ITALIEN : Reise nach «Absurdien»

de Isabelle Sens EBF, 11 mars 2003, publié à Archipel 103

Am 10. September 2002 trat das Bossi-Fini-Gesetz über Ausländer und Ausländerinnen in Italien in Kraft. Dadurch wurden die Bestimmungen des Turco-Napolitano-Gesetzes aus der Zeit der Mitte-Links-Regierung vom Jahr 1998 noch verschärft. Mehrere wichtige Änderungen werden die Lebensbedingungen der AusländerInnen tiefgreifend verschlechtern, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, wie und aus welchen Gründen diese ihr Land verlassen haben und nach Italien gekommen sind.

Diese Änderungen beginnen damit, dass nur wirtschaftlich nützliche ImmigrantInnen die Aussicht auf eine Aufenthaltsbewilligung bekommen, d,h. Arbeitskräfte, die beliebig ausbeutbar sind. Die Aufenthaltsbewilligung für maximal ein Jahr – im vorherigen Gesetz für zwei Jahre – ist strikt an einen Arbeitsvertrag gebunden. Selbst wenn dieser für unbefristete Zeit ausgestellt wurde, muss der ausländische Arbeiter trotzdem jedes Jahr seine Aufenthaltsbewilligung erneuern.

Die bisherige Bewilligung für ein Jahr, um Arbeit zu suchen, ließ einen Spielraum offen für die freie Wahl des Arbeitsplatzes. Im neuen Gesetz ist diese abgeschafft, ebenso wie die Existenz des "Sponsors", die es Vereinigungen und Einzelpersonen erlaubte, AusländerInnen mit einer Garantie für Unterbringung und finanziellen Unterhalt einzuladen. Wegen all dieser Maßnahmen ist es beinahe unmöglich geworden, sich legal in Italien aufzuhalten. So bleibt den ImmigrantInnen nur noch die Möglichkeit, im Zuge der Regularisierungen eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen. Aber auch hier haben sich die Regeln geändert. Im Jahr 1992 hatte das Martelli-Gesetz eine erste Regularisierung von Illegalen erlaubt, die beweisen konnten, dass sie seit einiger Zeit in Italien lebten. Danach wiederholte sich diese Gelegenheit mit dem Turco-Napolitano-Gesetz: Die "Clandestini" konnten bei der Polizeipräfektur ein Dossier einreichen mit Belegen für Wohnung, Arbeitsplatz und Einreisedatum nach Italien. Mit der Regierung Berlusconi hat sich auch dies geändert: Es sind jetzt die Arbeitgeber, welche die Demarchen für eine Legalisierung machen müssen und dann die Sozialabgaben zu tragen haben. Der illegale Arbeiter oder die illegale Arbeiterin müssen jedoch die Kosten für die Einreichung des Dossiers bezahlen. Diese belaufen sich normalerweise auf 300 bis 900 Euros – viel Geld für meist sehr schlecht verdienende Arbeitskräfte. Die administrative Prozedur ist sehr langwierig, so muss die Zahlung der Kosten im voraus per Post abgewickelt werden, über die dann auch die Dossiers an die zuständigen Polizeistellen weitergeleitet werden, bevor diese danach eine positive oder negative Antwort auf den Antrag zur Legalisierung geben.

Menschenhandel von A bis Z

Im landwirtschaftlichen Bereich ist die Situation besonders prekär. Seit zwei Jahren gibt es keine klare Reglementierung mehr für die Zulassung von saisonalen Arbeitskräften. Die Apfelernte im Trentino Alto Adige, die Weinernte im Piemont, die Orangenernte in Sizilien und auch bestimmte industrielle Aktivitäten im Nordosten von Italien wären völlig lahm gelegt, gäbe es nicht die ausländischen Arbeiter und Arbeiterinnen. Die Unmöglichkeit, diese saisonalen Arbeitskräfte legal einzustellen, hat sogar dazu geführt, dass einige Landwirte und Unternehmer versuchen, Druck auf die Regierung auszuüben. Diese verfahrene Situation hat auch Nachteile für einige Berggemeinden z.B. im Val d’Aoste, in denen sich früher ganze Familien von Einwanderern festsetzten und so zur Wiederbelebung der Dörfer mit kleiner Landwirtschaft und Viehzucht beitrugen. Das Fehlen von legalen Einreise - und Aufenthaltsmöglichkeiten hat der Mafia neuen Auftrieb gegeben. Sie verdient sich mit dem Schleppertum und dem Schmuggel von illegalen Arbeitskräften eine goldene Nase. Nach Angaben der italienischen Küstenwache rekrutierte so z.B. eine einzige kriminelle Organisation Migranten aus Bangladesh in tunesischen Auffanglagern und lieferte sie auf verschiedenen Wegen direkt an ihre Arbeitgeber in Italien – Menschenhandel von A bis Z. Ein Großteil der Prostitution dient dazu, die Schulden für die Reise und das Einschleusen nach Italien bei den Schleppern zu begleichen.

Die Ausgrenzung der ImmigrantInnen

Die Situation der AsylbewerberInnen hat sich in diesem ganzen Kontext noch mehr verschlechtert. In 90 Prozent der Fälle werden die Asylanträge abgelehnt, nachdem die Flüchtlinge in sogenannten Empfangszentren bis zu 60 Tagen eingeschlossen waren. Nach der Ablehnung ihres Antrages fordern die Behörden sie auf, das italienische Territorium zu verlassen. Wenn sie wiederholt Widerstand gegen ihre Ausweisung leisten, riskieren sie zwei bis vier Jahre Gefängnis. Es gibt inzwischen vierzehn solche Zentren, die noch die Mitte-Links-Regierung eingerichtet hatte. In diesen Lagern nehmen die Beamten den „clandestini" die Fingerabdrücke ab, um sie zu identifizieren. Danach treten sie mit den Botschaften der jeweiligen Herkunftsländer für eine eventuelle Repatriierung in Kontakt. Das systematische Einsperren der AsylbewerberInnen vermittelt das Bild in der Öffentlichkeit, dass jeder und jede Fremde ein Sicherheitsrisiko darstellt. Der Staat versucht, die ImmigrantInnen aus dem öffentlichen Raum zu verbannen, und gibt vor, so für die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Das Fehlen von gültigen Papieren ist jedoch lediglich ein Verwaltungsdelikt und kein Verbrechen und dürfte daher nicht mit Gefängnis bestraft werden. Die Kriminalisierung der Einwanderer wird vor allem an der sizilianischen und kalabresischen Küste sichtbar. So wohnte eine Beobachterdelegation des Sozialforums von Mailand der Ankunft von 47 Tunesiern in Lampedusa, einer kleinen Insel Siziliens, bei. Diese "Clandestini" waren auf einem 7 Meter-langen Boot an Land gespült worden. Die "Guardia di Finanza" hatte ihren Empfang übernommen: Die Beamten beschlagnahmten von den Flüchtlingen Schuhe, Gürtel und Brieftaschen, in denen sie Adressen vermuteten. Dann mussten sich die Tunesier mit den Gesichtern zur Wand stellen und wurden mit Wasser abgespritzt. Daraufhin wurden sie in Dreierreihen und immer noch barfuss in das erste Empfangszentrum geführt, das sich in der Nähe des Flughafens befindet und aus sechs Baracken ohne Türen und Fenster besteht. Diese Szene spielte sich auf einer Straße ab, auf der viele Touristen mit ihren Autos unterwegs waren. Diese schimpften, weil sie ihre Fahrt verlangsamen muss-ten, und gleichzeitig hagelte es rassistische Sprüche. Kein einziger dieser Augenzeugen kritisierte die Unmenschlichkeit dieser Situation oder zeigte auch nur den leisesten Anflug von Mitleid. Dies spricht Bände über die kollektive Betrachtung und Einschätzung der Fremden. Nach der Prüfung ihres Dossiers wurden sie entweder abgeschoben oder auf andere Lager verteilt.

Vor nicht allzu langer Zeit ist ein Buch erschienen unter dem Titel: "Als wir die Albaner waren" und rief den ItalienerInnen die lange Geschichte ihrer Emigration in Erinnerung. Diese hatte um 1870 begonnen und erst vor kürzester Zeit aufgehört. Das Buch zeigt, wie die italienischen Migranten damals einen Ruf als Diebe und Mafiosi hatten und wie die Armut zum Hauptmotiv der Diskriminierung geworden ist. Aber die Überlegungen darüber werden noch kaum in einer Gesellschaft angestellt, in der die Jagd nach dem Geld alles andere verdrängt. Gleichzeitig verschwinden die Sprach-und KulturmediatorInnen aus den Schulen und das Denunziantentum, das sogar in den Notstationen der Spitäler grassiert, verunmöglicht den "Clandestini" den Zugang zur Krankenpflege.

"Als wir die Albaner waren" – lang ist’s her.

Isabelle Sens EBF

Nach einem Interview mit Ilaria Scovazzi vom Sozialforum Mailand, Mitglied des ARCI, einer kulturellen Vereinigung, die sich vor allem mit der Frage der Immigration auseinandersetzt.