FRANKREICH :Arbeitskämpfe im Gerichtssaal

19 mai 2008, publié à Archipel 160

Die Klagen marokkanischer und tunesischer SaisonarbeiterInnen haben eine regelrechte Kraftprobe zwischen den RichterInnen und dem französischen Staat ausgelöst. Die letzte Runde wurde am 26. März ausgetragen, als das Verwaltungsgericht in Marseille den Präfekten des Departements Bouches-du-Rhône dazu anwies, 23 Saisonarbeitern vorübergehende Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen sowie jeweils 1000 Euro auszuzahlen.

Es hat sich bereits herumgesprochen: Der Produktionssektor des Intensivanbaus von Obst und Gemüse beruht in ganz Europa auf einer extremen Ausbeutung der Arbeitskräfte, die zum Großteil MigrantInnen sind. Dieses System moderner Sklaverei nimmt je nach Land oder Region unterschiedliche Formen an.

Teilweise werden dabei rechtliche Bestimmungen juristisch ausgeschlachtet, häufiger jedoch wird auf völlig ungeregelte Weise mit den ArbeiterInnen umgegangen, die gezwungen sind, ohne Papiere oder Verträge zu arbeiten. In den meisten Ländern lässt sich eine Mischung aus beiden Formen finden.

In jedem Fall gibt es Gemeinsamkeiten. Das wichtigste Element besteht darin, den Arbeiter oder die Arbeiterin in einer Situation völliger Abhängigkeit von seinem Vorgesetzten zu halten. Dies macht es ihm/ihr beinahe unmöglich, Einspruch gegen schlechte Arbeitsbedingungen oder eine ungenügende Unterkunft zu erheben.

Der Ausbeutungscharakter dieser Arbeitsverhältnisse liegt auf der Hand, wenn es sich dabei um Sans Papiers (Papierlose) handelt, die permanent in der Gefahr leben, denunziert zu werden. Er ist weniger offensichtlich, wenn sich die Beschäftigung im Rahmen offizieller arbeitsrechtlicher Bestimmungen abspielt.

Die OMO 1 Verträge

Die meisten der ausländischen ArbeiterInnen, die in der französischen Landwirtschaft tätig sind, verfügen über den Rechtsstatus Saisonarbeitskraft, bekannt als OMI1, den der Staat seit etwa 30 Jahren vergibt. Diese Arbeits- und Aufenthaltsverträge sind offiziell auf sechs Monate befristet, mit der Möglichkeit, sie «in Ausnahmefällen» auf acht Monate zu erweitern.2 Sie geben den vielen Vorteilen, die die Anstellung von MigrantInnen ohne Papiere für die Arbeitgeber mit sich bringt, einen legalen Rahmen.

Innerhalb dieses Rahmens wird in vielerlei Hinsicht Missbrauch begangen: Beispielhaft sei hier die fehlende Entlohnung von Überstunden, die schlechten Arbeitsbedingungen und der oft miserable Zustand der Unterkünfte genannt; vor allem aber herrscht eine regelrechte Diskriminierung der Saisonniers, was den Sozialversicherungsschutz angeht. Sie erhalten kein Arbeitslosengeld für die Monate, in denen sie ohne Beschäftigung sind, obwohl sie die gleichen Sozialversicherungsbeiträge entrichten wie andere ArbeiterInnen auch.

Die Zeit, die ein ausländischer Saisonnier in Frankreich verbringt, wird nicht für seine Gesamtaufenthaltsdauer im Land angerechnet. Das bedeutet, dass einE ArbeiterIn während 35 Jahren jedes Jahr acht Monate in Frankreich arbeiten kann, ohne dadurch das Recht auf einen Aufenthaltstitel oder auf Familiennachzug zu erwerben.

Die starke Abhängigkeitsbeziehung zwischen dem/der SaisonarbeiterIn und dem Patron beruht darauf, dass es diesem obliegt, jedes Jahr von Neuem die Wiederbeschäftigung seiner OMI-ArbeiterInnen einzureichen. Ist der Chef – aus welchem Grund auch immer – mit einem seiner Beschäftigten nicht zufrieden, braucht er den Vertrag für das folgende Jahr einfach nicht zu verlängern. Darüber hinaus besteht eine Art «schwarze Liste», die sicherstellt, dass ArbeiterInnen, die Forderungen stellen, in der Region keine Saisonbeschäftigung mehr erhalten werden.

Ein Kollektiv zur Verteidigung der Saisonniers

Diese Situation war der Öffentlichkeit kaum bekannt, bis 2001 das Col-lectif de défense des travailleurs étrangers dans l’agriculture (Kollektiv zur Verteidigung ausländischer ArbeiterInnen in der Landwirtschaft, CODETRAS) gegründet wurde. Es entstand aus dem Zusammentreffen einiger Personen, die sich aus unterschiedlichen Hintergründen für die Unterstützung ausländischer LandarbeiterInnen einsetzten. Mit dabei waren ausserdem einige LandarbeiterInnen selbst, die beschlossen hatten, das Gesetz des Schweigens zu brechen und die Ausbeutung anzuprangern, unter der sie litten.

Heute ist dieses Kollektiv eine in Europa zweifellos einzigartige Struktur. Es vereint GewerkschafterInnen, SozialarbeiterInnen im ländlichen Raum, MenschenrechtsaktivistInnen, VerteidigerInnen der bäuerlichen Kultur, AkteurInnen der sozialen Bewegung in Europa,

WissenschaftlerInnen….3

Das CODETRAS publizierte ein «Schwarzbuch», das die verschiedenen Formen von Missbräuchen, denen die ArbeiterInnen unter OMI-Vertrag ausgesetzt sind, anhand von konkreten Beispielen beschreibt.

Das Kollektiv erstellte ausserdem ein Netzwerk von AnwältInnen, die sich vor Gericht um die Akten von über zweihundert Saisonniers kümmern. Es handelt sich natürlich einerseits um Wiedergutmachung von Unrecht, aber es geht auch um grundsätzliche Fragestellungen.

Hier stellt sich beispiels-weise die Frage: Was ist überhaupt eine Saisonarbeitskraft? Der OMI-Vertrag hat mit Saisonarbeit nichts zu tun. In Wirklichkeit wird den bäuerlichen Unternehmern im französischen Departement Bouches-du-Rhône (BdR) die Möglichkeit, in «Ausnahmefällen» den Vertrag um zwei Monate zu verlängern, systematisch bewilligt. Die gesetzlich zugelassene wöchentliche Arbeitszeit wird regelmässig überschritten. So leistet einE ArbeiterIn monatlich bis zu dreihundert Arbeitsstunden. Überstunden werden weder erfasst noch angemessen entlohnt.

Der Fall Baloua

Das CODETRAS kämpft seit 2006 auf juristischer Ebene. Balua aït Balua, ein Marokkaner, der seit 23 Jahren im gleichen Betrieb arbeitete, verlor seine Stelle, weil das Unternehmen verkauft wurde. Er war der erste, der vor Gericht zu beweisen versuchte, dass dieser «Saison»-vertrag in Wirklichkeit einer Vollstelle entsprach, mit allen dazugehörigen Rechten. Die unbezahlten Arbeitsstunden werden auf über 6.000 geschätzt und die Summe, die der Arbeitgeber ihm schuldet, auf fast 200.000 Euro. Er verlangte vom Präfekt eine provisorische Aufenthaltsbewilligung, um die Prozesse auf Schadenersatz vor dem Strafgericht und dem Arbeitsgericht führen zu können. Der Präfekt lehnte dies ab.

Am 13. September 2006 verordnete das Verwaltungsgericht (TA) von Marseille, dass der Präfekt Balua eine Niederlassungserlaubnis für zehn Jahre ausstellen muss, was auch einer Arbeitsgenehmigung gleichkommt. Der Richter begründete seinen Entscheid damit, dass Balua «in Wirklichkeit ein Festangestellter war» und dass sein Status eines Saisonarbeiters eigentlich nur «eine juristische Scheinform war, die sein Arbeitgeber und die Verwaltung seiner Stelle und seinem Aufenthalt in Frankreich geben wollten».

In einem ähnlichen Urteil vom 12. Juli 2007 wies das gleiche Verwaltungsgericht den Präfekt an, Achmed Habib Chorfa eine einjährige Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Er arbeitete während zwölf Jahren mit einem OMI-Vertrag, der jedes Jahr auf acht Monate verlängert wurde.

Diese Urteile berufen sich auf einen Bericht der Generalinspektion der Ministerien für Landwirtschaft und für Soziales aus dem Jahr 2001: die Verfehlungen der Präfektur auf Druck der ArbeitgeberInnen wurden streng kritisiert.4 Sie beruft sich dabei auf die von Frankreich unterzeichneten Abkommen mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die gleiche Behandlung von französischen und ausländischen Arbeitern garantieren.

Operation «RegulOmi»

Im Sommer 2007 startete das CODETRAS die Operation «RégulOmi». Denn die beiden Urteile eröffneten die Perspektive für zahlreiche SaisonarbeiterInnen, die seit Jahren mit OMI- Verträgen mehr als sechs Monate auf französischem Boden arbeiten, eine Aufenthaltsbewilligung als Angestellte zu erlangen. Das Kollektiv schätzt, dass fast tausend «OMIstInnen» davon profitieren könnten. Eine ganze Reihe von Empfangsstrukturen wurden organisiert: sechs Sozialstellen für ImmigrantInnen im Departement beteiligten sich. Ausserdem wurde eine Anlaufstelle im Mas de Granier, Hof von Longo Mai in St. Martin de Crau und Büro des Europäischen BürgerInnenforums, eingerichtet. Mitglieder des Kollektivs halfen unentgeltlich mit.

Zunächst hatte jeder Saisonnier, der die erforderlichen Bedingungen erfüllte, beim Präfekt schriftlich die Erneuerung seiner Arbeitsgenehmigung und die Erteilung einer dauerhaften, erneuerbaren Aufenthaltsgenehmigung eingefordert. Wie zu erwarten war, liess sich die Präfektur nicht herab, auf diese Briefe zu antworten,5 was formell gleichbedeutend mit einem negativen Bescheid ist. Also mussten nun Akten angelegt werden, die ihnen erlaubten, in einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht einzutreten.

Mehrere hundert marokkanische und tunesische ArbeiterInnen wurden zu diesem Zweck empfangen, davon 230 am Mas de Granier. Dieser Prozess beinhaltete viele Stunden der Erfassung von Daten, Lohnzetteln etc. Das Ergebnis: 290 Fälle wurden eröffnet, 170 wurden ausgewählt, um vor Gericht Einspruch einzulegen, davon wiederum wurden 60 bereits dem Anwaltskollektiv übermittelt.

Dass es ein langer und harter Kampf werden würde, wurde am 14. Januar anhand von zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes in Marseille deutlich. Der Gerichtshof gab dem Präfekt recht, der Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in den Fällen Balua und Chorfa eingelegt hatte. Wie CODETRAS in einer Verlautbarung hervorhebt, ist «eine derartige Verzerrung eines Rechtsprinzips katastrophal, da sie die Nicht- Einhaltung der Reglementierung als straflos durchgehen lässt, wenn sie zum Nachteil der ausländischen ArbeiterInnen, aber zum Vorteil einer Agrarlobby ist...»

Am 19. Februar 2008 reichten die Anwälte von CODETRAS in der Operation «Régulomi» kollektiv in den ersten 23 Fällen Revision ein. In einem Schreiben vom 26. März erkannte das TA (Tribunal Administratif – Verwaltungsgericht) die Richtigkeit der Argumente der ArbeiterInnen an. Laut der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts, Catherine Dol, stellt die Verweigerung einer Aufenthalts- und einer Arbeitsgenehmigung für diese Personen, «die den Großteil des Jahres in Frankreich gearbeitet haben, eine Diskriminierung dar und befördert sie in eine Situation extremer Prekarität» , was die Anordung von dringenden Maßnahmen rechtfertige. In Folge wurden die 23 Ablehnungen des Präfekts aufgehoben und das Verwaltungsgericht beschloss, ihnen eine provisorische Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Die Entscheidung des TA wurde an die Haute autorité de lutte contre les discriminations (Oberste Behörde zur Bekämpfung der Diskriminierungen, HALDE) weitergeleitet, die auf Aufforderung des Kollektivs eine Stellungnahme zu dieser Frage vorbereitet.

Die Präfektur hat darauf hingewiesen, dass es «sehr wahrscheinlich ist, dass sie dem Ministerium vorschlagen wird, Berufung einzulegen, insofern in vergleichbaren Umständen das Berufungsgericht im Januar 2008 ein gegenläufiges Urteil gefällt hatte».

Der Fall schlägt immer höhere Wellen. Am 2.April veröffentlichte die Zeitung Le Monde einen langen Artikel mit der Überschrift: «Ausländische Saisonarbeiter des Bouches du Rhône werden als Vollbeschäftigte anerkannt». Die Zeitung zitiert einen der 23 Arbeiter, Messaud Buzelmat, ein 44-jähriger Marokkaner, der 27 Jahre für den gleichen Unternehmer arbeitete. «Als Saisonarbeiter ist man machtlos. Jeder weiss, dass der Chef nicht verpflichtet ist, den Arbeitsvertrag für das nächste Jahr zu erneuern. Ich kenne viele, die jahrelang hier geschuftet haben und heute in ihrem Kaff in Marokko leben. Man nutzt sich hier ab, und von einem Tag zum andern sagt man uns, ihr könnt gehen.»

Die nächste Etappe der Auseinandersetzung: Am 8.April legten die Anwälte von Neuem in zwanzig Fällen Berufung ein…

Die Unternehmer organisieren sich

Gleichzeitig organisiert sich aber auch die Lobby der Unternehmer. In Folge der Gesetzesänderung, in der die Dauer eines Saisonarbeitsvertrags auf sechs Monate beschränkt wurde, erhielt die FDSEA (Verband der Agrarunternehmen) das Zugeständnis, dass die verschiedenen Saisonverträge, die also sechs Monate dauern, sich überschneiden können. Ein weiterer Beweis dafür, dass das Bedürfnis nach Arbeitskräften in diesem Sektor keineswegs nur saisonal ist. «Ich treffe Anfang Februar ein. Zuerst arbeite ich in den Salatkulturen, anschliessend kümmere ich mich um die Tomaten und schlussendlich bis Ende September um den Lauch», erklärt Achmida Zaaraui der «Le Monde». Corinne Demichelis, seine Chefin, gibt zu, dass die SaisonarbeiterInnen «wesentlicher Bestandteil des Personals sind, die den Betrieb aufrechterhalten».

Der Präsident der FDSEA, Claude Rossignol, warnt jedoch: «Wenn diese Immigranten Vollzeitarbeitskräfte werden, wandern sie schlussendlich in andere Arbeitssektoren ab»6. Er hätte sich nicht klarer ausdrücken können: KeinE ArbeiterIn wäre bereit, unter den gleichen Bedingungen wie die NordafrikanerInnen zu schuften, angekettet an einen Vertrag, der sie jeglichen Rechts beraubt.

Nicholas Bell, EBF

  1. Im Februar 2008 schätzte CODETRAS die Anzahl der bei der Präfektur eingegangenen Briefe auf 300.

  2. Artikel in Le Monde vom 2. April 2008