AKTUELL: Im Mai dieses Jahres hat die EU - Kommission vier Verordnungen für die Landwirtschaft vorgelegt.

von Jürgen Holzapfel EBF Deutschland, 11.09.2013, Veröffentlicht in Archipel 218

  • Schutz vor Pflanzenschädlingen
  • In Verkehr bringen von Saatgut
  • Tiergesundheit
  • Kontrollen der Kontrollen
    Im Unterschied zu den bisher bestehenden Richtlinien in diesen Bereichen, die den Ländern Spielraum geben deren Umsetzung im Einzelnen zu gestalten, muss eine Verordnung einheitlich umgesetzt werden und lässt nationalen und regionalen Parlamenten und Regierungen keinerlei Entscheidungsbefugnis. Die von der EU-Kommission vorgelegten Verordnungen können nur von dem EU-Parlament und dem europäischen Ministerrat abgelehnt oder befürwortet werden, Änderungen müssen von diesen beiden Instanzen mit der EU-Kommission ausgehandelt werden. Die Betroffenen selbst haben praktisch keine Einflussmöglichkeit, schon allein deshalb, weil die Texte für die meisten Landwirte unverständlich sind, und die erst bei ihrer Umsetzung, die für 2015 geplant ist, damit konfrontiert werden.

Wer sich dennoch bemüht die Verordnungen zu verstehen, stellt fest, dass die Kommission sich darin ermächtigt, ganz wesentliche Einzelheiten der Umsetzung erst nach in Kraft treten im Alleingang festzulegen. Allein in der Saatgut-Verordnung hat sich die EU-Kommission 39 sogenannte delegierte Akte dafür vorbehalten, in jeder der drei anderen Verordnungen sind es ähnlich viele.
Diese Vorgehensweise ist eigentlich nur bei Notständen üblich, da sie jede demokratische Beteiligung ausschließt. Ganz offensichtlich ist sich die Kommission dessen bewusst und hat deshalb ein altes Prinzip undemokratischer Systeme zu einer Verordnung gemacht, welches darin besteht, Kontrolleure der Kontrolleure einzusetzen und ein System der Bestrafung festzulegen.
Ist die Landwirtschaft zu einer Gefahr für die EU-Bürger geworden, die man mit Verordnungen abwenden muss?
Die EU-Kommission begründet im Vorspann zu den Gesetzen deren Notwendigkeit mit den zunehmenden Lebensmittelskandalen, mit der zunehmenden Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen und mit dem Verlust der biologischen Vielfalt. Anstatt auf diese Fragen zielgerichtet Antworten vorzuschlagen, zieht die EU zunächst die alleinige Befugnis in diesen Fragen an sich und überzieht die ganze landwirtschaftliche Produktion mit einem EU-weiten einheitlichen Kontrollsystem.
Vereinheitlichung der Landwirtschaft Die Landwirtschaft wurde über Jahrtausende von den Menschen auf ganz unterschiedliche Weise entwickelt und hat ihnen ermöglicht, sich in klimatisch und geographisch sehr unterschiedlichen Regionen der Welt bis in die Wüstengebiete und Hochgebirge anzusiedeln. Im Unterschied zu den meisten industriellen Produktionen kann sie eben nicht vereinheitlicht werden, da sie in jeder Region unterschiedliche Pflanzen, Tiere und Techniken hervorgebracht hat. Mit hohen Agrarsubventionen fördern die reichen Länder die Mechanisierung, das flächenmäßige Anwachsen der Betriebe, die Massentierhaltung und den wachsenden Einsatz von Chemie, wodurch die regionalen Unterschiede sowie die Bauern verschwinden. Trotzdem gibt es noch Kleinbauern und Regionen in der EU, in denen 5 Hektar Land die Lebensgrundlage für ganze Familien sind.
Diese unterschiedlichen Bedingungen per Verordnung einheitlichen Maßstäben zu unterwerfen ist das Ziel von Konzernen die vereinheitlichte Märkte kontrollieren wollen, hat aber nichts mit den Ernährungsfragen der Menschen zu tun. Dazu kommt die erklärte Absicht der Kommission, mit diesen Verordnungen weltweit Maßstäbe zu setzen, was bedeutet, dass sie in bilateralen Handelsverträgen mit nicht EU-Staaten automatisch im Vertragspaket enthalten sein sollen.
Von allen vier Verordnungen geriet bisher hauptsächlich die Saatgut-Verordnung in die öffentliche Kritik. Die Kommission begegnet dieser Kritik mit dem Argument, die Verordnung fördere die biologische Vielfalt. Tatsächlich sind alle Artikel, in denen ein Hauch biologischer Vielfalt zugelassen wird, Ausnahmeregeln, deren Einzelheiten später festgelegt werden sollen. Eine Ausnahme ist z.B. Saatgut in kleinen Tütchen mit dem Aufdruck «für Nischenmärkte bestimmtes Material», oder Saatgut, welches von einem Kleingärtner an einen anderen Kleingärtner verschenkt wird oder auch so genannte Erhaltungssorten, für die eine vereinfachte Registrierung eingeführt wird. Es wäre hier verwirrend, auf die Einzelheiten der Ausnahmeregeln einzugehen. Für die meisten Ausnahmen gilt aber: Wer Saatgut produziert und in Umlauf bringt (tauscht, verkauft oder verschenkt) muss sich als Unternehmer registrieren lassen und wird in ein EU-weites elektronisches Register eingetragen. Damit unterliegt er der Pflicht, alles genau zu dokumentieren und jederzeit den Behörden die Kontrolle seiner Dokumentation und seines Betriebes zu ermöglichen. Die Behörden können auch private Unternehmen mit diesen Kontrollen beauftragen. Kommt ein Saatgut-Hersteller seiner Dokumentationspflicht nicht oder nur ungenügend nach, kann ihm die Zulassung als Unternehmer entzogen werden. Grundsätzlich trägt er die Kosten für die Kontrollen, allerdings gibt es auch hierfür Ausnahmeregeln. Diese flächen-deckende Überwachung von Bauern und Gärtnern wird mit der Bekämpfung von Pflanzenschädlingen begründet, obwohl diese vor allem durch die zunehmenden Importe zu einer Gefahr werden, wie die Kommission schreibt. Die Auflagen für die als Unternehmer registrierten Personen sind in der Verordnung zum «Schutz vor Pflanzenschädlingen» geregelt und die Kontrollen, denen sie unterliegen, in der Verordnung der «Kontrollen über die Kontrollen».
Dass die drei anderen Verordnungen bisher kaum kritisch beurteilt wurden, bedeutet nicht, dass sie viel besser wären.
Viele Menschen haben in den letzten Jahren vor allem durch die Anwendung der Gentechnik verstanden, dass die Konzerne nicht Saatgut produzieren, damit wir ausreichend und gesunde Lebensmittel zu essen bekommen. Trotzdem kontrollieren diese Konzerne inzwischen einen großen Teil des Saatgut-Marktes. Deshalb ist die Kritik an der EU-Politik immer stärker geworden. Die jetzt vorgelegten Verordnungen bedeuten keine Neuorientierung sondern eine Verschärfung der bisherigen Konzern-freundlichen Politik.
Aus Deutschland und Österreich haben sich zehn Organisationen aus den Bereichen Umwelt, Landwirtschaft, Saatgut-Produktion und Züchtung sowie Erhaltung der biologischen Vielfalt mit dem vorliegenden Entwurf der EU auseinandergesetzt und ihre Kritik in einer gemeinsamen Erklärung formuliert. Das Europäische BürgerInnenforum unterstützt diese Erklärung, die auf der Webseite saatgutkampagne.org zu finden ist. Im Folgenden werden einige Passagen daraus zitiert:
Konzernmacht über Saatgut – Nein danke! «EU-Gesetzesreform braucht eine radikale Richtungsänderung – das Menschenrecht auf vielfältiges Saatgut und Nahrung steht auf dem Spiel!
(…) Inzwischen wird über die Hälfte des Saatgut-Weltmarktes von nur drei Konzernen kontrolliert, die auch immer direkter auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen. (…)
Anstatt diese Abhängigkeit anzugehen hat die EU-Kommission im Mai 2013 eine Gesetzesreform vorgeschlagen, die das Problem weiter zu verschärfen droht. Wir haben den Verordnungsentwurf eingehend geprüft. Deshalb sind wir sehr besorgt. Nicht der freie Austausch von Saatgut, die Erhaltung und gemeinsame Weiterentwicklung der Obst-, Gemüse- und Getreidesorten Europas stehen im Mittelpunkt, sondern deren Kontrolle durch Bürokraten und Unternehmen. Nicht der Respekt vor den vielfältigen Traditionen und dem Wissen der Bauern und Bäuerinnen, Gärtner_in-nen, Züchter_innen und Wissenschaftler-innen und ihre Förderung ist sein Gegenstand, sondern er ist gänzlich auf die Erfordernisse und Bedürfnisse der industriellen Erzeugung von hoch gezüchtetem Saat- und Pflanzgut und deren Vermarktung zugeschnitten. (…)
Das geht in die völlig falsche Richtung, denn immer mehr Menschen wollen wieder über den Anbau ihrer Nahrungsmittel soweit wie möglich selbst bestimmen, sie wollen weder Chemie noch Gentechnologie noch geistiges Eigentum auf dem Teller und dem Acker, sie wollen Bauernhöfe statt Agrarfabriken. Aber den Bauernhöfen würden mit dieser Verordnung neue Steine in den Weg gelegt. Der Geltungsbereich der Verordnung wird ausgedehnt z.B. auf Saatgut, das Betriebe für den eigenen Bedarf oder den Tausch erzeugen. (…)
Wenn die EU wirklich Sorten-Vielfalt durch mehr Nutzung schützen, eine gesündere und sichere Ernährung ermöglichen und die Landwirtschaft umweltgerechter gestalten möchte, dann müssen der Rat und das Parlament nun klare Zeichen setzen und den Gesetzesvorschlag von Grund auf neu ausrichten. So ist er verfehlt, wir lehnen ihn ab. (…)»