SCHWEIZ: Das Solidaritätsdelikt abschaffen!

von Michael Rössler, 07.10.2026, Veröffentlicht in Archipel 362

Am 15. September überreichte eine Menschenkette dem Parlament in Bern eine Petition für die Abschaffung des «Solidaritätsdelikts» mit über 11.200 Unterschriften. Diese Petition fordert, den Artikel 116 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) dahingehend zu ändern, dass Menschen, die aus humanitären Gründen handeln, bei der «Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts eines Ausländers» straffrei bleiben.

Um diese Forderung zu unterstreichen, fand zuvor eine Konferenz mit Alt-Bundesrätin Ruth Dreifuss als Ehrengast statt. Neben ihr ergriffen verschiedene Vertreter·innen aus Politik, Kirche und Menschenrechtsorganisationen das Wort. Seit 2008 ist die «Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts eines Ausländers» sogar dann strafbar, wenn aus Solidarität mit Geflüchteten oder Migran·tinnen, also ohne persönlichen Profit, gehandelt wird. Die Strafe kann eine Geldbusse nach sich ziehen oder bis zu einem Jahr Haft bedeuten; wer gruppenmässig agiert, kann dafür vier Jahre Haft bekommen.

Jedes Jahr werden deswegen mehrere hundert Personen verurteilt. Die Petition appelliert an die Vernunft und die Humanität der Parlamentarier·innen, diese Verschärfung rückgängig zu machen. Diese Petition war Anfang 2026 vom «Mouvement Jurassien de Soutien aux Sans-Papiers et Migrant·es» (MJSSP) lanciert worden, dessen Präsidentin, Caroline Meijers selbst angeklagt worden war1. Campax, das Europäische Bürger:innen Forum, Solidarité sans Frontières, der Freundeskreis Cornelius Koch und zahlreiche weitere Organisationen schlossen sich aktiv der Kampagne an.

Polizisten in der Wohnung

Vor rund sechzig Zuhörer·innen im «Centre d’Accueil Paroissial» der Französichen Kirche in Bern beschreibt Caroline Meijers, wie es ihr als Direktbetroffene ergangen war: «Alles begann im Februar 2025, als ich früh am Morgen Besuch von zwei Polizisten bekam, die bei mir zu Hause nach einem Syrer suchten. Ein dritter Beamter – wahrscheinlich mit muskulösen Oberarmen – wartete im Auto, falls es Probleme geben sollte. Aber da ich meinen beiden Besuchern lächelnd einen Kaffee anbot, wohl wissend, dass sie persönlich nicht für diesen Besuch verantwortlich waren, teilten sie ihrem Kollegen mit, dass er seinen Posten verlassen dürfe. Es handelte sich aber dennoch um eine Hausdurchsuchung, und obwohl die Polizisten den fraglichen Syrer nicht gefunden hatten und auch nichts, was auf ihn hingedeutet hätte, klagte mich die jurassische Staatsanwaltschaft an.»

Caroline wurde am 8. Juli 2025 glücklicherweise freigesprochen. Trotzdem startete sie die Petition, denn sie wollte nicht locker lassen: «Tatsächlich werden in der Schweiz jedes Jahr Hunderte von Menschen verurteilt, vor allem Immigrant·innen, die Bekannten oder Verwandten helfen und die sich nicht so leicht verteidigen können wie ich.»

Ein Akt des Mutes

Nach der Einleitung bekommt Ruth Dreifuss das Wort: «Wer sich aus Gewissensgründen dazu entschliesst, sich nicht an das Gesetz zu halten, nimmt das Risiko einer Bestrafung in Kauf! Gewaltloser ziviler Ungehorsam ist immer ein Akt des Mutes, der Bewunderung verdient. Der Staat, der mit solchen individuellen oder kollektiven Initiativen konfrontiert ist, sträubt sich jedoch dagegen, das moralische Dilemma anzuerkennen, das zu diesen Handlungen führt – selbst wenn er jene, die er damals verurteilt hat, Jahrzehnte später rehabilitieren muss.» Sie erwähnt Paul Grüninger, den Polizeikommandanten von St. Gallen, und die kommunistische Aktivistin Aimée Stitelmann aus Genf. Beide retteten während des Zweiten Weltkrieges Jüdinnen und Juden vor der Vernichtung, beide wurden verurteilt und erst Jahrzehnte später rehabilitiert. Dreifuss spricht über «die 800 Schweizer Freiwilligen, die der spanischen Republik dienten, die von den Rebellentruppen General Francos angegriffen wurde. Nach ihrer Rückkehr in die Schweiz wurden sie zu Festungsstrafen verurteilt und ihrer demokratischen Rechte beraubt. (…) Erst im Frühjahr 2009 wurden die Schweizer, die sich für die Verteidigung der spanischen Republik engagiert hatten, vom Parlament rehabilitiert. (…) Und erst in der Sommersitzung 2026 rehabilitierte das Parlament auch diejenigen, die in den französischen und italienischen Widerstandsbewegungen gekämpft hatten.»

Danach kommt die Rednerin auf heute zu sprechen: «Und es gibt immer noch Menschen guten Willens, die sich verpflichtet fühlen, denen zu helfen, die unter unmenschlichen staatlichen Entscheidungen leiden. Einen illegalen Migranten bei sich aufnehmen, der nach einer Odyssee, auf der er alle möglichen Arten von Gewalt erlitten hat, hoffte, endlich einen sicheren Hafen gefunden zu haben; die Ausreise einer Person aus der Schweiz organisieren, um ihre Rückführung in ein Land zu verhindern, in dem ihr Misshandlung, ja sogar Folter oder der Tod drohen; nach Italien zu fahren, um einen aus der Schweiz abgeschobenen Migranten abzuholen, weil er dort auf der Strasse lebt, ohne die dringend benötigte medizinische Versorgung – wie es Anni Lanz2 getan hat –, das sind nur einige Beispiele aus unserer unmittelbaren Umgebung. Müssen wir tatenlos abwarten, bis sich nach Jahrzehnten offiziell Reue darüber zeigt, dass Solidaritätsdelikte und Delikte aus Menschlichkeit unter Strafe gestellt wurden? Nein, es ist wichtig, jetzt den ,Notstand’ anzuerkennen, wie es das Gericht formulierte, das Paul Grüninger rehabilitiert hat.»

Solidarität als Grundwert

Lisa Mazzone, Präsidentin der Grünen Schweiz, betont: «Solidarität kann kein Verbrechen sein, auch nicht, wenn sie gegenüber einem Migranten oder einer Migrantin zum Ausdruck kommt. Dieses Delikt bedeutet die Kriminalisierung von Migration und die Entmenschlichung von Menschen, die migrieren. Was dieses Delikt bewirkt, ist ein Abbau der Solidarität als Grundwert, der die Gesellschaft zusammenhält.» Lisa hatte bereits im Jahr 2018 einen Vorstoss zur Abschaffung des Delikts im Parlament eingebracht, nachdem Pfarrer Norbert Valley im Kanton Neuenburg angeklagt worden war, einen abgewiesenen Asylbewerber beherbergt zu haben. Im Jahr 2020 lehnte das Parlament den Vorstoss ab, umso mehr unterstützt Lisa die jetzige Petition. Alicia Giraudel, Asyl-Verantwortliche bei Amnesty International Schweiz, beklagt, dass die Schweiz das Völkerrecht missachtet: «Der UNO-Sonderberichterstatter für Menschenrechtsverteidiger hat ausdrücklich betont, dass auch Personen, die sich für die Rechte von Geflüchteten und Migrant·innen einsetzen, Menschenrechtsverteidiger·innen sind. (…) Staaten müssen solche Tätigkeiten nicht nur dulden. Sie müssen Menschenrechtsverteidiger·innen aktiv schützen.»

Der Kern christlicher Berufung

Esther Straub, Kirchenratspräsidentin der Evangelischen Kirche des Kantons Zürich, erzählt über die Erfahrungen in ihrer Kirche: «Unsere Kirche ist von Artikel 116 des Ausländer- und Integrationsgesetzes direkt betroffen, denn unsere Mitarbeitenden und Mitglieder engagieren sich für geflüchtete und migrierte Menschen.» Von der Vergangenheit mit Flüchtlingshelferin Gertrud Kurz und Flüchtlingspfarrer Paul Vogt während des Zweiten Weltkrieges über Kaplan Cornelius Koch mit der Freiplatzaktion für Chileflüchtlinge 1973/74 spannt sie den Bogen bis in die Gegenwart. Gefängnispfarrer Patrice de Mestral wurde Ende der 1990er Jahre zu einer Busse von 6000 Schweizerfranken verurteilt. Er hatte einen kranken Ausschaffungshäftling ins Spital gefahren und ihn später beherbergt. Pfarrerin Verena Mühlethaler bekam 2022 eine Strafanzeige. Sie hatte mit Einverständnis der lokalen kirchlichen Behörden Kirchenasyle durchgeführt.

David Zaugg, der Beauftragte für Public Affairs und Migration der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS), erklärt, warum seine Institution die Petition unterstützt: «Erstens: Das Gesetz verfehlt sein Ziel. Artikel 116 soll Schlepperbanden treffen. 2023 wurden aber 648 Personen nach dem Grundtatbestand verurteilt – nach der Bestimmung gegen gewinnorientierte und bandenmässige Schlepperei gerade einmal 28. Das Gesetz trifft also vor allem Menschen, die weder aus Gewinnstreben handeln noch einer Bande angehören. (…)

Zweitens: Die Rechtsunsicherheit lähmt. Darf eine Kirchgemeinde einem abgewiesenen Asylsuchenden für einige Wochen ein Zimmer geben? Darf ihm eine Sozialdiakonin Geld geben? (…) Verlässlich beantworten kann das kaum jemand. (…) Drittens: Die Lösung liegt auf dem Tisch. Das Schengen-Recht, das auch für die Schweiz gilt, erlaubt ausdrücklich, humanitäre Hilfe von der Strafe auszunehmen; das Europäische Parlament und die Vereinten Nationen empfehlen es.» Zum Schluss der Konferenz wird noch ein Grusswort von Beat Grögli, dem katholischen Bischof von St. Gallen, verlesen: (…) «Es trifft den Kern unserer Berufung als Christinnen und Christen, Mitmenschen, die in Not geraten sind, zu helfen. Nehmen wir unsere Verantwortung wahr. Schieben wir sie nicht scheinheilig auf die Länder an den Grenzen Europas ab. Suchen wir gemeinsam nach Lösungen, welche die Würde jedes Menschen beachten.»

Nach einer lebhaften und interessanten Diskussion mit den Zuhörer·innen und einem gemeinsamen Essen geht es zur Petitionsübergabe vor das Parlament. Dass sich Menschen aus sehr verschiedenen Horizonten für das Gleiche einsetzen, ist ein starkes Zeichen. Damit ist es auch gelungen, die Medien zu gewinnen und eine breite Öffentlichkeit zu erreichen.

Michael Rössler, EBF und Freundeskreis Cornelius Koch

  1. Siehe Archipel Nr. 345: Axl Van der Beke: «Solidaritätsdelikt im Jura» und Archipel Nr. 350: M. Rössler: «Freispruch für solidarisches Handeln»

2.Die damals 74-jährige Basler Menschenrechtsaktivistin wurde 2020 zu einer Geldstrafe von 800 Franken verurteilt und musste Gerichtskosten von 1400 Franken tragen.