POLEN: Drei Gesetze – pure Willkür

von Gudrun, 26.04.2017, Veröffentlicht in Archipel 258

Während des transnationalen Treffens des Europäischen BürgerInnen Forums im Sommer 2016 in Südfrankreich haben wir durch unsere polnischen Gäste viel über die Verschärfungen der Überwachungs- und Migrationsgesetze erfahren. Seitdem intensivieren sich die Kontakte und wir waren mehrmals vor Ort.

Beim letztmaligen Zusammentreffen in Warschau Anfang diesen Jahres führten wir Interviews mit mehreren politischen Akti-vist_innen, die sich selbst dem Anarchismus zurechnen und schon allein deshalb dem Staat ein Dorn im Auge sind. Für die Drei ist die Selbstbezeichnung «Anarchisten» u.a. deshalb wichtig, um sich von autoritären, stalinistischen Strömungen abzugrenzen.
Das Antiterror-Gesetz
Im Oktober 2015 wurde die national konservative Partei PiS» (Recht und Gerechtigkeit) mit absoluter Mehrheit gewählt. Diese regiert zunehmend autoritär und baut Grundrechte ab. Drei wesentliche Gesetzesänderungen sind die Einführung des Anti-Terrorgesetzes sowie die Änderung des Versammlungsrechts und des Überwachungsgesetzes.
Im April 2016 stellte die PiS ein neues Anti-Terrorgesetz im «Parlament» vor. In den Medien wurde der Einführung eines derart einschneidenden Gesetzes wenig Beachtung geschenkt und eine Protestmobilisierung brachte in Warschau nicht einmal hundert Menschen auf die Strasse. Die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes wurde unter dem Vorwand begründet, die Koordination von Geheimdiensten bezüglich des bevorstehenden NATO-Gipfels (Juli 2016) und Weltjugendtages (WJT) (Juni 2016) zu verbessern. «Terroristische Handlungen» oder die «Bedrohung» durch solche werden darin nur sehr unklar definiert. Die Regierung kann dadurch eine Reihe von speziellen Maßnahmen ergreifen, um öffentlichen Protest zu kontrollieren. Das Gesetz umfasst die Möglichkeit, einen vierstufigen Ausnahmezustand auszurufen, den Todesschuss anzuwenden, Akteneinsicht sogar vor Gericht zu verwehren sowie die Schweigepflicht aufzuheben (Ärzt_innen, Psychiater_innen, Krankenkasse). Pfarrer sind von dieser Aufhebung ausgenommen, was bei der direkten Verbindung von PiS und Kirche nicht verwunderlich ist.
Mit den Einschränkungen des Versammlungsrechts kann der lokale Polizeichef öffentliche Versammlungen jederzeit beenden. Außerdem können Demonstrierende zum Beispiel durch Autobahn-Blockaden unter das Anti-Terror Gesetz fallen. Aktionsformen wie diese können laut PiS «das Wirtschaftssystem des Staates in erheblichem Masse stören», was jetzt als Terrorismus definiert werden kann.
Das Überwachungsgesetz
Durch Änderungen des Überwachungsgesetzes bekommen die «ABW» (Behörde zur Wahrung der inneren Sicherheit) und die Polizei ein unbeschränktes Zugriffsrecht auf Datenbanken von öffentlichen Einrichtungen, städtischen Registern, Polizeiakten, Telefonkorrespondenzen sowie Schrift- und Mailverkehr. Dies ohne richterliche Erlaubnis und jegliche andere Kontrolle. Von dem Überwachungsgesetz sind vor allem diejenigen betroffen, die ohne polnischen Pass in Polen leben oder als «Durchreisende» eingestuft werden. Wenn polnische Staatsangehörige aber «Kontakt» zu diesen haben, können sie auch von den Paragraphen betroffen sein, die explizit die Rechte von «Ausländer_innen» einschränken sollen. Telefongespräche können ohne richterlichen Entscheid abgehört und Identitätsprüfungen durch Fingerabdrücke jederzeit durchgeführt werden.
Eine erfundene Bombe
Einen Monat nach der Veröffentlichung des Gesetzesvorschlages zum neuen Anti-Terrorgesetz wurden drei junge anarchistische Aktivisten festgenommen. Sie waren an antifaschistischen Aktionen beteiligt, setzen sich für die Rechte von Migrant_innen ein und zwei von ihnen waren Teil der Initiative «ROD», die der Polizei schon lange ein Dorn im Auge war.
2015 wurden von einer Gruppe brachliegende Schrebergärten besetzt, um auf diesen Gemeinschaftsgärten aufzubauen. Die Initiative will damit einen Beitrag zu Ernährungssouveränität leisten und gegen Privatisierung und Flächenversiegelung kämpfen. Sie ist Teil des europäischen Netzwerkes «Reclaim the fields». Ihre Festnahme fand unter der Anschuldigung «Terrorismus, illegaler Besitz von Sprengstoff mit Absicht der Brandstiftung an einem Polizeiauto und Polizeigebäude» in Warschau statt. Sie führten lediglich zwei Plastikflaschen Diesel mit sich, was jedoch sogleich als Bombe dargestellt wurde.
Direkt nach ihrer brutalen Festnahme begann eine Hetze der staatlichen Massenmedien gegen die «Terroristen». So wurden auf Bildschirmen des öffentlichen Nahverkehrs «die Drei» in Haftkleidung gezeigt. In ganz Polen berichteten die Medien über Bombendrohungen, welche sich alle im Nachhinein als falsch erwiesen. In diesem Klima der «Angst» trat unter der PiS im Juni 2016 das Gesetz in Kraft. Nach dreimonatiger Isolationshaft wurden die Drei gegen die Zahlung einer Kaution von jeweils 20‘000 Zlotis (4‘800 Euro) entlassen. Sie dürfen keinen Kontakt miteinander haben, müssen regelmässig auf der Polizeistation erscheinen und dürfen Polen nicht verlassen. Der Vorwurf des Terrorismus wurde fallen gelassen, da auch eine vierte Untersuchung der Staatsanwaltschaft ergab, dass die von ihnen mitgeführten Plastikflaschen nur Diesel enthielten und somit der Vorwurf der Bombe nicht haltbar war. Der Anklagepunkt des Terrorismus wurde somit fallen gelassen und lautet nun «versuchte Zerstörung von Privateigentum» - und dies, obwohl nichts zerstört wurde und das mitgeführte Material auch nicht dazu benutzt werden konnte. Diesel ist, anders als Benzin, nur schwer entzündlich. Die jungen Männer riskieren drei Monate bis fünf Jahre Haft. Der Vorschlag der Aktivisten, neben der schon verübten Haft drei Monate Sozialstunden abzuhalten, wurde abgelehnt.
Kasia von der Solidaritätsgruppe «wawa3», die wir im Januar 2017 in Polen trafen, meint dazu: «Der Prozess war ein politischer und gewollter Prozess. Die Festnahme erfolgte nur eine Woche vor der Einführung des neuen Antiterror-Gesetzes. Die Drei wurden sofort des Terrorismus bezichtigt, auch wenn der Prozess bis jetzt noch nicht einmal angefangen hat. (…) Die Festnahme der Drei wurde als ein immenser Erfolg der Polizei gefeiert. Es gab Pressekonferenzen, in denen sie sagte, sie habe sehr gefährliche Schwerkriminelle gefangen. (…) Wir sind uns sicher, dass unsere Freunde beobachtet wurden und die Festnahme geplant war. (…) Nach vier Monaten durften die ‚Schwerverbrecher‘ gegen Kaution den Knast verlassen. Plötzlich sind sie doch nicht mehr so gefährlich. (…) Jetzt, da die Strafen wahrscheinlich viel geringer ausfallen, sieht man, dass die Drei den Preis für ein zynisches politisches Spiel zahlen mussten.»
Drastische Haftbedingungen
Wir befragten die Drei zu ihren Haftbedingungen. Jakub berichtet: «Die ersten 72 Stunden war ich in Gewahrsam auf dem Kommissariat, was viele Aktivist_innen kennen. (…) Von dort wurde ich direkt in den Hochsicherheitstrakt überführt und in Isolationshaft gesteckt. In diesen Zellen bist du sogar auf der Toilette unter Videoüberwachung und die Milchglasfenster lassen sich nicht öffnen. Es gibt dort zwar Radios, aber du kannst den Sender nicht frei wählen. Du kannst sie nur an- oder ausstellen. Für mich war das Radio sehr wichtig, um meine Tage zu strukturieren. Ich habe von einer Solidaritätskundgebung für uns vor dem Gefängnis durch das Radio erfahren und konnte die Stimmen von Freund_innen erkennen, die in ein Mikrophon schrien ‚Ihr macht uns keine Angst‘. Auch über unsere Entlassung gegen Kaution erfuhr ich durch das Radio. (…) Jede_r im Gefängnis hat seine eigenen Überlebensstrategien. Im Hochsicherheitstrakt wirst du um 5:40 Uhr geweckt. Dann hast du kurz Zeit, um Dinge wie Papier und Stift zu erbitten. Nach dem Frühstück hast du dann eine Stunde Hofgang.»
Janosh: «Ich habe mich so auf den ersten Hofgang gefreut. Als er dann endlich stattfand, war ich schockiert. (…) Für Leute, die, wie wir, im Trakt für sogenannte Schwerverbrecher sitzen, heißt das: Der sogenannte Hofgang ist in einer 16 m² grossen Zelle, die mit vier sehr hohen Mauern umgeben ist. Der einzige Unterschied: Anstelle der Decke gibt es Gitterstäbe. (…) Ich war so enttäuscht und fragte nicht noch einmal nach Hofgang.»
Jakub: «Wir galten selbst für die Wärter als hoch gefährlich, das hieß, dass jeder Kontakt, wenn irgend möglich, schriftlich ablief. (…) Um zum Hofgang zu kommen, wurden uns Handschellen und manchmal auch Fußfesseln angelegt.»
Andrzej: «Ich habe in der fast viermonatigen Isolationshaft nur fünf Briefe erhalten. Erst als ich aus dem Gefängnis kam, habe ich weitere 45 Briefe vom Staatsanwalt bekommen. Ich hatte also so gut wie keine Informationen über die Solidaritätskampagnen. (…) Richtig positiv überrascht war ich, als ich von all den Aktionen erfuhr.»
Isoliert und misshandelt
Wir baten Andrzej, der bei seiner Festnahme minderjährig war, zu berichten, welche Auswirkungen diese Tatsache auf seine Haftbedingungen hatte.
Andrzej: «Nach dem polnischen Gesetz wirst du ab deinem siebzehnten Geburtstag nach dem Erwachsenenstrafrecht behandelt. Das Einzige, was sich bei Siebzehnjährigen von Erwachsenen unterscheidet, ist, dass sie nur mit Mitgefangenen, die jünger als 21 Jahre alt sind, auf Zelle gelegt werden dürfen. (…) Da wir unter dem Terrorismusparagraphen geführt wurden, kam jedoch auch ich in Isolationshaft. Meine Haftbedingungen waren also die gleichen wie bei den Anderen.»
Durch die Unterstützungsgruppe «wawa3» hatten wir erfahren, dass die Drei in den ersten Tagen keinen Zugang zu Anwält_innen hatten. Wir fragten nach.
Andrzej: «Ich hatte eine Nummer meines Anwalts in der Hosentasche. Ich habe die Wärter gebeten, mir diese zu geben. Sie haben gesagt, dass sie die Nummer nicht gefunden haben, das war jedoch gelogen. (…) Ich bin montags festgenommen worden; mittwochs, als wir dem Haftrichter vorgeführt wurden, habe ich zum ersten Mal meinen Anwalt gesehen. Meinen Vater habe ich das erste Mal gesehen, als ich am Mittwoch im Gerichtssaal war.»
Janosh: «Ich habe am Mittwoch meinen Anwalt nur drei Minuten vor Beginn der Anhörung durch den Staatsanwalt gesehen. Das war auf dem Gang mit Bullen um uns herum. Erst 10 oder 12 Tage später konnte ich ihn wirklich treffen. (…) Ich möchte noch hinzufügen, dass es wirklich keine Möglichkeit gab, mit irgendjemanden in Kontakt zu treten, auch nicht telefonisch. Ich wusste nicht, wann mein Anwalt kommt.»
Janosh wurde bei seiner Festnahme schwer misshandelt und gefoltert. Während unseres Aufenthaltes in Warschau fand der zweite Gerichtstermin zur Überprüfung, ob es ein Verfahren gegen die an der Festnahme beteiligten Polizeibeamten gibt, statt. Das Verfahren wurde ein weiteres Mal vertagt, da der Richter angeblich keine Zeit hatte, die Akten zu lesen.
Ein unbequemer Immigrant
Ein weiteres Opfer der Gesetzesverschärfungen und dazu eines staatlichen Rassismus ist Ameer Alkhawlany, irakischer Doktorand der Biologie an der Uni Krakau. Wir nahmen Kontakt mit der Unterstützungsgruppe «Solidarni z Ameerem» auf, die es schaffte, mit ihm zu telefonieren, und die einen Brief von ihm veröffentlichte:
«Mich rief jemand kurz vor dem Weltjugendtag an. Ich wurde zu einem Gespräch geladen und man sagte mir, es handle sich um eine routinemäßige Überprüfung vor dem Weltjugendtag. Ich bin dorthin gegangen. Beamte der Geheimdienst-Behörde ABW haben mir viele Fragen über mich, meine Familie, meine Freunde und Brüder gestellt. Ich habe sie alle beantwortet. Sie sagten dann, super, wir wollen, dass du in die Moschee von Krakau gehst. Ich habe ihnen klargemacht, dass ich nicht religiös bin und sicher nicht in diese Moschee gehen werde. Sie antworteten mir, dass es ihnen nur darum gehe, dass ich herausfinde, was die Leute dort so reden. Ich habe das abgelehnt. (…) Am Ende der Unterhaltung zwangen sie mich, ein Dokument zu unterzeichnen, das mich mit Androhungen auf rechtliche Konsequenzen zum Stillschweigen über das geführte Gespräch verpflichten sollte.»
Auch den Vorschlag der ABW, durch Polen zu reisen und Informationen zu Menschen muslimischen Glaubens einzuholen, lehnte Ameer ab. Er wurde ein zweites Mal kontaktiert, und es wurde ihm klargemacht, dass es, wenn er kooperiere, keine Probleme mit seinem Aufenthaltsrecht gäbe. Es geschah daraufhin erst einmal nichts. Im September 2016 wurde seine Aufenthaltserlaubnis sogar bis Ende Januar 2017 verlängert. Seine Situation änderte sich jedoch am 3. Oktober 2016 drastisch. Er wurde von «Grenzsoldaten» festgenommen und vor Gericht gebracht, wo sofort entschieden wurde, ihn in Haft zu nehmen und abzuschieben. Es gab keine Beweise oder Gründe, lediglich eine «Empfehlung» der ABW. Seit diesem Zeitpunkt sitzt er in Abschiebehaft. «Am zweiten Tag meiner Haft wurde ich zur Befragung gerufen. Da sassen die gleichen Beamten der ABW. Sie fragten mich, wie es mir geht. Ich antwortete, dass ich verrückt werde, da ich nicht verstehe, warum ich hier sei. Sie meinten, dass es meine eigene Schuld sei, dass ich in Haft wäre, weil ich nicht kooperieren wolle. Außerdem meinten sie, dass ich es nicht verdienen würde, in Polen zu sein, und dass ich in zwei Wochen abgeschoben würde. (…) Sie haben auch angedroht, meine Brüder abzuschieben. Einer studiert in Deutschland, der andere in Krakau.»
Noch immer hat Ameers Anwalt keinen Zugriff auf die Strafakte, da diese als «geheim» eingestuft wird. Eine Verteidigung ist demnach nicht möglich. Seine Haft wurde auf den 3. April 2017 verlängert. Da er kein polnischer Staatsbürger ist, fallen ihm alle Kosten des Verfahrens sowie die «Unterbringungs- und Verpflegungskosten» in der Haftanstalt zu. Ameer entschied sich in Haft, über das Vorgehen der ABW zu informieren. Die Entscheidung, ob er freigelassen wird, liegt nun bei der Ausländerbehörde. Diese prüft gerade seinen Asylantrag.
Wir werden weiterhin mit den verfolgten Menschen und den Solidaritätsgruppen in Polen in Kontakt bleiben und über die Situation berichten. Es ist sehr wichtig, dass sie nicht allein bleiben.