MIGRATION: Nein zu «Dublin» im Schweizer Jura

von Caroline Meijers, FCE-Schweiz, 30.11.2017, Veröffentlicht in Archipel 264

Im letzten Archipel berichteten wir im Artikel «Ein Marsch durch die ganze Schweiz» über den «Schweizer Appell gegen die blinde Anwendung von Dublin». Im folgenden Text gehen wir näher auf die Situation im Kanton Jura ein.

Er kocht gerne und arbeitet gerne im Garten. Vor kurzem wählte er liebevoll die Gemüsesamen aus, die er bald im Garten seiner Gastfamilie aussäen wollte. Sein Traum war es, eines Tages ein eritreisches Restaurant zu eröffnen. Haptom Girmoy wurde als Kind eritreischer Eltern in einem Flüchtlingslager im Sudan geboren. Seine Familie hat dort Gemüse angebaut, um etwas zum Essen zu haben, und Haptom half gerne dabei. Er liebte das einfache und friedliche Leben in dem kleinen jurassischen Dorf, seinem neuen Zuhause. Zum ersten Mal seit langem fühlte er sich in Sicherheit.
Leider täuschte er sich: Im Land der Menschenrechte und des Roten Kreuzes war er nicht in Sicherheit. Am 10.März 2017 wurde Haptom im «Service de la Population» von Delémont festgenommen, wo er einmal wöchentlich erscheinen musste, um von der AJAM (Jurassischer Verein für den Empfang von Flüchtlingen) 70 Franken Notstandshilfe zu beziehen.
Die Täuschung
Haptom wurde ausgewiesen, da er bereits vor fast sechs Monaten vom SEM (Staatssekretariat für Migration) die Aufforderung erhalten hatte, die Schweiz zu verlassen. Der Brief stützt sich auf die Verordnung Dublin, (die darauf abzielt, Menschen wie Haptom in das europäische Land zurückzuschicken, in dem sie als Erstes registriert wurden. Die Schweiz hat die Dublin-Verträge seit 2006 unterzeichnet 1. Findet die Rückschaffung allerdings nicht innerhalb der ersten sechs Monate statt, ist die Schweiz verpflichtet einen Asylantrag entgegenzunehmen und zu bearbeiten: In Art. 29, Kapitel 2 der Regelung (EU) Nr. 604/2013 des Europaparlaments und des Europarats vom 26. Juni 2013, anwendbar in der Schweiz, heisst es: «Wenn der Transfer nicht innerhalb von sechs Monaten durchgeführt wird, ist der für die Person zuständige EU-Mitgliedsstaat nicht mehr verpflichtet, diese zurückzunehmen, und die Verantwortung wird somit dem Antrag stellenden Staat übertragen.»
Daher bemüht sich der Kanton Jura, so wie alle anderen Schweizer Kantone, Asylbewerber·innen, die auf der Grundlage der Dublinverträge einen Nichteintretensentscheid (NEE) erhalten haben, möglichst schnell in ihr Erstankunftsland zurückzuschicken – das umso mehr, weil die Kantone seit 2006 für Personen in dieser Situation kein Geld mehr bekommen und daher die Notstandshilfe, welche gemäss der Schweizer Verfassung jeder Person zusteht, aus der eigenen Tasche zahlen müssen 2. Das Resultat im Kanton Jura ist flagrant: Hat der Kanton im Jahr 2016 (nach eigenen offiziellen Angaben) 40 Personen auf Grund der Dublin-Verordnung ausgewiesen, so waren es (nach vertraulichen Quellen) Anfang Mai 2017 bereits 120!
Aufklärung über«Dublin»
«Befreit Haptom Girmay, Nein zu den Dublin-Verträgen!!!» skandierten um die 100 Demonstrierende vor dem Gefängnis am «Place de la Gare» in Delémont. «Nicht in unserem Namen! Wir wollen nicht Komplizen dieser Ausweisung sein!» 120 Personen unterzeichneten eine an die jurassischen Autoritäten gerichtete Petition. «Wir wollen, dass unser Freund Haptom Girmay hier bleibt und verlangen einen Stopp der Dublin-Rückschaffungen!» Die Antwort der kantonalen Regierung: «Die Ausschaffung wird durchgeführt.»
Die jurassische Unterstützungsbewegung für Papierlose und Migrant·innen MJSSP3 schloss sich deshalb der Schweizer Kampagne gegen die Dublin-Verordnung an. Diese Kampagne nahm ihren Anfang in Genf auf Initiative des Kollektivs «Solidarité Tattes»4.
Mit Amnesty Jura/Berner Jura wurden eine öffentliche Konferenz und eine Presseinformation organisiert, um die jurassische Bevölkerung über die schlimmen Auswirkungen der Dublin-Verordnung zu informieren, aber auch über die Aktionsmöglichkeiten der Schweiz und der Schweizer Kantone bezüglich ihrer Anwendung bzw. Nicht-Anwendung. Der Artikel 17 der Dublin-Verordnung besagt, dass «die Unterzeichnerstaaten aus humanitären Gründen oder in Härtefällen von den Zuständigkeitskriterien abweichen können, um Familienangehörige oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen und einen gestellten Asylantrag prüfen können, auch wenn sie nach den in dieser Verordnung festgelegten verbindlichen Zuständigkeitskriterien nicht zuständig sind»
Wachsender Widerstand
Denise Graf von Amnesty Schweiz, eine unermüdliche Kämpferin für die Rechte der Mig-rant·innen, sprach vor einem vollen Saal in Delémont über die Verletzung der Menschenrechte in der Schweiz aufgrund der übereifrigen Befolgung der Dublin-Verordnung: «Im Laufe der letzten acht Jahre (Anfang 2009 bis Ende 2016) hat die Schweiz 25‘728 Personen in ein anderes europäisches Land zurückgeschickt, das sind 13,6 Prozent aller Asylbe-werber·innen, die in der Schweiz einen Asylantrag gestellt haben. In Deutschland liegt dieser Prozentsatz bei drei Prozent.» Dann forderte sie die Anwesenden auf, den Appell «gegen die blinde Anwendung der Dublin-Verordnung» zu unterzeichnen, für welchen auch im Kanton Jura Unterschriften gesammelt werden. Am 23. September 2017 wurde dieser Appell, unterzeichnet von Gewerkschaften, Caritas-Jura, den Grünen, CS-POP, dem sozialistischen Ständerat, der christdemokratischen Ständerätin und 89 Privatpersonen veröffentlicht. Die MJSSP sammelt weiterhin Unterschriften: Am 6. Oktober waren es 650. Die Übergabe der Unterschriften wird am 21. November stattfinden. Im jurassischen Parlament gab es mehrere Interventionen gegen die Dublin-Abschiebungen aus dem Kanton. Doch bis heute zeigte sich die jurassische Regierung unflexibel und dies trotz grosszügiger Unterstützung und einem herzlichen Empfang der Asylbewerber·innen durch die Bevölkerung des Kantons.
Die dramatischen Fälle mehren sich; ein trauriges Beispiel dafür war die Abschiebung einer syrischen Witwe und ihrer Tochter nach Italien, obwohl ihre Familie in der Schweiz lebt. Deshalb werden wir nicht aufgeben. Wir bitten Euch daher unseren Kampf zu unterstützen und den Appell gegen die blinde Anwendung der Dublin-Verordnung zu unterzeichnen unter:

dublin-appell.ch/de

mjssp.ch.

  1. osar.ch/droit-dasile/bases-juridiques/schengendublin-et-la-suisse.html
  2. lematin.ch/suisse/Les-cantons-romands-sont-pries-d-expulser-davantage/story/140117563
  3. mjssp.ch
  4. solidaritetattes.ch/appel-dublin/