AKTUELL: Was sich ändert

von Hannes Reiser, 27.11.2006, Veröffentlicht in Archipel 143

Im Asylgesetz der Schweiz wurden wesentliche Punkte verschärft: Flüchtlinge, die keinen gültigen Pass vorweisen können, haben keinen Zugang mehr zum Asylverfahren, selbst Geburtsurkunden oder Fahrausweis genügen nicht.

Dieser Entscheid wird auf unterer Beamtenebene getroffen. Der Rekurs dagegen ist teuer, die Frist beträgt 2 Tage. Der Asylentscheid wird mehrheitlich ins Zulassungsverfahren vorverlegt, der Schutz der Genfer Konvention wird so ausgehebelt. Die Abgewiesenen landen auf der Strasse und erhalten keinerlei Sozialhilfe, auch wenn ihnen die Rückreise nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Flüchtlingen, die nach einem ordentlichen Verfahren kein Asyl erhalten, wird die Sozialhilfe gestrichen, die Arbeitserlaubnis verweigert und die Wohnung gekündigt, um sie so zur sofortigen Ausreise zu drängen. Abgewiesene Flüchtlinge, die nicht freiwillig ausreisen, können bis zu zwei Jahre inhaftiert werden, um sie so durch Beugehaft zur Ausreise zu zwingen. Die Beugehaft kann auch gegenüber Jugendlichen während 9 Monaten angewandt werden. Abgewiesene Flüchtlinge und dies wird die Mehrheit der Asylsuchenden sein, können ein- oder ausgegrenzt werden, das heisst sie dürfen ein bestimmtes Gebiet nicht betreten oder nicht verlassen. Ausgrenzung hat bereits Züge eines Apartheidsystems, von der Eingrenzung ist es nicht mehr weit zum Isolationslager. Privatwohnungen von Flüchtlingen dürfen jederzeit ohne Durchsuchungsbefehl polizeilich durchsucht werden.

Das neue Ausländergesetz besteht zu einem Grossteil aus Verordnungen, die nur gegenüber Menschen aus nicht EU-Ländern gelten. Die Sonderbehandlung einer bestimmten Kategorie von Menschen mit minderen Rechten hat eine rassistische Komponente. Aus einem Nicht-EU-Land darf grundsätzlich nicht in die Schweiz eingewandert werden. Ausnahmen sind hochqualifizierte Fachkräfte, anerkannte Flüchtlinge, Aufenthalt zur Ausbildung, Heirat und Familiennachzug. Eine weitere Ausnahme sind natürlich die Besitzer von Steuerfluchtkapital, diesen verhilft die betreffende Bank mit ihrem direkten Draht zur Fremdenpolizei schnell und unbürokratisch zur Aufenthaltserlaubnis. Die Unvermögenden werden prinzipiell des Missbrauchs verdächtigt.

Das neue Ausländergesetz verdächtigt prinzipiell alle, die jemanden aus einem Nicht-EU-Staat heiraten der Scheinehe. Die Behörden sind angehalten in der Privatsphäre herumzuschnüffeln, ob aus Liebe geheiratet wird. Wer den Liebesbeweis nicht antreten kann, kann mit Gefängnis für Scheinehe bis zu fünf Jahren verurteilt werden. Hält eine Ehe nicht lang genug, wird nach der Trennung oder Scheidung rücksichtslos ausgeschafft. Eltern sind für den Familiennachzug der Willkür der Fremdenpolizei ausgesetzt.

Die Bevölkerung der Schweiz ist genauso rückläufig wie in anderen europäischen Ländern und der Arbeitsmarkt sendet seine unüberhörbaren Signale. Alle wissen, dass weiterhin Migration aus dem Süden und dem Osten stattfinden wird. Mit den neuen Gesetzen wird dies nun in der rechtlosesten und unwürdigsten Form geschehen. Es entsteht eine neue Kategorie von vogelfreien Sans Papiers, die beliebig ausgebeutet und herumgeschoben werden können. Interessanterweise sind die Kreise die selben, die von der Ausbeutung dieser Menschen profitieren, wie jene, die gegen MigrantInnen Stimmung machen. Dieses Phänomen ist kein Widerspruch, es hatte bereits im Apartheidsregime und in den europäischen Kolonien System.

Hannes Reiser