Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in der industriellen Landwirtschaft Südfrankreichs kön-nen einen Teilerfolg vor Gericht verbuchen: Der Richter des Arbeitsgerichts von Arles hat am 22. September 2020 sein Urteil im Prozess gegen die spanische Leiharbeitsfirma „Labo-ral Terra“ gefällt. Fünf marokkanische Landarbeiter_innen hatten gegen diese Firma und die französischen Landwirtschaftsunternehmen geklagt, die diese Arbeitskräfte einsetzen. Der Richter entschied, dass die Arbeitsverträge der marokkanischen Staatsbürger_innen spani-schem Recht unterliegen und daher nicht als französische unbefristete Arbeitsverträge re-qualifizierbar sind. Diese Entscheidung muss als Misserfolg gewertet werden, weshalb der Anwalt in Rekurs gehen will. Andererseits wurden die französischen Unternehmen, zusam-men mit Laboral Terra, angewiesen, den Arbeiter_innen ausstehende Löhne und bisher un-bezahlten Urlaub zu begleichen. Dies ist ein Sieg. Der ganze Fall wird nicht nur vor dem Arbeitsgericht verhandelt, denn die Beschäftigten haben auch Strafanzeige erstattet „wegen unwürdiger Arbeitsbedingungen, nicht deklarierter Arbeit sowie psychischer und sexueller Belästigungen“. Dieser Prozess steht noch aus. Das EBF setzt weiterhin alles daran, dass die Opfer der modernen Sklaverei in der industriellen Landwirtschaft zu ihrem Recht kommen, sowohl mit finanzieller und moralischer Unterstützung als auch mit Aufklärungs- und Soli-daritätskampagnen.