Bäuerliche Landwirtschaft in Österreich

von Heike Schiebeck (Longo Mai), 05.02.2003, Veröffentlicht in Archipel 102

Österreich, ein Land mit 8 Millionen Einwohnern und nur wenigen großen Städten, ist durch die Alpen geprägt. 43 Prozent der Bevölkerung leben in ländlichen Gemeinden, die 91 Prozent der Landesfläche ausmachen. In den Berggebieten liegt fast die Hälfte der Höfe, Familienbetriebe mit Grünland und Wald, die 58 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Österreichs bearbeiten.

Nur in den Tallagen und im Osten und Südosten des Landes findet man Ackerbau, Gemüseanbau und, in klimatisch begünstigten Gebieten, Weingärten. Hier liegen auch die wenigen Betriebe mit großen Flächen.

Die Bergbauernhöfe werden von Familien bewirtschaftet. Bezahlte Arbeitskräfte nimmt man gar nicht oder nur selten in Anspruch, zum Beispiel für die Arbeit im Holz, wenn viel Wald zum Hof gehört. Die Hilfe im erweiterten Kreis der Familie ist sehr verbreitet: Brüder und Schwestern des Bauernehepaares helfen bei großen Arbeitseinsätzen wie Schweineschlachten, Heumachen oder Dachdecken. Sie bekommen als Gegenleistung Produkte vom Hof.

In der Landwirtschaft arbeiten offiziell 5,2 Prozent der Beschäftigten Österreichs. Die landwirtschaftliche Nutzfläche der Höfe liegt weit unter dem Schnitt anderer Mitgliedstaaten der EU. Im Jahr 1990 betrug sie 12,8 ha (ohne Wald) im Gegensatz zu 28,6 ha in Frankreich oder 64,4 ha in Großbritannien. Etwa ein Drittel der Höfe verfügen über weniger als 5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche pro Betrieb.

Die Zahl der Höfe ist seit 1970 von 342.169 auf 259.206 im Jahr 1995 zurückgegangen. Der zahlenmäßige Rückgang betrifft die kleineren Höfe unter 20 ha; die Zahl der Höfe zwischen 20 und 50 ha ist fast gleich geblieben und die Zahl der Höfe über 50 ha ist leicht angestiegen.

Unterstützung der Bergbauern

Direktzahlungen für die Bergbauernhöfe haben in Österreich eine lange Tradition. Das Verschwinden der kleinen Höfe und die Entvölkerung der Berggebiete wollte man nicht tatenlos hinnehmen. Die Regierungen unter dem sozialdemokratischen Bundeskanzler Bruno Kreisky versuchten seit Beginn der 1970er Jahre möglichst viele Arbeitsplätze, auch in der Landwirtschaft, zu erhalten und förderten die kleinstrukturierte, vielfältige bäuerliche Landwirtschaft. Auch benötigt der Fremdenverkehr, ein wichtiger Sektor der österreichischen Volkswirtschaft, einen gepflegten ländlichen Raum. Deshalb ersann man im Bundeskanzleramt (BKA), Abteilung Raumplanung, das Konzept der eigenständigen Regionalentwicklung, das auf die Nutzung innerregionaler Ressourcen und Fähigkeiten setzt. 80 Prozent der Fläche Österreichs, der größte Teil in den Bergen, wurden zum benachteiligten Gebiet erklärt und finanziell besonders gefördert. In den benachteiligten Gebieten unterstützte das BKA Kooperationen bei Anschaffungen und Investitionen, zum Beispiel Bauern, die sich genossenschaftlich zusammenschließen und Verarbeitungsbetriebe wie Kräutertrocknungsanlagen oder kleine Schlachthöfe bauen. Solche Investitionen wurden vom BKA mit nichtrückzahlbaren Geldbeträgen verdoppelt.

Die Bergbauernhöfe sind nach Seehöhe und Hangneigung in vier Zonen eingeteilt; Höfe in der Zone vier mit den schwierigsten Bedingungen bekommen den höchsten Bergbauernzuschuss, eine jährliche Direktzahlung. In der Bergbauernzone vier beträgt der Anteil der biologisch wirtschaftenden Bauern 33 Prozent, in der Zone eins 10 Prozent. Im Jahr 2001 wurden die Berggebietszonen durch den Berghöfekataster abgelöst. Alle Flächen wurden neu erfasst und jeder Hof nach den Kriterien Hangneigung, Klima-Boden und Erreichbarkeit (nächste Bushaltestelle, nächster Bahnhof) eingestuft. Je benachteiligter der Betrieb, desto höher die Ausgleichszahlung pro Hektar.

Förderungen aus EU-Programmen

Mit dem Beitritt Österreichs zur EU im Jahr 1995 wichen die einfachen, unbürokratischen Direktzahlungen in Form des Bergbauernzuschuss einem komplizierten System von flächen- und tierbezogenen Ausgleichszulagen. Die Verteilungswirkung ist nun umgekehrt: Flächen- und tierstarke Betriebe erhalten die höchste Ausgleichszulage. Die Erzeugerpreise erlitten einen dramatischen Preissturz: für Milch fielen sie um ein Drittel, für Schlachtvieh um 15 bis 20 Prozent und für Getreide um die Hälfte. Viele Bauern versuchten den Einkommensrückgang durch die Umstellung auf Direktvermarktung und die Erzeugung von Qualitätsprodukten auszugleichen und investierten in die Verarbeitung ihrer Produkte. Österreich hat EU-weit den höchsten Anteil an Ziel-5b-Gebieten. Mit diesem Programm werden auch kleine Verarbeitungseinheiten und Direktvermarktung fördert. Die Zahl der Biobauern ging wegen gestiegener Prämien sprunghaft in die Höhe. Biobauern und Direktvermarkter, die ihre Produkte zum Teil auch verarbeiten, waren vorher eher Außenseiter. Mit den EU-Programmen Leader und Ziel-5b wurde die eigenständige Regionalentwicklung nun zum Mainstream der Agrarpolitik. Die Frage, wie man das Geld in Brüssel abholt, stand dabei im Vordergrund. Da Österreich von Anfang an Nettozahler war, versuchte man durch die nationale und regionale Kofinanzierung der EU-Programme möglichst viel Geld zurückzuholen. (In ärmeren Ländern, wie etwa Spanien, gibt es kein EU-Umweltprogramm, weil die nationale Kofinanzierung fehlt.) Bauern und Bäuerinnen wurden in Unternehmerkurse gedrängt, Direktvermarktung und Qualitätsprodukte als Allheilmittel gepredigt. Die Projekte, die daraus hervorgegangen sind, waren nicht immer erfolgreich. Neben den bezogenen Fördergeldern aus EU-Programmen stehen manchmal Millionenkredite. Betriebe, die in die Subventionsfalle tappten, stehen heute vor dem Konkurs. Auch Nischenprodukte unterliegen den Marktgesetzen: Ist die Nische voll, brechen die Preise ein. Diese Gefahr besteht für die Bioprodukte, seit sie auch im Supermarkt zu kaufen sind. Die Biobauern bearbeiten in Österreich 10 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Ihre Zahl ist inzwischen rückläufig.

Ein Drittel der Gelder aus EU-Programmen fließen in das ÖPUL, das österreichische Programm für Umwelt und Landwirtschaft. Das ÖPUL enthält eine Basisförderung, Ausgleichszahlungen und 30 umweltfreundliche Maßnahmen in der Landwirtschaft. Die Bauern verpflichten sich für fünf Jahre. Ein Beispiel: Damit die Großvieheinheiten pro Hektar auf einem optimalen Stand gehalten werden, gibt es die volle Flächenprämie nur bei 1,4 bis 1,7 GVE pro Hektar. Ist der Viehbestand höher oder niedriger, verringert sich die Prämie, bei einem Viehbestand von mehr als zwei Großvieheinheiten pro Hektar entfällt die Prämie. In der ersten Programmperiode 1995 bis 2000 wurde das ÖPUL sehr breit ausgelegt, damit möglichst viel Geld von der EU zurückgeholt werden kann. Großbetriebe, die nicht gerade ökologisch wirtschaften, erhielten hohe ÖPUL-Förderungen. In der laufenden Programmperiode wurden die Förderungen aus dem Umweltprogramm für Großbetriebe gekürzt.

Direktvermarktung

Bis auf wenige Großbetriebe sind in Österreich alle Höfe pauschaliert; sie sind weder buchhaltungs- noch umsatzsteuerpflichtig. Nur Direktvermarkter müssen Aufzeichnungen führen. Übersteigen die Einkünfte aus der Direktvermarktung verarbeiteter Produkte 22.000,- Euro jährlich, müssen diese versteuert werden. Die Sozialversicherungsbeiträge sind progressiv gestaffelt, um die niederen Einkommen zu schützen. Im November 2001 erließ die konservative Regierung ein neues Sozialversicherungsgesetz, das die leeren Kassen der Sozialversicherung für Bauern füllen sollte: Übersteigen die jährlichen Einkünfte aus der Direktvermarktung verarbeiteter Produkte eines Hofes 3.500,- Euro, so verdoppeln sich nun die Sozialversicherungsbeiträge. Bauern, die den Preisverfall ihrer Hofprodukte durch Direktvermarktung wettmachen wollten, werden erneut zur Kasse gebeten.

Für die Verarbeitung von Produkten gelten die Hygienevorschriften der EU und daneben eine Fülle von Landesverordnungen, wie etwa genaue Vorschriften für die Etikettierung. In Österreich gibt es viele kleine Verarbeitungsbetriebe auf den Höfen, zum Beispiel mehr als 5.000 kleine Schlachteinrichtungen (in Schweden gibt es nur 28). Allein in Eisenkappel, einer Gemeinde an der Grenze zu Slowenien mit 2.700 Einwohnern und 176 Bergbauernhöfen, errichteten die Bauern auf ihren weit verstreut liegenden Höfen in den letzten Jahren 15 Schlachträume. Der Veterinär kontrolliert die Schlachträume und beschaut die Tiere vor und nach der Schlachtung. Solange er nichts beanstandet, gibt es keine weiteren Kontrollen. Er hat kein Interesse den Bauern, die ja seine Kunden sind, Schwierigkeiten zu machen.

Für die Verarbeitung und den Verkauf der Milch benötigt man ein Direktvermarkterkontingent. Die Bäuerinnen verarbeiten die Milch zu Topfen und Käse, häufig in der Küche, bei größeren Mengen in einer Hofkäserei. In der Küche verkochen sie auch das Obst zu Marmeladen und Säften, trocknen Kräuter und backen Brot. Für die Erzeugung von Apfelsaft, Most und das Schnapsbrennen gibt es eigene Räume. All diese Produkte verkaufen die Bauern legal, wenn sie die jeweiligen Verordnungen befolgen.

Mit Inkrafttreten des neuen Sozialversicherungsgesetzes für Bauern war es nicht mehr interessant, sich als Direktvermarkter zu deklarieren. Die Coppla Kaša, eine Kooperation von 50 Höfen in der Gemeinde Eisenkappel, ist aus dem Direktvermarkterverband, der der Kärntner Landwirtschaftskammer untersteht, ausgetreten. Wie hoch der Anteil der Direktvermarkter unter den Bauern in Österreich ist, kann nicht festgestellt werden. Kleinbauern bezeichnen sich schon deshalb nicht als Direktvermarkter, weil sie ihre Produkte nicht auf den Markt bringen, sondern im erweiterten Familienkreis oder im Tauschhandel verbrauchen.

Agrarstruktur 1995 nach landwirtschaftlicher Nutzfläche der Höfe:

1 ha bis unter 5 ha 34,2 Prozent

5 ha bis unter 10 ha 17,0 Prozent

10 ha bis unter 50 ha 31,5 Prozent

50 ha bis unter 100 ha 4,7 Prozent

über 100 ha 2,6 Prozent

Forderungen des Agrarbündnisses

Seit dem EU-Beitritt werden auch in Österreich die großen, chemieintensiven Ackerbaubetriebe im Flachland bei der Verteilung der öffentlichen Mittel begünstigt, weil die Ausgleichszahlungen an die Fläche und die Tierzahl gebunden sind. Die Österreichische Bergbauernvereinigung und das im November 2001 gegründete Agrarbündnis fordern eine soziale Staffelung und Obergrenzen bei den Direktzahlungen. Zur Förderung der Beschäftigung in der Landwirtschaft sollen Direktzahlungen an die Arbeitskraft und einen ökologischen Mindeststandard gebunden werden. Das Agrarbündnis vertritt eine bäuerliche, umwelt- und sozialverträgliche Landwirtschaft und tritt für die Erhaltung der kleinen und mittleren Höfe ein.