FRANKREICH: Wenn Einwanderung mit Knechtschaft reimt

von Hervé Gouyer, CODETRAS, Marseille, 20.11.2006, Veröffentlicht in Archipel 142

Ein Jahr vor den französischen Präsidentschaftswahlen rückt das Thema der Einwanderung durch einen der aussichtsreichsten Anwärter, dem derzeitigen Innenminister, Nicolas Sarkozy, von neuem in den Vordergrund.

Das Schreckgespenst einer «Invasion», der «Verlust der kulturellen Integrität» des Landes, die «Unsicherheit» , «gigantische Kosten» , die das Budget der nationalen Solidarität sprengen (die Schuld wird den Ausländern in die Schuhe geschoben, die «davon profitieren ohne einen Beitrag zu leisten» ), all das waren in den letzten dreißig Jahren wichtige Parolen während der Wahlkampfperioden. Das Thema Immigration ist schon lange eine der Hauptsorgen der Franzosen.

Gesetzlicher Fremdenhass So wird es auch niemanden erstaunen, dass die x-te Gesetzesrevision von 2006 des CESEDA (Gesetz über Einwanderung und Aufenthalt von Ausländern) wiederum auf einer negativen Einschätzung der Einwanderung beruht. Die Kommunikationsspezialisten fanden ein raffiniertes Schlagwort «l’immigra-tion choisie» (ausgewählte Einwanderung), dessen fremdenfeindlicher Charakter nur von wenigen angeprangert wurde: «l’immi-gration choisie» als Wegweiser für pragmatische Richtlinien in diesem empfindlichen Bereich; im Gegensatz zur früheren Einwanderungspolitik, die als eine erduldete («subie») abqualifiziert wird. Die ausländischen Arbeiter im Bau und der Automobilindustrie, die am wirtschaftlichen Aufschwung Frankreichs während der «dreißig Glorreichen» mitgearbeitet haben, werden beiseite geschoben. Und ihre Kinder, in den Vorstädten zusammengepfercht, werden als Plage empfunden.

Die Diskussion drehte sich vor allem um die neusten Verschärfungen des CESEDA, eine Reihe von polizeilichen und administrativen Maßnahmen, die in Wirklichkeit gewisse Grundrechte der Ausländer einschränken. Aber niemand wies auf den Skandal hin, dass die Anstellung von Arbeitskräften durch das Arbeitsrecht geregelt wird, und dass dieses Arbeitsrecht bereits ein Modell für selektierte Einwanderung ist.

Während das CESEDA mehr als dreißig Mal überarbeitet wurde, enthält das Arbeitsrecht bloß acht Artikel (Artikel R341-1 bis R341-8 des Arbeitsgesetztes), die per Dekret zwischen 1975 und 1986 verabschiedet und seither nicht mehr verändert wurden.

Diese Artikel des Arbeitsrechts ermöglichen es, eine Arbeitsbewilligung für einen Ausländer «auf einen Arbeitsbereich» und «ein einziges Departement» zu beschränken. Eine erste Arbeitsbewilligung ist auch keine Garantie, auf dem französischen Arbeitsmarkt weiterhin Beschäftigung zu finden: Ist ein Ausländer arbeitslos geworden, so kann seine Aufenthaltsbewilligung höchstens um ein Jahr verlängert werden. Danach wird über seine Situation, je nach Recht auf Arbeitslosenentschädigung, entschieden. Eine noch strengere Verordnung erlaubt es, die Arbeitsbewilligung «auf einen bestimmten Arbeitgeber» während maximal eines Jahres für «eine Aktivität, die gemeinhin einen befristeten Charakter hat, zu beschränken».

Ein Immigrant, der trotz dieser Hindernisse während mehreren Jahren seine Arbeitsbewilligung erneuern konnte, wird schluss-endlich im ordentlichen Arbeitsrecht landen und so eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung und Recht auf Arbeit im ganzen Land erhalten.

Für Saisonarbeiter ist dies allerdings nicht der Fall. Ihre Arbeitserlaubnis ist strikt an die Dauer des Arbeitsvertrags gebunden, danach müssen sie heimkehren. Der Zähler wird jedes Jahr wieder auf Null gestellt. Sogar wenn sie ein ganzes Leben in Frankreich gearbeitet haben, dürfen sie nicht mehr kommen, falls ihr Vertrag nicht erneuert wird.

Südfrankreich Die Behörden im Department Bouches-du-Rhône haben seit langem begriffen, was ihnen die Anwendung des Artikels im Arbeitsrecht bringt, der die Anstellung von Saisonarbeitern reglementiert: keine Ansiedlung in Frankreich, weder definitiv noch für den Zeitraum, in dem sie nicht arbeiten, keine Familienzusammenführung, keine festen Rechte. Mit einem Wort: keine «erduldete Immigration» . Seit dreißig Jahren bedienen sich die Behörden dieser Saisonarbeiter, um einem grossen Teil de Bedürfnisses nach permanenten Arbeitskräften im Gemüse- und Obstsektor nach

zukommen, in völliger Umgehung der Gesetzesvorschriften.

Da die Landwirte keine lokalen Arbeitskräfte fanden, wendeten sie sich dank eines ausgeklügelten Systems mit Unterstützung der verschiedenen Behörden der «ausgewählten Immigration» zu. Zuerst einmal an das Büro für internationale Migration OMI 1, das diesen Arbeitsverträgen und dann auch den Saisonarbeitern diesen Namen gab: Zweigstellen im Herkunftsland der Arbeitskräfte kümmern sich um Rekrutierung, Transport, die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung und kontrollieren die Rückkehr zum entsprechenden Zeitpunkt. Die Direktion für Arbeit im Departement (DDTEFP) gemeinsam mit der Arbeitsinspektion schätzen das Bedürfnis an Arbeitskräften eines Betriebes ein und überwachen alle unterzeichneten Saisonarbeitsverträge. Die Konsulate händigen in einer vereinfachten und schnellen Prozedur die Visa aus. Und die Präfektur liefert schlussendlich die notwendigen zeitlich begrenzten Aufenthaltsbewilligungen.

Etwa 15.000 Arbeiter, vor allem aus Marokko und Tunesien, kommen so nach Frankreich. Viele sind in Wirklichkeit keine Saisonarbeiter. Sie arbeiten in Plastiktunneln, die über das ganze Jahr Radieschen, Zucchini und Tomaten produzieren oder in Obstgärten, in denen Saisonarbeit missbräuchlich vom Pflücken bis zum Baumschnitt ausgedehnt wird, acht Monate im Jahr, die gesetzlich längste noch zugelassene Frist. Durch einen einen befristeten Arbeitsvertrag sind sie an einen einzigen Arbeitgeber gebunden. Nichts verpflichtet diesen, den Vertrag von einem aufs andere Jahr zu erneuern.

In der Landwirtschaft Die Obst- und Gemüseproduktion ist in Europa nur wenig geschützt und voll der Konkurrenz ausgesetzt. Sie ist zudem äußerst arbeitsintensiv (für vierzig Hektar Apfelplantagen braucht es 35 Arbeiter). Spielraum in diesem harten Konkurrenzkampf hat der Bauer nur noch mit den Arbeitslöhnen. Das System der «OMI» begünstigte das Aufkommen von Praktiken aus einem anderen Jahrhundert. Der kleinste Protest oder geringster Anspruch eines Arbeiters hat zur Folge, dass sein Vertrag für das nächste Jahr nicht erneuert wird. Mit diesem Damoklesschwert über seinem Haupt ist er gezwungen, die schlimmsten Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Seine Arbeitszeit überschreitet bei weitem die gesetzlich vorgeschriebene maximale Stundenzahl pro Woche. An Sonn- und Feiertagen wird oft gearbeitet. Der ausländische Arbeiter muss im Monat 200 bis 300 Arbeitsstunden liefern ohne aufzumucken. Während ihrer ganzen «Karriere» erhalten sie bloß den Mindestlohn SMIC, der Mindestlohn in Frankreich. Aber selbst diese gesetzliche Vorschrift wird oft nicht eingehalten: Oft werden die Arbeiter weitaus schlechter bezahlt (5 Euros statt der 8 vorgeschriebenen). Überstunden werden kaum deklariert, die legalen erhöhten Stundensätze nicht ausbezahlt. Meistens sind die Arbeiter auf dem Betriebsgelände untergebracht, in kollektiven Schlafsälen ohne Privatsphäre und mit prekären sanitären Anlagen.

Das Beispiel Balua

Das Beispiel eines vom CODETRAS (Kollektiv zur Verteidigung der Fremdarbeiter in der Landwirtschaft) verteidigten Arbeiters, Balua Aït Balua (siehe auch die Zeitung «Le Monde» vom 28. April 2006 über den Skandal Balua «Les petits papiers d’un sans-papiers» ), veranschaulicht, inwiefern dieses System mit einer modernen Form von Knechtschaft verglichen werden kann. Balua fand 1982 auf einem Obstgarten in Charleval (Bouches-du-Rhône) zum ersten Mal Anstellung. Er war damals 24 Jahre alt. Sein Vertrag wurde bis 2005 alljährlich erneuert. Die Domäne wurde in diesem Jahr verkauft. Ab 1986 notierte er in Schulheften alle seine geleisteten Arbeitsstunden. Jeden Monat wies er diese bei der Lohnauszahlung seinem Patron vor. Diese Notizen erlaubten es, sich ein Bild zu machen, wie sehr er ausgebeutet worden ist; den Betrag seines Lohnes notierte er ebenfalls säuberlich. In jeder Periode von acht Monaten absolvierte Balua so viele Stunden wie ein Arbeiter im ganzen Jahr. Eine präzise Aufrechnung über zwanzig Jahre ergab eine Differenz von ungefähr 200.000 Euros zwischen seinem Lohn und der Summe, die er eigentlich verdient hätte. Eine happige Summe für einen Arbeiter. Aber auch die Tatsache, unter dem legalen Minimum bezahlt zu werden, ermöglichte die Schätzung, dass von den 30.000 Arbeitsstunden von 1986 bis 2005 etwa 5.000 gratis geliefert worden sind, fast drei volle Arbeitsjahre.

Unter diesen Bedingungen entspricht seine Situation durchaus den«Institutionen und Praktiken analog zur Sklaverei» , die nach der Konvention zur Abschaffung der Sklaverei, von Frankreich 1956 verabschiedet, die Leibeigenschaft definieren als «Verhältnis, zu dem jemand durch das Gesetz, den Brauch oder einen Vertrag gezwungen ist, zu leben und zu arbeiten auf einem Grundstück, das einer anderen Person gehört und dieser Person unentgeltlich oder gegen Entlohnung bestimmte Dienstleistungen zu machen, ohne seine Lebensbedingungen ändern zu können;»

Die Schwere des Vergehens gibt eine Vorstellung über die Bedeutung des Kampfes, den Balua führen will. Der Verkauf des Gutes, auf dem er fast ein Vierteljahrhundert gearbeitet hatte, bedeutete für ihn den definitiven Verlust seiner Stelle. Als erstes verlangte er, unterstützt von CODETRAS, von der Präfektur eine Aufenthaltsbewilligung für zehn Jahre, was seinem wirklichen Status als Vollangestelltem entsprach. Sie wurde ihm verweigert, obwohl zahlreiche Politiker zu seinen Gunsten Einsprache erhoben, u.a. ein Abgeordneter, ein Senator und sogar der Minister für Integration. Gegen diesen Entscheid des Präfekten wurde vor dem Verwaltungsgericht in Marseille Berufung eingelegt. Am 18. September 2006 setzte das Gericht den abschlägigen Beschluss außer Kraft. Der Richter anerkannte, dass der Status von Balua als Saisonarbeiter nur «ein juristischer äußerlicher Eindruck war, den sein Arbeitgeber und die Behörden seiner Anstellung und seinem Aufenthalt in Frankreich geben wollten». Falls in einigen Monaten, wenn diese Sachlage von Grund auf geprüft werden wird, dieses Urteil bestätigt würde, so wäre dies in der Rechtssprechung eine Kehrtwendung um 180 Grad und ein beträchtlicher Fortschritt in der Anerkennung der Rechte der Saisonarbeiter.

Gleichzeitig leitete Balua vor dem Arbeitsgericht ein Verfahren ein, um das ihm geschuldete Geld einzutreiben, soweit die Vergehen noch nicht verjährt sind. Und bald wird er auch Klage vor dem Strafgericht einreichen, um der Sache auf den Grund zu gehen und zu überprüfen, ob er Opfer einer Form von Knechtschaft oder Zwangsarbeit war.

Moderne Knechtschaft

Die Geschichte von Balua, die unter den OMI kein Einzellfall ist, gibt einen Vorgeschmack auf eine Situation, die sich weiterhin verschlechtern wird. Seit mehreren Jahren denunzieren die Medien die Ausbeutung dieser modernen Leibeigenen. Eine Untersuchung («enquête sur l’emploi des saisonniers étrangers dans les Bouches-du-Rhône» von Clary, Generalinspektor für Soziales und van Haecke Generalinspektor der Landwirtschaft im November 2001, der Bericht ist bei CODETRAS verfügbar) der Generalinspektion der Landwirtschaft und der sozialen Angelegenheiten kritisierte die Praktiken im Departement Bouches-du-Rhône und wies auf die Verantwortung der Präfektur hin. Durch Druck von verschiedenen Seiten verringerte sich die Anzahl der OMI in den letzten Jahren. Aber nur, um durch Arbeitskräfte ersetzt zu werden, die unter noch prekäreren Bedingungen arbeiten. Die allmähliche Aufhebung der Schranken in Europa ermöglichte es, neuen Sklavenhändlern Unternehmen aufzubauen, die ihren fiktiven Sitz in einem Niedriglohnland haben. Sie nutzen die allgemeine Deregulierung aus, um Arbeitsvermittlungsbüros aufzubauen, die den Bauern Arbeitskräfte ohne jeglichen Vertrag anbieten. Nur die wirklich verrichteten Arbeitsstunden bezahlt der Landwirt direkt an diese Gesellschaften, die konkurrenzlose Tarife anbieten. Einige bieten Dienstleistungen mit einem Stundenlohn von fünf Euros für den Arbeitgeber an. Dies gibt eine Vorstellung davon, wie groß der Lohn ist, der an den Arbeiter ausgezahlt wird.

Falls Balua diese Auseinandersetzung gewinnt, könnte man eine Grenze festlegen, die nicht überschritten werden darf. Der Schutz der europäischen Konvention der Menschenrechte duldet gegen Sklaverei, Knechtschaft oder Zwangsarbeit keine Ausnahmen, wie auch für unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Für jegliche Verletzung dieser Verfügung ist der Staat, wo sich diese abspielt, verantwortlich. Der Kampf von Balua, in Zeiten der «ausgewählten Immigration» ist entscheidend, um zu verhindern, dass neue noch schwerwiegendere Formen der Ausbeutung sich entwickeln.

Hervé Gouyer,

CODETRAS

  1. Seit 2005 ANAEM (Agence Nationale pour l'Accueil des Etrangers et des Migrations).

Europäische Unternehmen beuten marokkanische Landarbeiter aus in ...Marokko. Es ist schon seit längerem bekannt, dass das Modell einer hyperintensiven Produktion von Obst und Gemüse, das in der Region um El Ejido in Andalusien spektakuläre Ausmaße annahm, sich immer mehr auch in den Ländern Nordafrikas ausbreitet, vor allem in Marokko.

Am 14. September erhielten wir eine Pressemitteilung von FNSA-Souss, eine landwirtschaftliche Gewerkschaft in der Region von Agadir. «Das Unternehmen Innovation Agricole im Süden von Agadir, das für Europa Spargel produziert und exportiert, beutet seine Arbeitskräfte aus, unter völliger Missachtung des Arbeitsrechts. (…) Dieses Unternehmen mit spanischem Kapital verfügt über sechs Landwirtschaftsbetriebe mit ungefähr 205 Hektar. (…) Die Arbeitsbedingungen sind Ursache für zahlreiche Unfälle der Arbeiter, die keine Schutzvorrichtungen und Versicherung haben. Aufgrund dieser Situation und weil jeglicher Dialog mit den Gewerkschaftsvertretern verweigert wird, werden die Arbeiter ab dem 15. September 2006 streiken. Jegliche Unterstützung ist willkommen, um das Gewerkschaftsrecht zu verteidigen\».* **

Schon im August kündigte im gleichen Gebiet ein anderes spanisches Unternehmen, Guernikako, das Obst und Gemüse nach Europa exportiert, 300 Arbeitern, weil diese eine lokale Gewerkschaftssektion gründeten.

Nicolas Bell, FCE

*Nationale Föderation des landwirtschaftlichen Sektors der Region Souss, soussyndicat(at)yahoo.fr. Proteste können direkt an den Betrieb Innovation agricole geschickt werden. Fax: 212.28 209 057

CODETRAS

Codetras (Kollektiv zur Verteidigung der Fremdarbeiter in der Landwirtschaft) besteht aus Vereinen und Gewerkschaften: ASTI (Verein für Solidarität mit Fremdarbeitern), CFDT (zweitgrößte französische Gewerkschaft), Confédération Paysanne (Bauerngewerkschaft für bäuerliche Landwirtschaft), das Europäische BürgerInnen Forum, die Liga für Menschenrechte, MRAP (Antirassistische Bürgerbewegung), Cimade (Ökumenische Vereinigung für Flüchtlinge und Verfolgte) und Espace (Verein in Marseille für Ausländer). Es wurde 2002 gegründet.

Die Mitglieder dieses Kollektivs wollen den Prozess einer heimtückischen Deregulierung stoppen, wie sie die Anstellung von Fremdarbeitern in der Landwirtschaft durch OMI-Verträge mit sich bringt. Dieser Prozess ist Teil einer globalen Strategie der totalen Liberalisierung der Arbeitskräfte auf dem internationalen Markt. Dies geht einher mit verstärkten Polizeikontrollen der Fremdarbeiter betreffend Reisefreiheit und Aufenthalt.

Die Mitglieder des Kollektivs setzten sich daher für die Rechte der Saisonarbeiter ein und helfen insbesondere, wenn rechtliche Schritte in Angriff genommen werden. Sie informieren mittels Medien und eigener Webseite, organisieren Konferenzen, Ausstellungen und pflegen politische Kontakte.

Neben Balua Aït Balua verfolgt und unterstützt Codetras mit Hilfe einer Gruppe von engagierten Anwälten über hundert Dossiers von ausländischen Landarbeitern. Bei den meisten handelt es sich um Saisonarbeiter. Das juristische Arbeitsfeld umfasst das Arbeits- und Aufenthaltsrecht, die Verteidigung der sozialen Rechte und die gerichtliche Verfolgung von Arbeitsvermittlern, die für erste Arbeitsverträge Kommissionen eintreiben, die bis zu einem Jahresgehalt betragen können.

So reichten in Lot et Garonne zwölf Arbeiter Klage gegen einen Arbeitsvermittler ein, der für einen Vertrag zwischen 3‘000 und 6‘000 Euros berechnete. Der Fall liegt in den Händen eines Richters von Agen. Bald sollte ein Resultat vorliegen.

Die MSA (Sozialversicherung für die Landwirtschaft) ist der Meinung, dass sie nicht verpflichtet ist, die Krankheitskosten nach Ablauf des Arbeitsvertrags zurückzuerstatten, was völlig illegal ist. Mehrere Prozesse sind gegen diese Krankenkasse im Laufen; ein erster wurde im März dieses Jahres gewonnen. Der nächste sollte am 20. September entschieden werden. Um diesem Problem ein Ende zu setzen, beabsichtigt Codetras in den nächsten Wochen die höchste Instanz in diesen Belangen, die HALDE (Haute autorité de lutte contre les discriminations et pour l’égalité: staatliche Instanz zur Bekämpfung von Diskriminierung), wegen diskriminierender Praktiken anzugehen.

Aber das größte Verfahren steht beim Arbeitsgericht an. Am 5. September dieses Jahres wurde in Aix-en-Provence über 29 Saisonarbeiter verhandelt, die beim gleichen Arbeitgeber angestellt waren. Es ging um missbräuchliche Entlassung, Nichtbezahlung von Überstunden und Alterszulagen. Es handelt sich um eine Schadensumme von ungefähr zwei Millionen Euros.

Am 17. Oktober 2006 sollte die Affäre Balua und seiner acht Arbeitskollegen vor Gericht behandelt werden. 18 Verfahren sind gegen den gleichen Arbeitgeber angestrengt worden.

H.G.

Für weitere Informationen (auf Französisch)

:www.codetras.com Mail: codetras(at)espace.asso.fr

Adresse: Codetras, BP 87, 13303 Marseille Cedex 3

Tél. : 04 95 04 30 98/99