SCHWEIZ: Durchsetzungsinitiative

de Peter Frei, Rechtsanwalt,solidarité sans frontières, 13 mars 2016, publié à Archipel 244

Die Annahme der Ausschaffungsinitiative war für die rechtspopulistische Schweizerische Volkspartei SVP nicht Sieg genug. Als es zu Auseinandersetzungen in den Medien und im Parlament kam und ihre gesetzliche Umsetzung verzögert wurde, hat die SVP die Durchsetzungsinitiative (DSI) ergriffen.

Die DSI soll die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in der Bundesverfassung verankern und «direkt anwendbar» machen. Sie ist noch viel schlimmer als die Ausschaffungsinitiative bzw. deren Umsetzungsgesetze. Gibt es dort noch ein Notventil, die so genannte Härtefallklausel, wird diese bei dem DSI ausgeschlossen. Deshalb ist sie absolut inakzeptabel. Die Abstimmung über die DSI findet am 28. Februar 2016 statt.
Was will die Durchsetzungs-initiative?
Die DSI zählt viele Straftaten aus dem Strafgesetz auf. Neben den schwersten, also den so genannten Kapitaldelikten, auch die mit geringeren Strafdrohungen versehene Straftaten wie z.B. «Einbruchsdiebstahl». Begeht eine ausländische Person ein solches Delikt und wird dafür bestraft, wird sie zusätzlich automatisch des Landes verwiesen und erhält ein Einreiseverbot. Wurde die ausländische Person innerhalb der letzten zehn Jahre bereits mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft und wird sie nun wegen eines anderen Katalogdelikts bestraft, muss sie die Schweiz ebenfalls verlassen und wird mit einem Einreiseverbot belegt.
Wer ist betroffen?
Zwar richtet sich die DSI gegen alle Ausländer_innen, doch wirkt sie sich weder auf Kriminaltouristen noch auf Sans Papiers aus: Diese Personengruppen haben ohnehin kein Bleiberecht in der Schweiz. Werden sie erwischt, werden sie so oder so aus der Schweiz gewiesen. Somit trifft die DSI hauptsächlich jene Ausländer_innen, die in der Schweiz über ein Aufenthaltsrecht, somit über einen Ausweis N, F, L, B oder C verfügen oder Grenzgänger_innen sind. Für diese schafft die DSI ein Sonderrecht und bevorzugt jene, die über einen Schweizer Pass besitzen.
Etwa 1,4 Millionen ausländische Menschen leben in der Schweiz mit einem verbrieften Aufenthaltsrecht. Die überwiegende Mehrheit dieser Menschen lebt seit mehr als zehn Jahren hier und hat sich – mehr oder weniger – eingelebt, integriert und angepasst. Diese Mehrheit besitzt in der Schweiz die unbefristet geltende Niederlassungsbewilligung: den Ausweis C.
Warum sind wir dagegen?
Die DSI enthält engmaschige gesetzliche Regelungen, die so nicht in die Verfassung der Schweiz gehören. Das ist nicht nur ein formaljuristisches Argument: In der Verfassung sollen nur die wichtigsten Grundsätze des Staates, nicht Ausführungsgesetze verankert werden.
– Sie richtet sich gegen ein rechtsstaatlich konformes Verfahrensrecht: Die Behörden müssen bloss die Begehung eines der Katalogdelikte beweisen, dann folgt automatisch Landesverweisung und Einreiseverbot. Ein korrektes Verfahren lässt immer auch Widerspruch, Diskussion und Gegenbeweis zu.
– Sie schafft ein Ausnahmerecht, das nur für Ausländer_innen gilt. Damit schafft sie unerträgliche Ungleichheiten zwischen der Rechtsstellung der ausländischen und schweizerischen Wohnbevölkerung.
Das steht im Widerspruch zum fundamentalen Grundsatz der Gleichbehandlung aller Menschen durch den Staat.
– Langjährig Anwesende verlieren ihr Aufenthaltsrecht und erhalten ein Einreiseverbot, sogar dann, wenn sie nur geringfügige Straftaten begangen haben.
Das widerspricht dem zweiten fundamentalen Grundsatz der Bundesverfassung: Der Staat soll immer das Augenmass, sprich die Verhältnismässigkeit, wahren, wenn er tätig wird. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verbietet dem Staat mit andern Worten, mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen.
Gerade die SVP hält den Grundsatz der Verhältnismässigkeit im Steuerrecht besonders hoch. Sie wendet sich energisch gegen die politischen Bestrebungen, Steuerhinterziehung gleich wie Steuerbetrug zu behandeln.
Demgegenüber sollen nach der DSI sogar geringfügige Delikte zu einem automatischen und definitiven Verlust des Aufenthaltsrechts führen.
– Sie differenziert überhaupt nicht zwischen leichter und schwerer Kriminalität und knüpft daran eine absolute Rechtsfolge, die Landesverweisung und das Einreiseverbot.
Das widerspricht dem Grundsatz der Angemessenheit staatlichen Handelns.
– Landesverweisung und Einreiseverbot sollen nach der DSI auch dann verhängt werden, wenn die betroffene Person in der Schweiz geboren, eingeschult, aufgewachsen, sozialisiert ist und hier persönliche Bekanntschaften und Familienbeziehungen pflegt.
Die DSI sprengt somit Familien und Beziehungen ohne Not auseinander und verletzt damit das Menschenrecht auf ein ungestörtes Privat- und Familienleben.
– Sie verletzt die Rechte der Kinder der betroffenen Ausländer_in-nen. Sie müssen entweder das Land mit den Betroffenen verlassen oder alleine in der Schweiz bleiben.
– Die DSI verletzt die Rechte der Ausländer_innen, welche ihr Aufenthaltsrecht aus dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU (FZA) ableiten können: Das FZA verlangt für eine Wegweisung und Fernhaltung eine unmittelbare und dringende Gefährdungslage, welche vom betreffenden Straftäter ausgehen muss. Der Automatismus der DSI, der alle straffälligen Ausländer_innen mit der Wegweisung belegt, widerspricht den Grundsätzen des FZA.
Somit schafft die DSI auch eine rechtliche Distanz zur EU.
– Sie verletzt auch «zwingendes Völkerrecht»: Auch von Folter im Heimatland bedrohte oder schwer kranke Ausländer_innen, die auf eine bestimmte Therapie angewiesen sind, die im Heimatland nicht verfügbar ist, die eine Katalogstraftat begehen, werden des Landes verwiesen. Das ist absurd, ungerecht und menschenrechtswidrig: Sie werden weggewiesen, obwohl sie nicht ausgeschafft werden dürfen. Als Folge davon müssen sie ihr Dasein im Regime der «Nothilfe» fristen, haben somit weder eine feste Bleibe, noch dürfen sie erwerbstätig sein.
Somit drängt die DSI diese Menschen in die Abhängigkeit von der Sozialhilfe auf dem untersten Niveau, somit in eine äusserst prekäre Lebenslage.
– Sie schürt den Hass der Betroffenen und ihrer Angehörigen auf die Schweiz und ihre Behörden.
– Die DSI ist eine monströs ungerechte Zwängerei. Ihre unmenschliche Härte und Kompromisslosigkeit ist unschweizerisch und im internationalen Rahmen aussergewöhnlich.
Stattdessen braucht es menschenrechtskonforme, verhältnismässige und angemessene Lösungen auf gesetzlicher Ebene, nicht in der Bundesverfassung.
– Sie führt zu übermässiger Bürokratie: Sie erhöht den bereits heute nicht geringen behördlichen Aufwand bei der Strafjustiz und bei den Migrationsämtern. Die zusätzlichen Kosten rechtfertigen diesen Aufwand nicht.
Verhindern wir eine Abstimmungspleite und stimmen wir geschlossen Nein zur Durchsetzungsinitiative.