonst noch hergeben. Sie leisten häufig schwere körperliche Arbeit von Sonnenaufgang bis zum -untergang. Dabei kommt es immer wieder vor, dass vereinbarte Löhne nicht oder nur teilweise ausbezahlt werden, Arbeitszeiten werden oft überschritten und Überstunden werden meistens gar nicht vergütet. Einige Bauern stellen nur sehr schlechte Gemeinschaftsunterkünfte und unzureichende Verpflegung zur Verfügung.

Nehmen wir als Beispiel den Gemüsebauern Markus S. aus Lampertheim, Spezialgebiet: Spargelanbau. "Lampertheim. Alles wächst und gedeiht im schönen Wonnemonat Mai, wie die Natur so erblüht auch der Appetit nach frischen vitaminreichen Gemüsen... In kaum einem anderen Anbaugebiet erhalten Spargelfans die kulinarische Frühlingsfreude so günstig wie in der südhessischen Spargelmetropole"4.

Und das geht so: Bauer S. heuert beim örtlichen Arbeitsamt Jahr für Jahr osteuropäische SaisonarbeiterInnen an. Für seinen Betrieb bekommt er 2002 ein Kontingent von 50 ErntehelferInnen zugewiesen. Die ZAV vermittelt für die Spargelernte 18 rumänische Frauen. Die Arbeitsverträge sehen 60 Arbeitstage vor, es soll an 5 Tagen je 6 Stunden pro Woche gearbeitet werden, der Stundenlohn beträgt 5 Euro 28.

Die angereisten Arbeiterinnen kratzen bei ihrer Ankunft den Schimmel aus den Gemeinschaftsunterkünften und erhalten erst nach drei Tagen Bettwäsche. Brot für die Frauen wird nur ein Mal pro Woche auf dem Hof angeliefert. Für die sonstige Verpflegung zieht Bauer S. 8 Euro (sic!) pro Tag, für die miserable Unterkunft 6 Euro 22 Cent (sic!) vom kärglichen Lohn der Erntehelferinnen ab, obwohl die Höchstsätze für Verpflegung 2 Euro 51 und für die Unterbringung 1 Euro 55 pro Tag betragen. Die Frauen müssen jeden Abend zum Rapport erscheinen.

Nach knapp einem Monat Arbeit auf den südhessischen Spargelfeldern kündigt Bauer S. den Erntehelferinnen die Arbeitsverträge auf und schickt die Arbeiterinnen nach Hause. Er stellt Lohnabrechnungen aus und bezahlt selbstredend auch nur für einen Monat (obwohl die Arbeiterinnen Anspruch auf Arbeit und Entlohnung für 60 Tage haben). Von den Bruttolöhnen zieht Markus S. neben den horrenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten absolut überhöhte Sozialversicherungsbeiträge ab - Krankenversicherung 16,7 Prozent (statt 14,9 Prozent), Rentenversicherung 20,9 Prozent (statt 19,1 Prozent), Arbeitslosenversicherung 6,5 Prozent, Pflegeversicherung 1,7 Prozent und eine Umlage für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall - er bezahlt weder die geleisteten Überstunden noch die Mehrarbeit an Wochenenden und Feiertagen oder etwa ein nach dem Landarbeiter-Lohntarifvertrag fälliges Urlaubsgeld. Der durchschnittliche Nettolohn jeder Erntehelferin aus Rumänien beträgt ca. 350 Euro, wovon auch noch 130 Euro für die An- und Abreise aus eigener Tasche berappt worden sind. Ein Monat Ackern für Deutschland also zu einem Preis von 220 Euro!

Es passiert selten, aber in diesem Fall reicht eine der Arbeiterinnen mit ausreichenden Sprachkenntnissen noch vor der Ausreise beim örtlichen Arbeitsamt Beschwerde über die vorzeitige Kündigung, die menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und die geringen Lohnsummen aller Frauen ein. Ein Mitarbeiter des Arbeitsamtes protokolliert lediglich die Beschwerde, sonst geschieht nichts, denn die Arbeiterinnen müssen nach Beendigung der Saisontätigkeit sofort die BRD verlassen.

Da die Prüfbehörde des Arbeitsamtes und die ZAV absolut nichts gegen derlei ausbeuterische und vorschriftswidrige Beschäftigung unternehmen wollen, wird die seit 1997 bundesweit einzige Beratungs- und Unterstützungsstelle für osteuropäische ArbeitsmigrantInnen: ZAPO (Zentrale Anlaufstelle für Pendler und Pendlerinnen aus Osteuropa) - ein Projekt des Polnischen Sozialrates e.V. in Berlin - informiert.

ZAPO bietet Beratungen im Fall von Lohnbetrug und Arbeitsunfällen etc., vermittelt JuristInnen, sorgt für Klagen vor Arbeitsgerichten und hat in den letzten Jahren in Hunderten von Fällen von Lohnbetrug und vorschriftswidriger Beschäftigung in ganz verschiedenen Branchen – Landwirtschaft, Bau, Gastronomie, private Hausarbeit etc. - recherchiert. Die gerne immer nur erwähnten einzelnen "schwarzen Schafe", die legal beschäftigte MigrantInnen betrügen, bilden eine beträchtliche Herde. ZAPO setzt sich dafür ein, dass sowohl legal als auch illegal und vorschriftswidrig beschäftigte OsteuropäerInnen ihre Ansprüche auch vor deutschen Arbeitsgerichten geltend machen – Klagen können auch vom Herkunftsort aus betrieben werden, d.h. nach der Ausreise aus Deutschland - und hat damit immer wieder positive Erfahrungen gesammelt.5

ZAPO interveniert beim zuständigen Arbeitsamt. Deren Prüfbehörde räumt zwar ein, dass Bauer S. "ein alter Bekannter" sei (vielleicht darf man das durchaus wörtlich verstehen), will aber den Hof erst zur nächsten Erntezeit überprüfen, da "im Moment nichts zu kontrollieren sei, weil die Erntearbeiterinnen ja bereits abgereist sind" ... und erteilt weitere Kontingente für die nächste Ernte.

Bei einer Nachfrage bei der örtlichen Krankenkasse AOK stellt sich heraus, dass Bauer S. keinen einzigen Cent der einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge für die Saisonarbeiterinnen bezahlt hat und im übrigen bereits seit 1999 keinerlei SV-Beiträge abgeführt hat. Die AOK verweist lapidar an andere zuständige Stellen. Die Staatsanwaltschaft nimmt sich für derartige Fälle keine Zeit, denn sie ist eher an der Verfolgung der organisierten Kriminalität interessiert, zum Beispiel der illegalen Beschäftigung auf deutschen Baustellen.

Die Untätigkeit und zur Schau gestellte Nicht-Zuständigkeit der Behörden und Institutionen, die fehlenden Kenntnisse der Erntehelferinnen über das auch für sie uneingeschränkt geltende deutsche Arbeits- und Tarifrecht bzw. der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Arbeitsgerichten sowie die Verpflichtung der Arbeiterinnen zur Ausreise nach dem Ernteeinsatz weiß Bauer S. hervorragend für sich zu nutzen. Die vorgesehene Geldbuße von 25.000 Euro und den Ausschluss aus dem Vermittlungsverfahren muss er offenbar nicht fürchten.

Dennoch sind inzwischen - mit Unterstützung von ZAPO – längst Klagen aller rumänischen Saisonarbeiterinnen vor dem Arbeitsgericht eingereicht. Die Klägerinnen werden von einem engagierten Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln vertreten und erhalten Prozesskostenhilfe, d.h. sie müssen bei geringen Einkommensverhältnissen und einer aussichtsreichen Klage weder für den Prozess noch für Anwaltskosten aufkommen. Die Chancen, zumindest einen Teil des vorenthaltenen Lohnes zu bekommen, stehen sehr gut.

Generell gilt: Klagen vor Arbeitsgerichten müssen zwar meistens in sehr kurzen Fristen eingereicht werden, es sind einige Formalitäten notwendig (z.B. schriftliche Aufzeichnungen über tägliche Arbeitszeiten, möglichst Zeugen für die Tätigkeit, Lohnabrechnungen, Anträge auf Prozesskostenhilfe, Nachweis der Einkommensverhältnisse am Herkunftsort etc.) und es empfiehlt sich die Vertretung durch engagierte JuristInnen.

Allerdings lohnt sich der Aufwand in vielen Einzelfällen, denn nur dadurch können die gesetzlichen Rechte erstritten werden und die sowieso schon sehr geringen sozialen und tariflichen Standards für die landwirtschaftliche Saisonarbeit erhalten werden.

Die Verhandlung der 18 rumänischen Klägerinnen vor dem Arbeitsgericht gegen den Bauern Markus S. aus Lampertheim wird im Juli 2003 fortgesetzt.

Petra Ehrenfort

Berlin

  1. www.gemuesebau.org
  2. www.arbeitsamt.de/hst/international/publinks/publikationen/Saisonverfahren.pdf

(Merkblatt für Arbeitgeber zur Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmer/Schaustellergehilfen)

  1. Pressemitteilung Merz/Laumann 24.4.2001

  2. Mannheimer Morgen 12.5.2001

  3. Ein Leitfaden für die Beratungspraxis "Durchsetzung von Lohnansprüchen bei fehlender Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis" kann beim Polnischen Sozialrat e.V. angefordert werden oder Infos dazu im Internet unter www.respect-netz.de/pages/durchsetz.htm abgerufen werden. Kontaktadresse:

Polnischer Sozialrat e.V., Projekt ZAPO, Oranienstrasse 34, 10999 Berlin, Tel. 0049-30-6151717/-6150909, fax 0049-30-61659288