FRANKREICH: Lasst die Maschinen nicht mit den Kindern spielen!

17 mars 2006, publié à Archipel 135

Die Auseinandersetzung zwischen Mensch und Maschine ist im Bereich Schule in eine neue Runde getreten: Am 17. November 2005 drangen zwanzig als Clowns verkleidete Personen singend in das Gymnasium von Gif-sur-Yvette ein. Während sie einen kleinen Sketch zum Besten gaben, wurden zwei Geräte der Eingangskontrolle, die zur Erfassung von biometrischen Daten dienten, mit Hammerschlägen zerstört. Drei Personen wurden verhaftet, nachdem sie von einem Aufseher und Schülern niedergeschlagen worden waren. Sie sind am 20. Januar in Evry vor Gericht gekommen.

Die biometrischen Erkennungsgeräte, welche das Scannen der Handfläche und das Eintippen einer siebenstelligen Zahl verlangen, waren bei ihrer Installation 2004 von der Datenschutzbehörde nicht bewilligt. Doch das interessierte niemanden.

Es handelt sich hierbei nicht um einen Einzelfall. In Angers, in einer Grundschule und einem College ist es der Fingerabdruck, der Zugang zur Kantine gewährt. In Gif-sur-Yvette, Sainte-Maxime, Marseille oder Carqueiranne stecken die SchülerInnen ihre Hand in eine Maschine, die deren Umriss erkennt. „Es hat sich herausgestellt, dass gewisse SchülerInnen die Biometrie mit kindlichen Gefühlen der Beklemmung in Verbindung brachten. Bei manchen der Kleinen hat es sogar die Vorstellung ausgelöst, dass sich im Inneren der Maschine ein Monster befindet. Die Größeren haben einen rationaleren Umgang mit ihrer Angst, aber sie drücken diese dennoch recht unmissverständlich aus: z.B. ich habe Angst, einen elektrischen Schlag zu kriegen, wenn ich meine Hand da rein stecke.“ 1

Im Gymnasium Jean Baptiste Dumas in Alès sind es 90 Überwachungskameras, im Gymnasium J. Rostand von Mantes-la-Jolie 104 Stück, die gekoppelt sind mit einem Absenzenkontrollsystem durch Strichcodes und optische Stifte. Die Sicherheitstechnologien stecken den Raum ab, in dem sich eine ganze Generation entfalten soll. Regelmäßig warnen herbeigezogene Experten vor den möglichen Folgen, doch diese Technologien aus dem Strafvollzug, deren Anwendung im Namen der Terrorismusbekämpfung auch in anderen Bereichen gefördert wird, breiten sich jetzt immer mehr im Schulbereich aus. Ohne Debatte, als ob zwanzig Jahre Diskussion über diese Thematik Schulen automatisch in Gefängnisse verwandelt hätten.

Gefängnislogik

Denn die Logik dahinter gleicht wirklich jener des Strafvollzugs und schleicht sich in die Schulen ein. Lehrkräfte bekommen immer mehr Anweisungen, welche ihre Rolle auf die Anwesenheitskontrolle fokalisiert. Die neuerlich üblichen, kurzzeitigen Stellvertretungen sind ein weiterer Schritt in diese Richtung: Wichtig ist es vor allem, die Schüler zu beaufsichtigen. Diskret werden die LehrerInnen bedauern, dass sie die Kinder mehr und mehr nur noch überwachen. Aber selbst dies ist eine erzieherische Maßnahme, die eine gewisse Ausbildung benötigt und nicht darauf beschränkt sein darf, ein Kind zur Anwesenheit an einem abgeschlossenen Ort zu zwingen.

Im Gegensatz zur Überwachung in Flughäfen wirkt die Anwendung der Biometrie an Schulen keiner Bedrohung entgegen. Sie hat nicht zum Ziel, Eindringlinge abzuwehren, sondern, laut offizieller Darstellung, die Anwesenheit derjenigen zu kontrollieren, die da sein sollten. „Der Grundsatz des Gymnasiums Joliot-Curie (in Carqueiranne) ist es, eine absolute Transparenz zu erlangen, nämlich zu jedem Zeitpunkt zu wissen, wo sich die SchülerInnen befinden und was sie gerade tun, so auch ob sie essen oder nicht. Man muss dabei an das Panopticon von Bentham denken.“ 2

Es grenzt in diesen Einrichtungen an Schizophrenie, wie solche panoptischen Visionen mittels Video, Biometrie und SMS-Alarm immer mehr die Verwaltung in den Mittelpunkt setzen, wo doch in den offiziellen Texten3 seit 15 Jahren immer wieder betont wird, dass das Kind (oder der/die SchülerIn) im Zentrum der erzieherischen und sozialen Einrichtungen zu stehen hat.

Abgrenzung

Zusammen mit der Gefängnislogik tragen diese Technologien dazu bei, dem Begriff der Ausgrenzung eine stärkere Bedeutung zu geben. Der Zugang zum Gymnasium wird überwacht, was außerhalb ist, wird verteufelt. Gewalt, Diebstähle und Drogenhandel werden im Sprachgebrauch der Medien und der Schulen mit „Eindringen“ in Verbindung gebracht. Biometrie und Videoüberwachung sind dazu da, die tugendhafte Schüler- und Lehrerschaft vor dem Kontakt zum fremden Pöbel zu bewahren. Solch eine „Technologisierung der Grenze“4 entwickelt an den Schulen fremdenfeindliche Haltungen und erzieht die Kinder zum Misstrauen gegenüber dem Anderen. Die narzistisch orientierte Bestärkung der Insider erinnert sie mit jeder Kontrolle stärker daran, zu einer bestimmten Gruppe zu gehören, die im Gegensatz zum gefährlichen Magma der Outsider steht. Schlimmer noch, es wird als Ausschlussdrohung in den Raum gestellt, eines Tages nicht mehr kontrolliert zu werden, und dies bewirkt, dass die Kinder von sich aus nach Kontrollen verlangen.

Die Entwicklung dieser Technologien bedeutet auch das Fortschreiten einer Polizeilogik an den Schulen. In einer Zeit, in der der Innenminister sich mit den Problemvierteln zu befassen beginnt, wird das menschliche Umfeld durch das Aufkommen von Videoüberwachung und Biometrie beeinträchtigt. Die Möglichkeit, einzugreifen und Konflikten entgegenzuwirken oder diese zu schlichten, wird auf ein Reagieren im Nachhinein beschränkt. Ein Beobachter kann eingreifen und sich anbahnende Konfliktsituationen abdämpfen oder Streithähne trennen. Eine Kamera zeichnet lediglich auf, was passiert - vom Beginn einer Auseinandersetzung, die ihren Lauf nimmt, bis zum bitteren Ende. Sie kann also lediglich bezeugen, was bis hin zu den schlimmsten Konsequenzen passiert ist und nur als Beweislieferant in einem Ermittlungsverfahren dienen.

Hier geht es noch darum, ob Mensch oder Maschine sich dieser Problematik annehmen. Je mehr jedoch in diese Sicherheitseinrichtungen investiert wird, desto weniger menschliches Engagement ist gefragt. Im Gymnasium J.Rostand in Mantes-la-Jolie wurde die Einrichtung der 104 Überwachungskameras am selben Tag angekündigt wie die Streichung der Stelle eines Lehrassistenten. In Alès wurde solches Personal zuerst mit administrativen Aufgaben, vor allem der Abwesenheitskontrolle überladen, bevor die Kameras installiert wurden. In Gif-sur-Yvette war es vielleicht die Verwirrung eines solchen Aufsehers inmitten dieser ganzen neuen Technologien, die ihn dazu gebracht hat, die Clowns niederzuschlagen und Schüler dazu mit anzustiften. Angesichts des Mangels an kompetentem und vor Ort anwesenden Personals bleiben für die Verwaltungen nur polizeiliche Methoden als gangbare Mittel. Polizeiliche Interventionen wie Patrouillen und Verhaftungen nehmen in den Schulen also zu. Weit davon entfernt, endlich die in den Medien versprochenen Lösungen zu bringen, ist dies für gewisse SchülerInnen eigentlich nichts anderes als die alltäglichen Zusammenstöße, mit denen sie längst umzugehen gelernt haben: „Ach wissen Sie, Polizei sind wir eh gewöhnt!“ Ihre Augen verraten die Enttäuschung, sie erwarteten etwas anderes von der Schulbildung.

Privatisierung

Was bei den Behörden an Willen zur Aufrechterhaltung von menschlicher Präsenz übrig bleibt, führt dazu, Wachpersonal auf beschränkte Zeit und mit schlechter Bezahlung einzustellen. Der Weg ist bei diesen Funktionen also schon geebnet für die nächste Privatisierung. Ein Englischlehrer am Gymnasium in Mantes bemerkte mit Bitterkeit, dass Orwell und Bradbury gelehrt werden, beides Autoren mit der Vision einer ständig überwachten Gesellschaft, um dann die SchülerInnen in ein Umfeld zu entlassen, wo selbst der hinterste Winkel videoüberwacht ist.

Dieser Schritt in Richtung Privatisierung mit seinen marktwirtschaftlichen Aspekten und der Unterordnung erzieherischer Ansprüche unter diejenigen der Industrie, ist eine entscheidende Komponente der oben beschriebenen Prozesse. Wieso solche Summen ausgeben zur Kontrolle, ob die Kinder essen, wenn der Zugang zur Kantine für gewisse Kinder schon allein ein finanzielles Problem ist? Warum auf einer Videoüberwachung beharren, wenn nach einem Jahr Betrieb dessen Wirkungslosigkeit erwiesen ist? Warum all die Risiken auf sich nehmen, die aus dem Kontakt der Kinder mit solchen Technologien erfolgen können? Zum einen liegt die Antwort im Interesse der Industrie an öffentlichen Geldern für solche Einrichtungen, zum anderen darin, dass es über die Schulen möglich ist, zukünftige Kunden für diesen Techniksektor heranzuziehen.

In einer Schrift dieser Industriebranche steht ein unmissverständlicher Satz unter der Rubrik „Akzeptanz in der Bevölkerung“: „Sicherheit wird in unseren demokratischen Gesellschaftssystemen oft als Beeinträchtigung der individuellen Freiheit erlebt. Es muss deshalb erreicht werden, dass die angewandten Technologien in der Bevölkerung akzeptiert werden, namentlich die Biometrie, die Videoüberwachung und andere Kontrolltechniken.

Verschiedene Methoden müssen von den politischen Behörden und der Industrie entwickelt werden, damit die Biometrie akzeptiert wird. Sie müssen begleitet werden von Bemühungen um Benutzerfreundlichkeit durch Anerkennung der Person und durch das Heranführen daran als eine attraktive Nutzungsweise: Vermittlung vom Kindergarten an, die Kinder nutzen diese Technologie, um in die Schule herein- und heraus zu kommen und um in der Kantine zu essen. Und die Eltern oder deren VertreterInnen müssen sich identifizieren, wenn sie die Kleinen von der Schule abholen.

Einführung dieser Techniken für die eigene Bequemlichkeit, in Konsumgütern und Spielen: Handys, Computer, Auto, Haustechnik, Videospiele. 5

Wer mit den Methoden der Werbung vertraut ist, kann leicht die Kommunikationsformen der Nahrungsmittelindustrie wiedererkennen, mit denen versucht wird, die Akzeptanz gentechnisch veränderter Organismen zu erreichen.

Banalisierung der Biometrie

Auf die Schulen wird beim Wettrennen um die Ausstattung Druck in Form von spezifischen Budgets, Zeitbegrenzungen oder schlampig geführten Debatten ausgeübt. Dies führt dazu, Ausstattungen anzuschaffen, ohne genau hinzuschauen, welche Auswirkungen deren Gebrauch hat und noch weniger, was passiert, wenn diese nicht funktionieren. So ist es zum Beispiel so, dass es selbst bei so sensiblen Dokumenten wie den von den USA verlangten biometrischen Pässen laut The Economist vorkommt, dass das Erkennungssystem bei einer von zehn Personen versagt und dass „Fehlalarme zur Norm werden könnten“. Wegen fehlender Verschlüsselung können die Daten auf dem Chip eines Passes auf Entfernung gelesen werden, so dass es möglich ist, jemandem die Identität zu stehlen. Allem betriebenen Aufwand zum Trotz versprechen die Konstrukteure selten eine absolute Sicherheit („Fehlerquote 0,0001 Prozent“; „funktioniert nur bei Temperaturen über 8 Grad Celsius“ ). Ganz schnell ist der Mensch, sozusagen als Randerscheinung der Maschine gefragt, um einen Code einzutippen oder einen Bildschirm zu überwachen...

Die Schwächen dieser Technologien interessieren uns jedoch wenig. Schon ihr Einsatz erscheint uns als Niederlage des Erziehungswesens an sich.

Recht auf Vergessen

Die Datenschutzbehörde ruft in ihren pathetischen Versuchen, die Kontrolle zu behalten, oft in Erinnerung, dass der Gebrauch dieser Technologien begrenzt sein soll durch die Verhältnismäßigkeit zwischen übertriebener Kontrolle und dem angewendeten Vorgang, und dass jeder das Recht auf Vergessen habe. Die Eintragungen in schwarze Listen und andere Karteien sollen gelöscht werden können. Dieses Recht auf Vergessen, Grundlage des Rechts an sich, ist auch die Grundlage der Erziehung. Die Beziehung zur Lehrperson ist für das Kind ein Moment der Geborgenheit, ein Moment des Vertrauens, wo das Verstehen dem Irrtum folgen und damit „alles vergessen machen kann“; dass man „für dieses Mal beide Augen zudrückt“ und dem Kind die Möglichkeit gibt, geläutert sein Ansehen wiederherzustellen und einen Fortschritt zu machen.

Der Platz für solche zwischenmenschlichen Beziehungen verringert sich in dem Maße, wie sich das kalte Auge der Maschine ausbreitet. Diese fördert die Zurücksetzung erzieherischer Beziehungen auf die Ebene der grauenhaften Theorie der zerbrochenen Scheibe, Grundlage einer Null-Toleranz Politik. Wenn auf banale, kindliche Akte, die eine Möglichkeit bieten, im Rahmen der Norm zu lernen, eine automatisierte, unerbittliche und unverhältnismäßige Repression die Antwort ist, so ist dies wahrhaftig schwarze Pädagogik. Im parlamentarischen Bericht von Benisti über die „Verhinderung von Straffälligkeit“ wird ein System der Erfassung und Verfolgung von Schwierigkeiten und Unregelmäßigkeiten im Verhalten des Kindes nicht nur im schulischen Umfeld, sondern auch schon in den Krippen empfohlen. Dies zeigt die Zusammenhänge auf, die zwischen einer politischen Vision der Kindheit, einer Pathologisierung der Straffälligkeit und diesen außer Kontrolle geratenen Technologien bestehen können.

Die vorangehende Registrierung der Handflächen der SchülerInnen wird „Musterung“ genannt und die Verwaltung rief am Anfang des Jahres dazu auf, sich der Biometrie zu „unterwerfen“. Ist es dabei ironisch, daran zu erinnern, dass die allgemeine Deklaration der Menschenrechte in Artikel 26 Bildung mit Freiheit in Zusammenhang bringt, indem es dort heißt: „Bildung soll auf die freie Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit hinzielen und die Respektierung der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten stärken“ . Wie ist es vorstellbar, dass freie Frauen und Männer heranwachsen, die mit ihrer Freiheit vertraut sind und diese anwenden, wenn sie seit ihrer Kindheit an Fesseln gewöhnt werden, auch wenn diese digital und modern sind?

Die Aktion vom 17. November gegen zwei biometrische Kontrollgeräte im Gymnasium von Gif-sur-Yvette hat die Apparate vielleicht lediglich an ihren Platz zurück verwiesen. Sie gibt uns eine einzigartige Gelegenheit, darüber nachzudenken, welche Richtung die Politik gegenüber den Kindern einschlagen soll. Soll sie in eine erzieherische, soziale oder gerichtliche Richtung gehen? Was hat man davon, Kinder und ErzieherInnen möglichst schnell in die Rolle von armseligen Automaten zu zwingen, sie an den Rand zu drängen und dazu zu bringen, allen Geist und alle Kreativität ihres Menschseins zu verlieren? Bis wohin sind wir bereit, diese Generation dem Moloch der Technik und des Marktes zu opfern?

Jean Philippe JOSEPH*

Christine ROJEWSKI**

Jean-Pierre JOSEPH***

*Dozent für Betriebswirtschaft, Vorsitzender eines Kinderhortes in einer sozial benachteiligten Zone

**Dozentin für angewandte Physik

*** Leiter eines sozialpädagogischen Kinderhauses

  1. Xavier Guichet: Essen unter Aufsicht. Die Anwendung biometrischer Überwachungstechnik zur Eingangskontrolle von Schulkantinen.

  2. idem

  3. Gesetz vom 10. Juli 1989 über die Ausrichtung der Erziehung; Gesetz vom 2.Januar 2002, das soziale und sozialmedizinische Aktivitäten neu regelt.

  4. Philippe Bonditti: «Technologisation de la Frontiere: vers un état de peste généralisé?» Chantiers Politiques ENS, Paris, Nr.2, Okt. 2004

  5. „Livre Bleu, Grands programmes structurants, proposition des industries électroniques et numériques“, Juli 2004