EUROPA : Sei frei und halt die Klappe! (Zweiter Teil)

de Isabelle Sens (EBF-Frankreich), 26 août 2003, publié à Archipel 107

Wir stellen Ihnen hier eine Serie von Fragen zu einem Thema vor, das gewöhnlich nicht Gegenstand philosophischer Betrachtungen ist – nämlich die Problematik der Menschenrechte. Dieses Thema ist heilig, bildet es doch das Fundament, auf denen eine Vielzahl von aktuellen Forderungen und zugleich der Gründungsmythos der Demokratien des 20. Jahrhunderts beruhen. Nun aber zu Zeiten, in denen gerade im Namen dieser Rechte geplündert und niedergemetzelt wird und auch unsere Freiheiten vom Staat abhängig gemacht werden, ist es vielleicht an der Zeit sich zu fragen, ob wir uns nicht auf dem falschen Weg befinden.

Beginnen wir damit, unseren Hang zum Fetischismus zu hinterfragen. Die Menschen- und Bürgerrechte, welche 1789 von der französischen Nationalversammlung verabschiedet wurden, waren ein technisches Mittel, das allen Mitgliedern des Volkes (mit Ausnahme von Frauen, Kindern und Sklaven) ermöglichte, als Subjekte ihres eigenen Lebens zu fungieren.

Aufgrund dieser positiven Seite im politischen Denken war der König nun nicht mehr alleiniges Motiv seiner Existenz, und von jetzt an konnte jeder beliebige männliche volljährige Bürger Staatsoberhaupt Frankreichs oder Mitglied der Regierung werden. Wie konnte dieses Mittel des politischen Denkens plötzlich zu einem unantastbaren Symbolobjekt werden? Vielleicht, weil in der Präambel festgeschrieben steht, dass die Rechte der Menschen "natürlich, unveräußerlich und heilig" sind. Die Verfasser vermischten alles auf einmal: den Naturalismus der Aufklärung, einen Begriff juristischen Ursprungs und einen religiösen Ausdruck, was vom semantischen Standpunkt aus gesehen ihr schönes Gebilde in einen unantastbaren Raum einschloss und ganz einfach ausdrückte, dass sich der Mensch im Mittelpunkt von allem befindet. Oder präziser formuliert: Jahrhunderte nach Schreibung der Genesis bekräftigten sie diesen Gedanken erneut, der durch die Erfindungen in der Wissenschaft etwas in Vergessenheit geraten war.

Jedoch wussten unsere revolutionären Philosophen auch, dass der Mensch den Hang besitzt, sich selbst mehr im Zentrum des Universums zu sehen als seinen Nachbarn. Somit bestünde die Gefahr, dass die Rechte durch jene missbraucht werden könnten, zu deren Schutz sie bestimmt waren. Darum haben die Verfasser in Artikel 4 der Erklärung aufgenommen, dass "die Freiheit darin besteht, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet" . Dennoch sind die größten Schäden (Krieg, Hunger, Wirtschaftskrisen, industrielle Katastrophen, Korruption...) das Werk von Menschen, die die Macht haben, diese anzurichten und die juristisch gesehen auch am besten wissen, sich zu verteidigen. Da kann man sich fragen, warum gerade sie die Hüter unserer Rechte sind?

Die gleichen Denker, vorausahnend, dass ihre Erklärung nicht viel wert sei ohne Mittel diese zu verteidigen, setzten in Artikel 12 fest, dass "die Sicherung der Menschen- und Bürgerrechte eine Streitmacht erfordert. Diese Macht ist also zum Vorteil aller eingesetzt und nicht für den besonderen Nutzen derer, denen sie anvertraut ist."

Mit viel Idealismus aber ohne Sinn für das Praktische schufen sie eine Machtdiskrepanz zwischen den Hütern des Rechts und den "begünstigten Empfängern". Sie gingen von dem Prinzip aus, dass die öffentliche Gewalt Anordnungen nicht nach ihren eigenen Interessen sondern zum Vorteil der großen Mehrheit treffen sollte. Warum sollten also die Ordnungshüter weniger stark dem Korporatismus verbunden sein und sich mehr um andere sorgen als der Rest der Gesellschaft? Ich werde jetzt nicht auf die lange Liste der Verbrechen von Staatsmännern und sogenannt demokratischen Kräften eingehen. Die Aufklärung hat nicht nur Licht ins Dunkel gebracht...

Wenn wir einen Sprung in der Geschichte machen, kann man sagen, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 alle historischen Niederlagen der Demokratie integriert hat. Dieses System hat uns nicht vor den vielen Völkermorden, die das 20. Jahrhundert durchliefen, bewahrt. Um zu versuchen, diesem Schrecken entgegenzutreten, glaubten gewisse Männer, dass es genüge, das Konzept der Menschenrechte als universell zu deklarieren, das heißt der Mensch ist der Mittelpunkt des politischen Denkens. Da diese neuen Verfasser mit der Zeit gingen, entstaubten sie die alten Texte von der Diskriminierung gegenüber den Frauen und sprachen sich für die Abschaffung der Sklaverei aus. Das kostete sie nicht viel, denn die Frauen und Sklaven hatten ihre Befreiung bereits selbst erkämpft. Doch die Bevormundung hört nicht auf.

Deshalb erklären sie die "Familie als die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft, die Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat hat", wohlweislich übersehend, dass die Familie, wie sie im Westen definiert wird, aus dem Patriarchat hervorgegangen ist und nur sehr wenig mit einer Logik von grundlegenden Rechten zu tun hat.

Übrigens ist in Artikel 21 festgeschrieben, dass die politische Legitimität der Personen an ihre nationale Zugehörigkeit gebunden ist. Nun die Verfasser wussten sehr wohl, dass sie sich zum Universalismus bekennen konnten, weil wirtschaftliche und militärische Machtstrukturen existieren, die über die Nationengrenzen hinausgehen. In diesem Fall sei die Frage erlaubt, warum die politischen Rechte der Menschen sich auf die Ländergrenzen beschränken sollen während die Macht der Staaten, der Bankiers und Industriellen diese überschreiten und sie die Politik irgendeines anderen Landes stärker und häufiger beeinflussen als die inländische.

Und zur Krönung des ganzen Mythos erfahren wir in Artikel 27 , dass "jeder Mensch das Recht hat... am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben." Es ist furchtbar amüsant festzustellen, dass sich im Laufe der Zeit ein neuer Wert - der des wissenschaftlichen Fortschritts - etabliert hat, zu dem man beitragen, dem man sich aber ganz sicher nicht widersetzen kann und der ebenso vergöttert wird wie das Eigentum zu Zeiten der Französischen Revolution. Man kann noch so lange behaupten, die Menschenrechte seien universell, die politischen Interessen bleiben national beschränkt. So versteht man die Politik der Menschen-"Nichtrechte" im Rahmen der heutigen Europäischen Union besser.

Der untersuchte Text ist die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die im November 1950 in Rom unterzeichnet wurde. Seither gab es mehrere Zusatzprotokolle, die jedoch nichts an ihrem totalitären Charakter änderten. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die im Jahre 2000 hinzugefügt wurde, korrigiert ebenfalls nicht ihre tödliche Logik.

Ich insistiere auf diese beiden Punkte, Totalitarismus und tödliche Logik, und möchte anhand mehrerer Punkte aus der Konvention deren Gefährlichkeit darlegen, die zumindest so manchen Widerstandskämpfer aus dem 2. Weltkrieg – und häufig glühenden Verfechter des Rechtsprinzips – auf die Barrikaden bringen müsste.

Abschnitt I – Rechte und Freiheiten – Art. 2 Recht auf Leben

  • Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt...

  • Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen

Wie kann man gesetzliche Staatsgewalt anerkennen, wenn die eigentliche Logik von Recht und Justiz darin besteht, Rechtsverletzungen mit anderen Mitteln als durch Gewalt zu lösen? Warum bei Ordnungskräften das Recht zu töten anerkennen und dies als ein Privileg dieser Körperschaft festschreiben? Kurz gesagt, wir haben das Recht zu leben und sie haben das Recht zu töten; mit einigen Einschränkungen natürlich, denn es muss sich um eine unbedingt erforderliche Anwendung von Gewalt handeln (sic). Außerdem gilt jede Person bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. Mit welchem Recht dürfen die Ordnungskräfte unter dem Vorwand einer legitimen Verteidigung im Falle eines Fluchtversuchs oder während einer rechtmäßigen Festnahme eine Person töten? Warum dürften die Ordnungskräfte Protestierende hinrichten, selbst wenn sie gewalttätig wären, ohne andere Rechtfertigung als die totale Freiheit, die ihnen dieser Artikel zugesteht und der Macht, welche die Abgeordneten ihnen geben? Bei diesem makabren Abwägen von Wert und Bedeutung eines Menschenlebens erfahren wir auch, dass das Recht auf Freiheit nicht für alle gleich ist; nachlesbar in Artikel 5Recht auf Freiheit und Sicherheit:

"Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die Freiheit darf nur in folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden:

e) rechtmäßiger Freiheitsentzug mit dem Ziel, eine Verbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern sowie bei psychisch Kranken, Alkohol- oder Rauschgiftsüchtigen und Landstreichern".

Zu den verfemten Bevölkerungsgruppen dieses Artikels gehören auch Minderjährige in überwachter Erziehung und illegal eingereiste Ausländer.

Weshalb schafft man eine Ausnahmeregelung sogar im Rahmen der Grundrechte, denn wenn sie wirklich eine Ausnahme darstellt, muss man sie weder in diese Konvention noch im Gesetz festschreiben, sondern im Rahmen provisorischer Dekrete für Hinrichtungen.

Auf welcher nachprüfbaren Grundlage diskriminiert man ganze Bevölkerungsgruppen, ausgehend davon, dass sie gefährlich sein sollen und also nicht derselben Rechtsordnung wie die anderen unterworfen werden können?

Hierzu muss präzisiert werden: Wenn im Artikel 5 zwischen dem Freiheitsentzug von Straftätern oder mutmaßlichen Kriminellen und demjenigen von Landstreichern, Rauschgiftsüchtigen usw. unterschieden wird, stellt sich die Frage, warum der Staat eine Person nur aufgrund ihrer Art oder sozialen Zugehörigkeit festnehmen darf, ohne sich weiter darum zu kümmern, ob sie eine Straftat begangen hat oder nicht. Ebenso ist Artikel 14, der ironischerweise den Titel Diskriminierungsverbot trägt, Gegenstand von Einschränkungen im Artikel 16 Beschränkungen der politischen Tätigkeit ausländischer Personen, die völlig vom Urteil der Hohen Vertragsparteien abhängen. Und wir wissen nur zu gut, dass diese vor allem die Interessen der Exekutive vertreten. Seien Sie (un)besorgt, wir sind alle von der autoritären Versuchung unserer Regierungen betroffen. Im Artikel 11 über die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit heißt es... dass "dieser Artikel rechtmäßigen Einschränkungen der Ausübung dieser Rechte für Angehörige der Streitkräfte, der Polizei oder der Staatsverwaltung nicht entgegensteht."

Legitim bedeutet nicht gesetzlich vorgeschrieben, und die Exekutive, nämlich Armee, Polizei, Verwaltung, sind nicht das Parlament. Sie können nicht nur jederzeit das durch den Wähler zustande gekommene Recht auf politische Meinungsfreiheit in Frage stellen, sondern auch das der von ihm gewählten Vertreter.

Falls Sie noch Zweifel am autoritären Charakter der Konvention, den grundlegenden Prinzipien dieses Systems hegen, schauen Sie sich Artikel 15Abweichen im Notstandsfall – an:

  • Wird das Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand bedroht, so kann jede Hohe Vertragspartei Maßnahmen treffen, die von den in dieser Konvention vorgesehenen Verpflichtungen abweichen..

  • Jede Hohe Vertragspartei, die dieses Recht auf Abweichung ausübt, unterrichtet den Generalsekretär des Europarats umfassend über die getroffenen Maßnahmen...

Wenn die Hauptgefahr, die unsere Nationen bedroht, die Staatsgewalt ist, an welche Hohe Vertragspartei wendet man sich, um die Rechte der Staatsmänner außer Kraft zu setzen? Vielleicht an die Justizbeamten, die von den sogenannten Staatsmännern berufen wurden und die, wie wir wissen, keine politische Meinung haben, so wie Engel kein Geschlecht haben.

Vielleicht ist dies auch ein Grund mit dafür, dass die Verfasser 1789 in ihrer Menschenrechtserklärung in Artikel 2 festschrieben, dass ein Ziel jeder politischen Vereinigung im Widerstand gegen Unterdrückung besteht. Oder anders ausgedrückt: Wenn all unsere Rechte diskreditiert worden sind, sind wir die letzten Verteidiger und einzigen Bürgen.