LAUTSPRECHER: Exterritoriale Flüchtlingslager der Europäischen .

von Helmut Dietrich*, Dirk Vogelskamp**, 04.06.2005, Veröffentlicht in Archipel 128

Union

Wir fordern eine öffentliche Inspektion der menschenrechtswidrigen Internierungslager von Flüchtlingen und MigrantInnen in den Mittelmeerländern, um der Forderung nach ihrer Schließung Nachdruck zu verleihen.

Worum geht es?

Die EU wird im dritten Anlauf voraussichtlich im Mai 2005 sondieren, ob sie in Nordafrika exterritoriale Flüchtlingslager errichten kann. Der deutsche Innenminister Otto Schily will die Regierungen Algeriens, Tunesiens, Libyens und Ägyptens besuchen, um frühere «Missverständnisse» in dieser Sache auszuräumen.

Denn bis jetzt sind die Regierungen dieser Länder nicht bereit, auf einen Wink aus Berlin, Rom oder London hin, den Bau von EU-Lagern auf nordafrikanischem Territorium zu genehmigen. In Zeitungskommentaren hieß es dort sarkastisch, Deutschland sei als «Weltmeister» im Bau von Lagern bekannt, und dieses Know-How brauche es nun wirklich nicht zu exportieren. Die Idee, Flüchtlingslager zu externalisieren, hatte Tony Blair zu Beginn des Irakkriegs (2003) aufgebracht. Die EU-Länder sollten Asylsuchende zurück in Lager vor den EU-Außengrenzen bringen. Einige wenige Flüchtlinge könnte man dort aussieben, die dann kontingentiert in die EU einreisen dürften. Im letzten Sommer (2004) hatte Giuseppe Pisanu, der italienische Innenminister, mit Otto Schily die Lager-Idee aufgegriffen, um von der EU-Verantwortung für den tausendfachen Tod von Boat-People im Mittelmeer abzulenken. Der neue Vorstoß Schilys im Mai 2005 wird vermutlich im Namen der «globalen Terrorismusbekämpfung» geführt werden. Denn die europäische Sicherheitsdoktrin unterstellt, dass es dieselben nordafrikanischen Netzwerke seien, über die der Terror und die Boat-People-Migration organisiert werden.

Zahlreiche Initiativen und Personen haben in einem europaweiten Appell vom 12.10.2004 bereits gefordert, die exterritorialen EU-Lager zu schließen beziehungsweise keine weiteren Lager zu errichten (siehe http://no-camps.org). Da Menschenrechtsgruppen der Zugang zu solchen Lagern verwehrt ist und einige Indizien dafür sprechen, dass dennoch heimlich Lager entstehen, ist es nun an der Zeit, die bestehenden Lager und Haftzentren rund ums Mittelmeer öffentlich zu inspizieren.

Boat People im Fahndungsvisier

Ein senegalesischer oder algerischer Flüchtling braucht nicht allzu viel Geld, aber viel Entschlossenheit, um auf eines der Holzboote (pateras) zu steigen, das ihn nach Europa bringen soll. Dieser Wagemut, mit dem die Armen ihr Leben riskieren, entfacht in Europa diffuse Ängste. Seit der Errichtung des Visaregimes gegenüber den nordafrikanischen Ländern (1992) sind schätzungsweise 10.000 Boat-People im Mittelmeer umgekommen. Jedoch nicht die Frage der Wiedergutmachung wird diskutiert, oder, wer für den massenhaften Tod auf See verantwortlich ist, sondern der volkswirtschaftliche «Schaden», den die Boat-People bei gelungener Überfahrt in der EU anrichten.

Nach offiziellen Angaben machen die Boat People nur einen sehr kleinen Prozentsatz der schätzungsweise 500.000 Menschen aus, die Jahr für Jahr heimlich und unerlaubt die EU-Südgrenze passieren. Es sind die «Armen», die sich der Gefahr der riskanten Meerüberquerung aussetzen. Wer es sich leisten kann, kauft sich einen gut gefälschten Pass und nimmt ein Flugzeug. Oder er nutzt seine Verbindungen zu Verwandten und Bekannten in Europa und setzt mit einer der großen Autofähren über. So ist im Fall der Begüterten und Etablierten die irreguläre Migration ein aufwendiges Geschäft, und es wird behauptet, dass «kriminelle Netzwerke» das Wegegeld zentral abschöpften. Diese Netzwerke haben sich jedoch bereits in Osteuropa überwiegend als polizeiliche Konstrukte erwiesen. Als kriminell wird jeweils das diffamiert, was den menschenrechtlich verkürzten Legalitätsformen der europäischen Migrationspolitik zuwider läuft.

Das Grenzregime, das die Migration in die «Illegalität» treibt, entspricht europäischen Wirtschafts- und Verwertungsinteressen. Innerhalb Europas wurde der Arbeitsmarkt mit den Irregulären unterschichtet. Die Abschottungsmaßnahmen der EU markieren gerade in der Mittelmeerregion ein stark abschüssiges Wohlstandsgefälle. Mit dem Visaregime haben die europäischen Innenpolitiker selber die Voraussetzungen geschaffen, die vielen Flüchtlingen und MigrantInnen nur die Möglichkeit lassen, heimlich das Mittelmeer zu überqueren. Schrittweise Reiseerleichterungen in der Sichtvermerkspolitik, wie sie die EU gegenüber Mittelosteuropa eingeräumt hat, gibt es gegenüber den Länden des Südens nicht. Dabei haben viele nordafrikanische Staaten mit den westeuropäischen Ländern die gleichen folgenschweren Rückübernahmeabkommen abgeschlossen, sie fahnden ebenfalls nach Transitflüchtlingen und schieben sie in großem Ausmaß ab. Im Gegenzug haben Spanien und Italien lediglich der Einreise minimaler legaler Arbeitskontingente aus ausgesuchten nordafrikanischen Ländern zugestimmt. Insgesamt bleiben Gegenleistungen der EU für das migrationspolitische Entgegenkommen der nordafrikanischen Staaten aus oder finden allenfalls auf dem Energiesektor statt (Investitionen in die nordafrikanische Erdöl- und Erdgasförderung). So scheint die Servilität der nordafrikanischen Regierungen in der Frage der exterritorialen EU-Flüchtlingslager an ihre Grenzen zu stoßen.

Doch die Hartnäckigkeit der dortigen Regimes ist nicht von prinzipiellen menschenrechtlichen, flüchtlingspolitischen oder Lager-feindlichen Erwägungen geleitet. Deswegen wird es in Zukunft um die Frage gehen, wie viel finanzielle und politische Gegenleistungen die EU für die Errichtung der Lager bereit ist zu erbringen.

Die heimliche

Infrastruktur der Lager

Seit zwei, drei Jahren entstehen die größten Abschiebelager der EU auf den Kanarischen Inseln, in Südspanien und auf den süditalienischen Inseln. Sie werden paramilitärisch bewacht und sind für den UNHCR, für Menschenrechtsgruppen und JournalistInnen nahezu unzugänglich. Diese Lager bilden die organisatorische Voraussetzung für Massenabschiebungen in zukünftige Lager in Nordafrika. Die erste Luftbrücke für Massenabschiebungen in der europäischen Nachkriegsgeschichte wurde im Oktober 2004 eingerichtet: Unter militärischem Befehl wurden über eintausend Flüchtlinge ohne Ansehen ihrer Person, ohne individuelle Identifizierung und Prüfung ihrer Fluchtgründe, aus Süditalien nach Libyen deportiert. Dies stellte einen eklatanten Bruch der Genfer Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention dar.

Zur gleichen Zeit versicherte der designierte, später abgelehnte EU-Kommissar für das Innen- und Justizressort (!) Rocco Buttiglione bei seiner Anhörung vor dem Europäischen Parlament, er habe niemals vorgeschlagen, «Konzentrationslager in Nordafrika einzurichten, um illegale Immigranten dorthin zu deportieren» und er beabsichtige auch nicht, so etwas vorzuschlagen (Protokoll des Hearings, Handelsblatt, 5. Oktober 2004). Buttiglione war von einigen ParlamentarierInnen scharf angegangen worden, weil er zuvor in verschiedenen Interviews (u.a. im Deutschlandfunk – 27. August 2004) die Lagervisionen eine «gute Idee» genannt hatte. Buttiglione präzisierte seine Vorstellungen von «Aufnahmezentren» dahingehend, dass diese nur mit Zustimmung und unter Mitarbeit der souveränen Staaten auf der anderen Seite des Mittelmeeres eingerichtet werden sollten. Sie könnten zugleich dazu dienen, die erwünschte Arbeitsmigration nach Europa auszusondern (vgl. Die Welt, 31. August 2004; Frankfurter Rundschau, 6. Oktober 2004).

Der Vorschlag, exterritoriale EU-Lager einzurichten, hat in Europa Proteststürme ausgelöst. Die nordafrikanischen Regierungen haben zudem keine Ländereien für künftige EU-Auffangzentren (Schily. FAZ, 23.07.2004) bereitgestellt. Dennoch wird Stück für Stück an der Idee gearbeitet, diese Lager zu realisieren, auch wenn in offiziellen Erklärungen dies immer wieder dementiert wird: So haben die Justiz- und Innenminister der EU auf ihrem informellen Treffen am 30.9./01.10.2004 in Scheveningen verkündet, dass die EU die Errichtung von «Aufnahmezentren für Asylbewerber» in Algerien, Tunesien, Marokko, Mauretanien und Libyen anstrebt, aber nicht unter Leitung der EU, sondern der jeweiligen Länder. Und am 31.01.2005 hieß es aus Kreisen der EU-Innenministerkonferenz in Luxemburg, dass die Idee exterritorialer Lager «beerdigt» sei. Man wolle wegen der Boat-People im Mittelmeer künftig einige ausgesuchte Kontingentflüchtlinge aus Nordafrika aufnehmen.

Wie die Lager-Visionen dennoch zur Realität werden können, lässt sich an den exterritorialen Lagern und Haftzentren studieren, die die USA zwecks Folterhaft auch in einigen nordafrikanischen Ländern unterhalten (vgl. Jane Mayer, Outsourcing Torture, in: The New Yorker, 14. Februar 2005): Heimlich werden die Infrastrukturen – die Gefängnisse, die Flughäfen, die Foltereinrichtungen und das Folterpersonal – mitgenutzt, die ohnehin in den Ländern vorhanden sind.

Auch bei der Errichtung von EU-externalisierten Flüchtlingslagern wird es vermutlich keine Werbetafeln geben, auf denen geschrieben steht: «Hier baut die EU!» Die Konzeption der exterritorialen Lager setzt stattdessen auf gedungene Komplizenschaft. Zugleich sollen die nordafrikanischen Transitstaaten in «geeignete Erstasylstaaten» umgewandelt werden. Dies geschieht unter der menschenrechtlich unverdächtigen Strategie, den Flüchtlingsschutz außerhalb Europas zu stärken.

Wie auch immer die europäischen Lagervisionen rechtlich und materiell verwirklicht werden: Für die Lagerinsassen werden weder Grundrechte noch Rechtswegegarantie gelten (Schily, SZ, 02.08.2004), und man wird auch die Spuren der Finanzierung, der Verwaltungszuständigkeit und der Verantwortung zu verwischen wissen.

Nicht erst nach den italienischen Massenabschiebungen nach Libyen im Oktober 2004 tauchten beunruhigende Berichte über Kettenabschiebungen nach Mali, Niger, Nigeria und Ghana auf: Flüchtlinge, die aus südeuropäischen Ländern abgeschoben worden waren, berichteten von militärisch genutzten Wüstenlagern nordafrikanischer Länder, in denen auch sie dann zeitweise interniert waren. Anschließend wurden sie in Grenzregionen in der Sahara ausgesetzt. Viele MigrantInnen hätten diese Maßnahmen nicht überlebt, sie seien zusammengebrochen und verdurstet.

Zu befürchten ist: Sind die exterritorialen Lager erst einmal institutionalisiert, wird die Luft für Flüchtlinge und irreguläre MigrantInnen innerhalb Europas noch dünner. Der Druck auf die unkontrollierte Migration wird sich folgenschwer erhöhen. Der weitreichende Vorschlag von Tony Blair sieht, wie gesagt, die Verbringung aller Asylsuchenden zurück hinter die EU-Außengrenze vor. Gibt es diese Kapazitäten, so werden sie auch genutzt – und ein Europa der umfassenden Bevölkerungskontrolle wäre die Folge, zu dem nur noch angeworbene und ausgelesene MigrantInnen und Flüchtlinge Zutritt hätten.

Unterstützung des Aufrufs

Deswegen fordern wir, dass Delegationen von nationalen und EU-ParlamentarierInnen und Menschenrechtsgruppen aus der EU und aus den nordafrikanischen Ländern die Regionen der exterritorialen Lager und der EU-finanzierten und externalisierten Haftzentren auf den Migrationsrouten so bald wie möglich aufsuchen und auf ihre Schließung hinwirken. Auf der Agenda steht sowohl die Inspektion der großen Abschiebelager in Südspanien und Süditalien als auch der Wüstenlager. Es gilt, eine kritische Öffentlichkeit gegenüber den menschenrechtswidrigen Lagerstrategien am Rande Europas zu schaffen und die sich abzeichnende Lagerbau-Komplizenschaft bloßzustellen.

Wir wollen uns mit diesem Aufruf in diesem Sommer an die europäische Öffentlichkeit wenden und ihn den nationalen und EU-ParlamentarierInnen zukommen lassen. Bitte verbreitet den Aufruf! Initiativen und Organisationen können diesen bis zum 20. Juni 2005 unterzeichen. Die UnterstützerInnen werden unter der oben angegebenen Anschrift des Komitees für Grundrechte und Demokratie gesammelt (appel@grundrechtekomitee.de) Alle Gruppen erhalten nach dem 20. Juni 2005 eine vollständige Liste der unterzeichnenden Gruppen und können damit an die jeweilige Presse vor Ort herantreten.

Menschen, die wirkend in der Öffentlichkeit stehen und bereit wären, eine solche Delegation, so sie zustande kommt, werbend zu begleiten, melden sich bitte ebenfalls unter Angabe ihrer Anschrift und eMail-Adresse beim Komitee für Grundrechte und Demokratie.

Helmut Dietrich*

Dirk Vogelskamp**

* Forschungsgesellschaft Flucht und Migration

** Komitee für Grundrechte und Demokratie