EUROPA: Flüchtlingslager an den neuen Außengrenzen 1.Teil

von Helmut Dietrich, 02.09.2004, Veröffentlicht in Archipel 117

Dieser Beitrag wurde im Februar 2004 von Helmut Dietrich, FFM * , Berlin, geschrieben. Inzwischen hat sich die Europäische Union vergrößert. Kurz vor dem Beitritt trafen sich in Warschau Menschen aus den verschiedensten osteuropäischen Ländern mit den Organisatoren der NEURO-Konferenz in München. Gemeinsam überlegten sie, wie die no-border-Tour im Sommer 2004 an den neuen Eu-Außengrenzen gestaltet wird.

Im Mai 2004 wird Zwischeneuropa, die jahrhundertealte Peripherie, in die EU eingemeindet. Im Osten und Südosten der Beitrittsländer rüsten die Grenzpolizeien auf. Neue Lager säumen den Grenzstreifen der erweiterten EU. 1

Internierungen in Ungarn

Östliches Ungarn, an der zukünftigen EU-Außengrenze: Am 23. September 2001 – zwei Wochen vor dem US-amerikanischen Angriff auf Afghanistan – interniert das ungarische Innenministerium alle afghanischen AsylantragstellerInnen, die sich in Ungarn befinden, in einem Lager der Stadt Debrecen, von dem es nur wenige Kilometer bis nach Rumänien sind. Nachdem dort 812 Afghanis eingetroffen sind, riegelt der ungarische Grenzschutz das Lager ab und unterwirft es einer zeitlich unbegrenzten Ausgangssperre. Aus einem Aufruf der Internierten: «Wir haben (in Ungarn) auf Schutz gehofft, aber wurden ins Gefängnis geworfen. Wir sind aus den Gefängnissen (der Taliban) geflohen, und wir fordern Freiheit!» Nach zwei Wochen Internierungshaft kommt die nächste Regierungsorder: Alle AfghanInnen sollen raus aus Debrecen, nun will man sie im Landesinneren auf einer ehemaligen Militärbasis bei Kalocsa unterbringen. Doch bei der dortigen Dorfbevölkerung regt sich Widerstand. In unmittelbarer Nähe befindet sich das einzige AKW in Ungarn, und da man von der Gefährlichkeit der Afghanis wisse, befürchte man eine Massenvernichtungsgefahr. Da sich der Protest sprunghaft ausweitet, nimmt die Regierung von der geplanten Verlegung der Afghanis schließlich Abstand. (HHC 2001; Fekete 2001)

... und Polen

Östliches Polen, Region Podlachien, gelegen an der baldigen EU-Außengrenze zu Weißrussland: Die meisten Flüchtlinge, die in Polen einen Antrag auf Asyl stellen und Unterkunft brauchen, werden nach ihrer Erstaufnahme bei Warschau in podlachische Lager verbracht. Fast alle polnischen Flüchtlingslager befinden sich hier, in der unmittelbaren Nachbarschaft zu den furchtbaren Orten wie Jedwabne, an denen im Sommer 1941 die einfallenden Deutschen und ihre Kollaborateure die jüdische Bevölkerung umbrachten. Podlachien ist dünn besiedelt, weite Landstriche wurden in den letzten Jahrzehnten als Truppenübungsgelände genutzt. In den Jahren 2002/03 stellte man fest, dass die militärische Hinterlassenschaft noch lange fortdauern wird: Der Boden ist teils vermint, teils befinden sich Munitionsreste in der Erde, teils ist er chemisch verschmutzt. Auf der dortigen Militärbasis Czerwony Bor sollen ab Ende Februar 2003 300 Flüchtlinge, fast alle TschetschenInnen, interniert werden, wie das Amt für Repatriierung und Ausländer bekannt gibt. Doch kurze Zeit später kommt es zum Eklat: Im April 2003 fliehen zwischen 250 und 600 tschetschenische Flüchtlinge aus Polen, sie überschreiten illegal die Grenzen zur Tschechischen Republik, und viele von ihnen suchen im Nachbarland um Asyl nach. Zwar haben TschetschenInnen auch dort fast keine Chance auf Asylanerkennung, aber das Land hat bekanntermaßen keine EU-Außengrenze, es droht keine Sofortabschiebung in die GUS und keine Internierung.

Die Frage, wie mit dieser Flucht ins Innere der erweiterten Europäischen Union umzugehen ist, bestimmt noch im April 2003 die Agenda von polnischen und tschechischen Ministertreffen. (PAP 21.03.2003; RFE/RL 2003; Knox 2003)

Haben die Internierungen etwas mit der Asyl- und Lagerpolitik der erweiterten EU zu tun? Sind sie Ausnahmeerscheinungen oder Vorboten? Stehen sie im Zusammenhang mit dem aktuellen Vorhaben, Asylansprüche schon vor der Einreise in die EU zu klären und AntragstellerInnen wie auch Sans-Papiers in Lagern an der EU-Außengrenze abzufangen? Auf jeden Fall lässt sich sagen, dass es sich bei der skizzierten Kollektivhaft von Afghanis und TschetschenInnen nicht um zufällige Maßnahmen ungelenker nationaler Bürokratien gehandelt hat:

Polen und Ungarn verfügen – im Vergleich zu allen anderen Beitrittsländern – über die erfahrenste Flüchtlingspolitik seit 1990/91. Beide Länder sind hier am umfassendsten an die EU-Politik angeschlossen.

Für die Jahre 2001 bis 2006 hat die EU die Asyl- und Lagerpolitik in den Beitrittsländern weitgehend kommissarisch übernommen. Jeder wichtigen Behördenstelle wurden Berater aus den EU-Staaten vorgesetzt. Allein nach Ungarn wurden 2001 zusätzliche 150 Adviser und Verbindungsbeamte für den Bereich Asyl-Außengrenze-Abschiebung entsandt. Die Errichtung von Lagern, die Aufrüstung der neuen Außengrenze und die grenzpolizeilichen Truppenverlegungen haben in den Beitrittsländern ab 2001 eine großzügige EU-Finanzierung gefunden. Für die meisten Projekte zeichnet das PHARE-Programm 2 verantwortlich. (EU-Kommission 2001 a; Dietrich 2002)

Den Internierungen in Ungarn und Polen gingen Kampagnen gegen Massenfluchten aus Afghanistan und Tschetschenien voraus, sie gelten als besonders unerwünscht. Das hat folgenden Hintergrund: In der Statistik der AsylantragstellerInnen machen Flüchtlinge aus Afghanistan/Irak/ehem. Jugoslawien und – seit 2003 – aus Tschetschenien die größten Gruppen aus, und zwar sowohl in den Beitrittsländern wie in der Gesamttabelle der Industriestaaten. Diese Angaben besagen in absoluten Zahlen nicht sonderlich viel. In den Beitrittsländern mögen es jeweils nur einige tausend Menschen sein, die zu diesen «markierten» Gruppen gehören, und die meisten von ihnen wollen nach Westeuropa weiterziehen. Man sollte diese Statistik kritisch lesen: Sie erfasst nicht das Ausmaß aller erzwungenen Emigrationen und nicht unbedingt die markantesten Emigrations-Regionen dieser Welt. Vielmehr beziffert sie mehrheitlich die geduldeten und De-facto-Flüchtlinge, die keinen Aufenthaltstitel erlangen können, aber nicht abgeschoben werden dürfen. Die Flüchtlinge mit anerkanntem Asylstatus stellen in dieser Statistik nur eine Minderheit dar. Anscheinend ist allein die Existenz dieser nichtabschiebbaren Unerwünschten eine Provokation für das neue Staatenregime, das sich darauf gründet, Außengrenzen rund um die Industriestaaten zu ziehen und die herkommenden Menschen in nützliche ImmigrantInnen und Abschiebbare aufzuteilen. Diese Flüchtlingsbewegungen demonstrieren, dass die personenbezogene Trennung der Welt – hier die Industriestaaten, dort die Armutskontinente, und dazwischen nur kontrollierte Übergänge – selbst mit größtem Aufwand nicht durchzusetzen ist.

Zusammenfassend heißt dies: Erfahrene ungarische und polnische Innenpolitiker haben aufgrund angeblich drohender Massenfluchten bestimmte Flüchtlingsgruppen an der neuen EU-Außengrenze internieren lassen, und dies konnte nicht ohne Mitwissen der EU-Instanzen passieren. Arretiert wurden Flüchtlinge, in deren Herkunftsgebieten die mächtigsten Staaten dieser Welt Krieg führen.

Was sind Grenzlager?

Warum sollten wir die künftige Lagerpolitik an den EU-Außengrenzen so genau ins Blickfeld nehmen? Reicht es nicht, alles, was da passiert, in das bisherige Lageruniversum der EU einzuordnen? Ist die Bezeichnung Lager nicht genügend dehnbar, wenn wir uns die Spannbreite der Definition – von Wohnheimen in Großstädten bis hin zu geschlossenen Anstalten in thüringischen Wäldern – vor Augen halten?

Es gibt Gründe, die für eine genaue Bestimmung sprechen:

In diese Sammellager in Ungarn und Polen wurden Asylsuchende aus dem ganzen Land gebracht. Da keimt die Vision, man könnte alle Asylsuchenden an die Grenzen zurückbringen. Antragstellende unterlägen fürderhin nicht nur einer Wohnortzuweisung oder Residenzpflicht, wie in Deutschland, sondern einem landesweiten Platzverweis. Die Illegalisierung von Menschen würde noch absurdere und rigorosere Züge annehmen.

Personen, die in diese Lager verbracht werden, können ihren prekären Status als Asylflüchtlinge schon verlieren, wenn sie diese Orte zum Einkaufen oder zu Anwaltsbesuchen verlassen. Denn draußen wartet die Abschiebe-Exekutive: Grenzpolizeien haben in Grenzregionen Sondervollmachten, und wenn sie dort Flüchtlinge verhaften, schieben sie sie innerhalb von 48 Stunden ab. In dieser kurzen Frist braucht kein Haftrichter eingeschaltet zu werden. Das sind die berüchtigten Rückschiebungen, sie sind in der EU und in den Beitrittsländern gleichlautend definiert. Das System der Rückschiebungen setzt voraus, dass das Nachbarland als «Sicherer Drittstaat» gilt. Derzeit beratschlagt die erweiterte EU darüber, ob sie ihre neue Nachbarschaft als einen Ring von «Sicheren Drittstaaten» definieren kann.

Diese Internierungslager liegen von der kritischen Öffentlichkeit Westeuropas geografisch weit entfernt.

Die Arreste von Debrecen und Czerwony Bor passierten ohne gesetzliche Grundlage, sie waren gesetzwidrige Maßnahmen.

Man weiß nicht so genau, wie militarisiert diese Gegenden noch sind oder wieder werden. Grenzlager zu errichten bedeutet, dass unerwünschte Flüchtlinge und MigrantInnen einerseits an der Einreise in die EU gehindert werden sollen, und dass ihnen andererseits ein höchst unsicheres Schicksal droht, sollten sie per Polizeiverfahren in die Nachbarstaaten abgeschoben werden – Weißrussland und Rumänien verfügen wie alle anderen angrenzenden Länder bekanntermaßen über keinen anerkannten Flüchtlingsschutz. Die Rückschiebungen aus den EU-Beitrittsländern nach Weißrussland oder Rumänien laufen fast gänzlich im Verborgenen. Dies gilt erst recht für die weißrussische oder rumänische Abschiebemaschinerie. Wenn die EU einen Lagergürtel an eben diesen Grenzen aufbaut, so bleibt derzeit offen, wie denn die Rückschiebungen aus der erweiterten EU in die neuen Nachbarländer einen Schein von Legalität erhalten sollen. Die deutsche Bundesregierung setzt sich vehement für eine neue «Sichere Drittstaaten»- Regelung ein, gegen diese Farce sind manche EU-Länder und auch der UNHCR. Zusammengefasst droht die Extralegalität und Extraterritorialität, die alle Lager tendenziell kennzeichnet, mit den Grenzlagern eine neue Qualität zu erlangen.

ZABH Eisenhüttenstadt – Grenzlager in Deutschland

An der alten EU-Außengrenze gibt es keine Flüchtlingslager, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen – eine davon ist die ZABH, die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt. Das Lager nahm drei Monate nach der «deutschen Wiedervereinigung» seinen Betrieb auf. Der Bundesgrenzschutz (BGS) kreiste die ZABH ein: Flüchtlinge riskierten, wenn sie in die ZABH hinein oder von dort heraus wollten, ihre Verhaftung und sofortige Abschiebung nach Polen. Denn das Grenzlager liegt in dem 30 Kilometer breiten Grenzstreifen, in dem der BGS festgesetzte Flüchtlinge sofort in das Nachbarland «rückschiebt». Schon wenige Monate nach Inbetriebnahme war das Lager mit Nato-Draht umzäunt. Im August und September 1992 rotteten sich pöbelnde Jugendliche an dem Lager zusammen und belagerten wochenlang die Flüchtlinge. Eisenhüttenstadt wurde für Flüchtlinge auch aus diesem Grund zu einer faktisch verbotenen Zone.

Ab April 1993 ist die ZABH in das deutsche Lagersystem eingebunden: Neuankömmlinge werden seitdem nach dem bundesweiten Computerverteilungsschlüssel (Erst-Aufnahme-System - EASY) dort nur noch registriert und dann auf andere Lager in der Bundesrepublik verteilt. Umgekehrt nimmt das ZABH Flüchtlinge auf, die nach EASY aus anderen Bundesländern dorthin geschickt werden. Damit ist die Rückschiebe-Bedrohung etwas gebannt, da den ausgehenden Flüchtlingen bei einer Polizeikontrolle nicht mehr der kurze Fluchtweg aus Polen unterstellt werden kann. An die Stelle des Drucks von Außen wurden nun im Lager verschiedene Behörden angesiedelt und Abschiebetechniken in die Lagerverwaltung integriert: Der BGS hat dort ein Büro erhalten, in dem er Flüchtlinge registriert und erkennungsdienstlich behandelt. Neben den Erstaufnahmegebäuden ist auf demselben Gelände der Abschiebeknast Brandenburgs entstanden. Außergewöhnliche Schikanen sind in der ZABH bis heute an der Tagesordnung, und vor einem Jahr gelangten Berichte über systematische Misshandlungen und über Vorrichtungen zum Anketten von Gefangenen an die Öffentlichkeit. (Europarat 2003)

Helmut Dietrich

Fortsetzung in der nächsten

Nummer

  1. Außer Betracht bleiben hier die Beitrittsländer Malta und Zypern.

  2. PHARE, ursprünglich für «Pologne – Hongrie: Assistance à la restructuration économique»

Die ausführliche Literatur und Quellenangabe zu diesem Artikel

Dietrich, Helmut 2002: Polen: Das neue Grenzregime am Bug. In: Cilip 73, 3 (2002), 17-26

Eu-Kommission 2001 a: Hungary: Strengthening Border Management; PHARE 2001;

(http://europa.eu.int/comm/enlargement/pas/phare/programmes/national/hungary/2001/hu0103-01-border-management.pdf)

EU-Kommission 2001 b: Hungary: Works Procurement Notice. Strengthening Border Management.

(http://www.cfcu.hu/English/open/o_wrk_cfcu_hatar_010301_en.html)

Eu-Kommission 2001 c: Latvia: Asylum and Migration management System; PHARE 2001

(http://europa.eu.int/comm/enlargement/pas/phare/programmes/national/latvia/2001/le0104-02-asylum-migrationmanagement-

system.pdf)

EU-Kommission 2001 d: Slovenia: National Programme; PHARE 2001

(http://europa.eu.int/comm/enlargement/pas/phare/programmes/national/slovenia/2001/si0103-01-home-affairs.pdf)

EU-Rat 1998: Strategiepapier zu Asyl und Migration. EU-Ratsdok. 9809/2/98 v. 19.11.1998

EU-Rat für Justiz und Inneres 1997: Slovenia: The establishment of an efficient system of state border control.

SL97/IB/JHA/01

Europarat 2003, Anti-Folter-Komitee: Report to the German Government on the visit to Germany carried out by the European

Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) from 3 to 15

December 2000, Strasbourg 12.03.2003

Fekete, Liz 2001: Kalocsa: locals say no to Afghan refugees. AP v. 24.10.2001

HHC (Hungarian Helsinki Committee) 2001: Afghan Refugees Collectet in Locked Down Hungarian Facility, Insist: We

Fled From Prison, We Ask for Freedom! Press release, 2 October 2001 (http://www.helsinki.hu/article.cgi?lang=en&fo=2)

Knox, Kathleen 2003: Refugees Pin Hopes On Czech Republic. Hrvc (Human Rights Violations in Chechnya) 01.05.2003

(http://www.hrvc.net/news4-03/6c-5-2003.htm)

PAP (Polska Agencja Prasowa; www.pap.pl)

RFE/RL 2003: Newsline 7, 78 v. 24.04.2003: Czechs Puzzled Over Influx of Chechen Asylum Seekers

(http://www.rferl.org/newsline/2003/04/3-CEE/cee-240403.asp)

UK (United Kingdom) 2003: http://index.homeoffice.gov.uk/n_story.asp?item_id=424 (Reference: Stat010/2003 - Date: 27

Mar 2003)

UN 2001: Committee Against Torture: Slovenia. 08.10.2001 (CAT/C/43/Add.4; 22 July 2002)

Wilkinson, Ray 2003: Alte Probleme in einer veränderten Welt haben den Flüchtlingsschutz erneut auf den Prüfstand gestellt.

In: Flüchtlinge 3 (2003), S. 4-20