INTERNATIONA : LUNO-Wanderarbeiterkonvention

de Albert Kieser (Rheinisches JournalistInnenbüro), 26 août 2003, publié à Archipel 107

** Eine Grenze gegen Dumping

Über 150 Millionen Menschen arbeiten nach Schätzungen der Vereinten Nationen weltweit außerhalb ihrer Heimatländer. Sie haben sich für kürzere oder längere Zeit, begrenzt oder auf Dauer in die Fremde aufgemacht. Sie hatten den Mut oder die Verzweiflung, sich einer unbekannten Umgebung, einer vielleicht auch anderen Kultur auszusetzen. Sie haben sich auf dieses Risiko in der Hoffnung eingelassen, dass ihnen nicht allzu übel mitgespielt werde. Doch diese Hoffnung - leider - trügt sehr oft.

** Die fortschreitende Globalisierung hat nicht nur die Waren- und Kapitalmärkte internationalisiert. Sie hat auch die Grenzen der nationalen Arbeitsmärkte eingerissen. Bloß sind die Bedingungen, unter denen Arbeitskräfte ein- und auswandern, wesentlich ungeordneter und ungeregelter als es im internationalen Güter- und Geldverkehr der Fall ist. Entsprechend gravierend sind die Folgen. Philippinische Arbeitsmigrantinnen werden in Hongkong wie Sklavinnen gehalten, marokkanische Landarbeiter schuften in Spanien unter unmenschlichen Bedingungen, ukrainische Bauarbeiter werden in Deutschland illegal und zu Hungerlöhnen vernutzt.

Am 1. Juli 2003 tritt eine UNO-Konvention in Kraft, die Migranten weltweit gegen solche Ausbeutungsmethoden schützen soll. Der Gewerkschafter Leo Monz begrüßt die Konvention, weil es nicht darauf ankommen könne, in welchen Staat ein Migrant gerade geht und ob er dann seine Rechte als Migrant wahrnehmen kann oder nicht. Es bedürfe einer gemeinsamen Verantwortung der Vereinten Nationen, um allgemein verbindliche und weltweite Standards durchzusetzen.

Leo Monz arbeitet im Bildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes und ist dort Leiter des Bereichs Migration und Qualifizierung. Das Bildungswerk informiert in- und ausländische Beschäftigte darüber, wie Migration abläuft und wie sich die Lebensrealitäten dadurch ändern. Es will Deutschen dabei helfen, Vorurteile gegen Einwanderer abzubauen und Migranten dabei unterstützen, ihre Rechte durchzusetzen.

Die Initiative für die Erarbeitung und Verabschiedung der UNO-Wanderarbeiterkonvention hatten solche Staaten übernommen, aus denen seit vielen Jahren Hunderttausende, ja Millionen Menschen emigriert sind. Z.B. arbeiten allein fünf Millionen Filipinos in Südostasien, im Nahen Osten und in Europa, eine Million Marokkaner sind nach Europa emigriert, mehrere Hunderttausend Ukrainer sind in Ländern Ost- und Westeuropas ausgewandert. Ihre Staatsbürger gegen Diskriminierung, Gewalt und Ausbeutung im Ausland zu schützen, war das treibende Motiv für die Arbeit an der Konvention. Der Migrationswissenschaftler Steffen Angenendt vom Forschungsinstitut der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik: "Die Entsendeländer hoffen mit der Konvention, wenn sie denn verbindlich auch für die Länder werden würde, in die sie Leute schicken, dass dort ihre Staatsbürger besser geschützt sind. Denn bis jetzt sind Wanderarbeiter, auch legale Wanderarbeiter, eben nur relativ schlecht geschützt. Das ist für viele Entsendeländer von Arbeitskräften, für die Philippinen z.B. seit langem auch ein innenpolitisches Problem. Die Regierung wird häufig aufgefordert, von allen möglichen Interessenorganisationen, doch etwas für den Schutz ihrer Arbeitskräfte im Ausland zu tun. Und deshalb sind solche Länder eben sehr daran interessiert, diese Konvention, die einen besseren Schutz bedeuten würde, ich glaube, das kann man so sagen, eben umzusetzen, in die Welt zu setzen und eben auch mehr Staaten dazu zu bewegen, diese Konvention zu ratifizieren."

Dieses Ansinnen war bislang nicht von Erfolg gekrönt. Kein einziger Industriestaat hat die Konvention, die bereits 1990 von der UNO-Vollversammlung verabschiedet wurde, ratifiziert. In dreizehn Jahren sind nur zwanzig Staaten der Konvention beigetreten, allesamt Entsendestaaten von Migranten. Staaten wie Marokko, die Philippinen, Bosnien-Herzegowina, Ägypten oder Bolivien zum Beispiel. Der zwanzigste Staat, Guatemala, hat gerade erst ratifiziert. Damit ist das in der Konvention verabredete Quorum erreicht und sie kann jetzt endlich in Kraft treten. Das bedeutet zunächst jedoch nur, dass die zwanzig Unterzeichnerstaaten die Bestimmungen der Konvention in nationales Recht umsetzen und damit die relativ wenigen Migranten schützen, die in diesen Ländern leben und arbeiten. Aber die Millionen von Migranten, die aus den Ratifizierungsstaaten aufgebrochen sind, müssen weiterhin auf die in der Konvention verankerten Rechte warten.

In Deutschland

Der Schutz, den die UNO-Konvention verlangt, wäre auch für Migranten in Deutschland nicht unerheblich. Denn die Konvention basiert auf der Unteilbarkeit der Menschenrechte und geht damit weit über das hiesige Ausländerrecht hinaus. So sieht es auch Volker Roßocha. Er ist Referatsleiter der Abteilung für internationale und europäische Gewerkschaftspolitik beim DGB.

Nach seiner Ansicht geht das deutsche Ausländerrecht von dem Ansatzpunkt aus, Migranten, Ausländer in dem Fall, als Bürger zweiter Klasse zu betrachtet, die eben nicht die gleichen Rechte haben wie die einheimischen Staatsangehörigen oder die EU-Bürger. Insofern sei die Systematik völlig anders. Denn in der Konvention ginge man davon aus, dass möglichst die gleichen Rechte auf Leben, auf Sicherheit, auf gleiche Entlohnung usw. für die Migranten auch gelten sollen wie für die Einheimischen auch. Das deutsche Ausländerrecht aber betrachte die Ausländer immer noch als Bedrohung anstatt als gleichberechtigte Menschen.

Migration bringt im allgemeinen drei grundlegende Probleme mit sich. Erstens werden Migranten von den Aufnahmeländern häufig zu bloßem Arbeitsmaterial degradiert. Zweitens werden sie oft eingesetzt, um die landesüblichen Löhne zu drücken und Regelungen über Arbeitsbedingungen zu unterlaufen. Zum dritten werden Migranten diskriminiert und benutzt, um Fremdenangst zu schüren und Spannungen unter Beschäftigten zu vertiefen. Auf allen drei Problemfeldern fixiert die UNO-Konvention Schutzregelungen. Zum Beispiel zum Recht von Migranten, mit ihren Familien zusammenleben zu können. Volker Roßocha: "Bei Familienangehörigen geht die Konvention weit über das hinaus, was jetzt im Rat der Europäischen Gemeinschaft als Richtlinie zur Familienzusammenführung verabredet worden ist. In der Konvention wird gesagt, dass die Wanderarbeiternehmer generell die Möglichkeit haben müssen auf Familiennachzug. Und die EU sagt, es gibt einen eingeschränkten Familiennachzug, der sich nur auf die Familienangehörigen erster Linie bezieht."

Auch die deutsche Diskussion um das Zuwanderungsgesetz müsste anders verlaufen, wäre die UNO-Konvention hierzulande gültig. Politiker könnten dann nicht mehr Propaganda dafür betreiben, dass nur noch Kinder bis zum Alter von 16 oder sogar 12 Jahren ihren Eltern nach Deutschland folgen dürften. Die Konvention erlaubt Eltern, ihre Kinder bis zur Volljährigkeit zu sich holen. Für den Gewerkschafter Volker Roßocha sprechen ohnehin die Fakten gegen die Behauptung, eine in Deutschland nicht integrierbare Kinderflut würde aus dem Ausland hereinströmen, wenn das Nachzugsalter nicht gesenkt wird: "Wir haben vor etlichen Jahren über das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Studie erstellen lassen, die türkische Kinder hier und Kinder verglichen hat, die in der Türkei die Schule gemacht haben und die erst nach ihrer Schulausbildung in die Bundesrepublik gekommen sind. Und da hat sich herausgestellt, die Kinder, die in der Türkei die Schule beendet haben, sind mit dem 25. Lebensjahr in Deutschland besser integriert als Kinder, die hier zur Schule gegangen sind. Insofern ist es integrationspolitisch Unsinn, wenn der Kindernachzug jetzt noch auf zwölf Jahre reduziert wird. Denn so werden sie aus der Schulausbildung in den verschiedenen Ländern herausgerissen." Gegen die UNO-Konvention

Das deutsche Ausländerrecht verstößt auch in anderen Bereichen gegen die UNO-Konvention. Denn diese verbietet ausdrücklich, Ausländer abzuschieben, wenn sie arbeitslos werden und Sozialhilfe beziehen. Doch nach deutschem Recht dürfen Ausländer, die schon lange Jahre hier leben, abgeschoben werden, falls sie noch keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus erreicht haben.

Leo Monz vom Bildungswerk des DGB: *"Es ist ein Damoklesschwert, es wird aber zunehmend von den Ausländerbehörden angewandt, auch gegen EU-Staatsangehörige. Wir haben eine ganze Reihe von Beispielen gerade aus Baden-Württemberg, wo versucht wird, das richtiggehend durchzuziehen. Unsere Kampagne "Jetzt handeln", bei der es darum geht, dass Ausländer die Aufenthaltsberechtigung und die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, ist eine Antwort auf diese Abschiebepolitik. Ich glaube, dass viele Menschen in Deutschland einen Anspruch auf Sozialhilfe haben, aber diesen Anspruch nicht wahrnehmen.

Nicht nur wie bei Deutschen aus Scham, sondern weil sie Angst vor den ausländerrechtlichen Folgen haben. Und da geht eben die Konvention ganz anders ran: Wanderungsbewegung ist der Normalfall. Und der Normalfall muss sozial abgesichert und geregelt werden."

  • Überhaupt ist der ganze Ansatz der UNO-Wanderarbeiterkonvention geradezu revolutionär für das deutsche Ausländerrecht: die Menschenrechte sind unteilbar und gelten für alle gleich, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. So werden von der Konvention auch Migranten geschützt, die sich ohne staatliche Erlaubnis in einem Land aufhalten und dort arbeiten. Sie haben dasselbe Recht wie alle auf Gesundheitsversorgung, Bildung und Ausbildung und darauf, vorenthaltenen Lohn gerichtlich einzuklagen. Die Süßmuthkommission hatte ebenfalls vorgeschlagen, den sogenannten Illegalen diese Rechte zu gewähren. Die Bundesregierung allerdings negiert sie in ihrem Entwurf für ein Zuwanderungsgesetz. Die Folgen: gerade illegale Migranten werden hemmungslos eingesetzt, um Lohnstrukturen und Arbeitsbedingungen zu unterminieren. Christa Nickels, Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte im Deutschen Bundestag ist mit der Forderung an die Bundesregierung, die UNO-Wanderarbeiterkonvention zu unterzeichnen, nicht durchgedrungen. Obwohl der Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages im März eigentlich genau das in zwei Resolutionsentwürfen verlangt hatte: "Aber wir sind in der Sache nicht weitergekommen. In zwei Anträgen, die wir als Menschenrechtspolitiker der Koalitionsfraktionen erarbeitet haben - einmal zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, dann bei dem Antrag ‚Menschenrechtspolitik als Leitlinie deutscher Politik‘ - haben wir die Konventionen aufgezählt, die die Regierung ratifizieren soll. Doch diese Forderungen sind wieder rausgeworfen worden von Seiten der zuständigen Ministerien. Insgesamt wurde vom Innenminister alles, was den Gesamtbereich Illegale betrifft, gestrichen. Wir haben das Thema noch in zwei Fußnoten gerettet, mit Verweis auf die Süßmuth-Kommission."

Dort in den Fußnoten werden die Verweise sicherlich keine große Wirkungsmacht entfalten. Bernhard Schwarzkopf, Zuwanderungsexperte bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, wird wissen, warum. Er verurteilt zwar, dass Arbeitgeber die Rechtlosigkeit illegaler Migranten ausnutzen. Aber Schutzbestimmungen wolle sein Verband trotzdem nicht. Die Beschäftigung von Illegalen werde sich dann erübrigen, wenn die Rahmenbedingungen für die Entlohnung und soziale Absicherung von Beschäftigten generell geändert seien. Wörtlich: "Wenn wir aber illegale Beschäftigung haben, dann müssen wir uns schon fragen, woran das liegt. Und das liegt an den Rahmenbedingungen für Beschäftigung hier in Deutschland, das liegt an der hohen Abgabenbelastung, an der hohen Steuerbelastung. Und dort ist natürlich der Staat auch gefordert, entsprechend günstigere Rahmenbedingungen für Beschäftigung zu setzen."

Aus dieser Aussage lässt sich folgern, dass illegale Migranten solange eingesetzt werden sollen, bis die für die Unternehmer "günstigeren Rahmenbedingungen" durchgesetzt und die bestehenden Lohn- und Tarifstrukturen genügend unterhöhlt sind. Auf diesem Weg sind sie ja auch schon weitgekommen, wie die aktuellen "Reform"pläne von Bundeskanzler Schröder zeigen.

Die UNO-Wanderarbeiterkonvention könnte bei der Durchsetzung dieser Politik erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Deshalb wird eine deutsche Regierung sie nicht freiwillig unterzeichnen. Und deshalb meint der Migrationswissenschaftler Steffen Angenendt: "Wenn die Konvention in der Welt ist, wenn sie in Kraft getreten ist, wenn auch nur für die ersten zwanzig Staaten, dann ist das ein Punkt, auf den politische Aktivisten, Gruppierungen, Interessenverbände immer wieder zurückgreifen und sagen können: "Hier ist die Konvention. Verhaltet Euch dazu, tretet bei und akzeptiert diese Standards."

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